Hallo,
kann mir jemand mit den § 267 HGB helfen. Es heißt dort, dass die Grenzwerte an zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten sein müssen, damit eine bestimmte Größe vorliegt. Meine Frage ist: welche zwei Jahre? Sind 2 vergangene Geschäftsjahr maßgebend oder das Jahr, für den der Abschluss gerade erstellt wird plus das letzte vergangene Geschäftsjahr?
Vielen Dank schon mal!
Melanie