Frage zu gerichtlichem Betreuer

Hallo,
meine Eltern waren 54 Jahre lang verheiratet. Leider hatten diese keine Vorsorgevollmacht, also wurde vom Gericht ein Betreuer geschickt. Dieser wollte alle Bankkonten und Vermögensgegenstände aufgelistet haben, was meine Mutter auch tat. Nun ist mein Vater gestorben und dieser Betreuer will wieder eine komplette Auflistung. Meine Mutter hat noch ein Gemeinschaftskonto mit meinem Vater. Muss sie dieses auch melden? Geht das den Betreuer was an?

Danke und Grüße
Bozi

Hallo,

das geht nicht so ohne weiteres. Irgendjemand muß diese Betreuung initiiert bzw. beantragt haben. Und der/die Betroffene mussten vom Gericht dazu angehört werden.
Und für wen wurde in welchem Umfang vom Gericht eine Betreuung angeordnet?

&tschüß
Wolfgang

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Mein Vater hatte vor 2 Jahren 2 Schlaganfälle und war anschließend dement. Kurze Zeit später meldete sich das Betreuungsgericht. Letztendlich wollte dieser Betreuer nur eine Aufstellung des gesamten Vermögens zu Beginn und nach dem Tod meines Vaters. Meine Mutter bekam jährlich eine Verfügung, dass sie die Betreuung (ich weiß nicht mehr den genauen Wortlaut) hat.

Deswegen wurde ein Betreuer zur Vermögensvorsorge seitens des Bertreuungsgerichtes eingesetzt.
Dem ist aber sicherlich einiges vorausgegangen, welche das Gericht überhaupt erst zum Anlaß nahm so vorzugehen denn als Betreuer hätte/n auf Antrag genausogut die Ehefrau oder die Kinder eingesetzt werden können.


Und das sollten die Erben jetzt zum Anlaß nmehmen diese (kostenpflichtige) Betreuung wieder rückgängig zu machen damit es nicht auch noch die Mutter betrifft.
Damit ihr aus der Sache wieder raus kommt wird es das Beste sein, wenn hier ein Fachanwalt für Betreuungs-und Erbrecht eingesetzt wird.
Aber evtl. meldet sich hier ja noch Mozart dazu.
ramses90
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Hallo,

nochmal zur Klarstellung:

Eine Betreuung fällt nicht einfach so vom Himmel

Ohne das Wissen um die Vorgeschichte

ist keine seriöse Auskunft möglich.

Höchstwahrscheinlich hat irgendjemand aus dem engsten familiären Umfeld oder Freundeskreis diese Betreuung beim Gericht initiiert. Denkbar wäre aber auch, daß die Betreuung aus dem Bereich der medizinisch Behandelnden „angeregt“ wurde.

In jedem Fall muß es aber vorher eine Anhörung durch das Gericht gegebn.

&tschüß
Wolfgang

Deine Angaben sind höchst widersprüchlich. Einmal sprichst Du von einem Betreuer vom Gericht, dann wieder davon, dass deine Mutter zur Betreuerin eingesetzt worden sei. Wenn letzteres der Fall ist, müsste sie einen Betreuerausweis bekommen haben, in dem drin steht, für welche Aufgabenkreise diese Betreuung bestand, und inwieweit sich hieraus jetzt noch Verpflichtungen ergeben.

Wurde jemand anderes als Betreuer eingesetzt, treffen den jetzt ggf. noch Verpflichtungen.

Unabhängig von diesen weitergehenden Verpflichtungen ist in Bezug auf ein gemeinschaftliches Konto einerseits Rechnung zu legen und andererseits der Anteil des Betreuten am Konto zu bestimmen. Im Normalfall geht man von einer hälftigen Teilung aus, wenn nicht Gründe vorgebracht werden, die eine hiervon abweichende Verteilung belegen können.