Hallo Zusammen,
Angenommen es stehen 5 Häuser in einer Reihe.
Diese sind über einen breiten Weg erreichbar. Am Ende des Weges stünde für das Beispiel eine Mauer.
Das jeweils Wegerecht besteht zum Erreichen des eigenen Hauses ist klar. Frage nun: dar jeder Eigentümer vor seinem Haus etwas auf dem Weg machen? Beispielsweise Mülltonnen hinstellen, fahrradständer hinstellen oder oder oder.
Insbesondere für das letzte Haus in Reihe: ist hier ggfs. Ein Sonderfall, weil ja dort auch keine andere Partei von berührt wird das dort vor dem Haus passiert?
Ein Blick ins Grundbuch könnte in dem Beispiel wie folgt lauten:
Bestandsverzeichnis: 1/5 Miteigentumsanteil am Grundstück des Weges
Abteilung 2: Belastung jedes MEA zugunsten der jeweiligen Eigentümer der übrigen MEA. A)benutzungsregelung gemäß §1010 BGB B) Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß §1010 BGB
Danke euch,
Horde