Frage zu eigenen Wasserkraftwerk

Mal angenommen neben meinen Haus fliesst ein Bach.
Dieser Bach hat eine kleien Satustufe mit ca 4m Wasserstand.
Könnte man hier ein kleines Heimkraftwerk für den eigenen Strombedarf errichten. Technisch währe es ein leichtes und ein Genrerator währe vorhanden.
Hinzu komt das es im Landkreis FFB währe, wo ja das erst Wasserkraftwerk der Welt privat errichtet wurde.

Welche Vorschriften und Genehmigungen sind hier zu beachten?

Hi zoomi,

für Einbauten in Fließgewässer ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Wie der Stromerzeuger ans Netz kommt, verrät Dir das E-Werk (Isar-Amper-Werke?).

Gruß Ralf

TAB Eigenerzeugungsanlagen

Welche Vorschriften und Genehmigungen sind hier zu beachten?

Unter dem Aspekt des Anschlusses an das öffentliche Netz sind Technische Anschlußbestimmungen (TAB) - besonders Teil „Eigenerzeugunganlagen mit Parallelbetrieb“ - zu beachten.

Zu Erfragen beim zuständigen EVU.
Ein vorheriges Gespräch mit zuständigem Bezirksmeister ist dringend zu empfehlen.

MfG

C.

Hallo,

als erstes müsstest du die Nutzungsrechte besitzen, z.B. als Erbe des Müllers (wo kommt denn die Staustufe her?). Dies ist bei uns alles bis ins letzte Detail geregelt, die Fische im Bach z.B. „gehören“ i.a. jemand anderem (genau genommen, der hat das Fischereirecht).

Wenn du keine solchen alten Rechte geerbt oder erheiratet hast, ist es meiner Meinung nach ganz hoffnungslos, dass du sie so einfach vom Wasserwirtschaftsamt bekommst.

Gruss Reinhard

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Zunächst einmal die wichtigsten Genehmigungen bzw. Verträge:

  • Nutzungsrechte am Wasser --> Untere Wasserbehörde
  • Baugenehmigung nebst naturschutzrechtlicher Genehmigung („Fischhächsler“)–> zuständiges Bauamt und Untere Naturschutzbehörde
  • Netzanschlußvertrag bzw. Einspeisevertrag (gemäß "Technische Anschlußbdeingungen für Eigenerzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb bzw. im Inselbetrieb) --> zuständiges EVU konsultieren

Hallo, wie ich Strom in das Netz einspasse weis ich ja.
Es geht aber vorrangig um den Eigennutz.
Der Bach in dem keine Fische sind gehört uns und wurde von meinem Grossopa zur Felderentwesserung angelegt.
Die Staustufe gehört uns und wir kpümmern uns auch ab und an mal drum die Äste rauszuziehen.
Mal angenommen ich baue mir dort einfach ein Heim Wasserkraftwerk zur Stromerzeugung.
Was kann mir passieren?

Ich schade niemanden.
Spare Öl ein da dann elektrisch heitze
Ich greife nicht weiter in die Natur ein da ja eine Staustufe vorhanden.

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Welche Vorschriften und Genehmigungen sind hier zu beachten?

Mal angenommen ich baue mir dort einfach ein Heim
Wasserkraftwerk zur Stromerzeugung.
Was kann mir passieren?

Hallo Christian,
als erste Lektüre empfehle ich das Wasserhaushaltsgesetz und das Bayrische Wassergesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

ein zweiter Blick in die Landesbauordnung hilft weiter (ein „Schwartzbau“ ist nicht witzig!)

ein zweiter Blick in die Landesbauordnung hilft weiter (ein
„Schwartzbau“ ist nicht witzig!)

Hallo fennchurch,
wie kommst Du auf die Landesbauordnung? Ein Schwarzbau würde nach Wasserrecht behandelt. Für „Schwartzbau“ habe ich allerdings keine Zuständigkeitsreglungen gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf