Frage zu Gebühren bei ebay, wenn ein Artilel nicht versteigert wird

Hallo,
Ich weis nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage zu ebay -gebühren.
Wenn ich bei ebay etwas mit Mindestgebot versteigere, , muss ich die Gebühren von  3 % dann auch bezahlen, wenn der der Artikel nicht versteigert wird?

Bitte um hilfreiche Antworten, habe im Internet und auch bei ebay keine konkrete Antwort dazu gefunden
Dank und Gruss

Hallo,
Ich weis nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage zu ebay -gebühren.
Wenn ich bei ebay etwas mit Mindestgebot versteigere, , muss ich die Gebühren von  3 % dann auch bezahlen, wenn der der Artikel nicht versteigert wird?

Bitte um hilfreiche Antworten, habe im Internet und auch bei ebay keine konkrete Antwort dazu gefunden
Dank und Gruss

Hallo anna meier,

Wenn ich bei ebay etwas mit Mindestgebot versteigere, , muss ich die Gebühren von 3 % dann auch bezahlen, wenn der der Artikel nicht versteigert wird?

ich weiß nicht woher du die Angabe von 3% hast. Bei Ebay gibt es zum einen die Angebotsgebühr , die wird aber normalerweise nicht nach % berechnet, sondern kostet je nach Art des Angebots unterschiedliche Festpreise.

Das Andere wäre die Verkaufsprovision , die wird zwar nach % berechnet, aber da ist mir keine Angabe von 3% bekannt.

habe im Internet und auch bei ebay keine konkrete Antwort dazu gefunden.

Es gibt verschiedene Angebote, da fallen gar keine Angebotsgebühren an, sondern nur eine Verkaufsprovision wenn der Artikel verkauft wurde. Bei solchen Angeboten würden also keinerlei Gebühren anfallen wenn der Artikel nicht verkauft wurde.

Und dann gibt es Angebote da fallen die Angebotsgebühren auf jeden Fall an, auch wenn das Angebot nicht verkauft wurde. Bei diesen Angeboten würde zwar die Angebotsgebühr fällig wenn der Artikel nicht verkauft würde, aber die Verkaufsprovision würde nur berechnet wenn der Artikel tatsächlich verkauft wurde.

Ein kurzer Auszug aus der Gebührenordnung von Ebay:

20 Plus Paket

Als privater Verkäufer können Sie bis zu 20 Angebote pro Monat ohne Angebotsgebühr bei eBay.de einstellen. Außerdem haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Artikel zum Festpreis, als Auktion mit beliebigem Startpreis ab 1,00 Euro oder als Auktion mit der Option „Sofort-Kaufen“ anbieten.

Das 20 Plus Paket kann weder von gewerblichen Verkäufern noch von PowerSellern genutzt werden

0-Cent-Auktion

Für Auktionen mit einem Startpreis von 1,00 Euro zahlen Sie als privater Verkäufer keine Angebotsgebühr. Es gibt ein Limit von 100 0-Cent-Auktionen pro Kalendermonat, die Sie ohne Angebotsgebühr einstellen können.

Die 0-Cent-Auktion kann weder von gewerblichen Verkäufern noch von PowerSellern genutzt werden.

Verkaufsprovision

10 % des Verkaufspreises
Die maximale Verkaufsprovision beträgt 199,00 Euro.

Angebotsgebühr = Auf jeden Fall fällig wenn keine „20 Plus Auktion“ und keine „0Cent Auktion“ mehr zur Verfügung steht.

Gebühren für Zusatzoptionen = auf jeden Fall fällig

Verkaufsprovision = nur bei Verkauf fällig

Hier findest du eine komplette Auflistung der Gebühren von Ebay.

http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

Gruß
N.N

Danke für Deinen link mit den Gebühren.,

aber darin steht auch etwas zum Mindestpreis und zu den 3%:

3 % des gewählten Mindestpreises (maximal EUR 150,00) in allen anderen Kategorien
Und genau darauf bezog sich meine Frage,
denn ich habe einige Schmuckstücke die ich für 1 € Start versteigern möchte, aber natürlich mit einem Mindestpreis, damit ich es nicht unter Wert verkaufe…
Ich bezahle natürlich auch gerne Gebühren , ist klar, aber und eine Verkaufsprovision, wenn der Artikel verkauft wird.

aber wenn ich die 3% auch zahlen muss. wenn der Artikel nicht verkauft wird,
müßte ich bei einem Artikel von 2000€ Mindestgebot 60 € bezahlen nur für das einstellen.
Darum nochmal meine Frage:
Wenn ich bei ebay etwas mit Mindestgebot versteigere, , muss ich die Gebühren von 3 % dann auch bezahlen, wenn der der Artikel nicht versteigert wird?

Ich hoffe, dass Du mir dazu verbindlich Auskunft geben kannst.

Dank und Gruß

Hallo anna meier,

Wenn ich bei ebay etwas mit Mindestgebot versteigere, , muss ich die Gebühren von 3 % dann auch bezahlen, wenn der der Artikel nicht versteigert wird?

Ich hoffe, dass Du mir dazu verbindlich Auskunft geben kannst.

Eine verbindliche Auskunft in der Art dass ich die Richtigkeit garantiere und dafür hafte, kann ich dir nicht geben. Wenn du es verbindlich haben möchtest, dann musst du dich an Ebay selber wenden, oder dir Rat bei einem Rechtsanwalt besorgen. Ein Rechtsanwalt müsste dann für Falschauskünfte haften.

Aber eine unverbindliche Auskunft gebe ich dir gerne.

Die von dir angesprochenen 3 % des Mindestpreises (maximal EUR 150,00), fallen bei den Angebotsgebühren unter die Kategorie " Gebühren für Zusatzoptionen". Zu den „Zusatzoptionen“ hatte ich dir schon in meiner ersten Antwort geschrieben:

Gebühren für Zusatzoptionen = auf jeden Fall fällig

Also, egal ob der Artikel verkauft wird oder nicht, egal ob du noch „0-Cent Auktionen“ oder „20 Plus Auktionen“ frei hast, die Gebühr für die Zusatzoption „Mindestpreis“ ist zu zahlen wenn der Artikel eingestellt wird. Das hat mit dem Verkauf nichts zu tun.

Hier ein weiterer Auszug aus der Gebührenordnung von Ebay in der Rubrik „Gebühren für Zusatzoptionen“, nachzulesen unter dem Link in meiner ersten Antwort.

Unabhängig davon, ob ein Artikel als Auktions- oder Festpreisangebot eingestellt wird, wird das Angebot bei der Zählung Ihrer monatlichen kostenlosen Angebote nicht mit berücksichtigt.

Gruß
N.N