Frage zu Grundbuch

Hallo Zusammen,
Angenommen es stehen 5 Häuser in einer Reihe.
Diese sind über einen breiten Weg erreichbar. Am Ende des Weges stünde für das Beispiel eine Mauer.
Das jeweils Wegerecht besteht zum Erreichen des eigenen Hauses ist klar. Frage nun: dar jeder Eigentümer vor seinem Haus etwas auf dem Weg machen? Beispielsweise Mülltonnen hinstellen, fahrradständer hinstellen oder oder oder.
Insbesondere für das letzte Haus in Reihe: ist hier ggfs. Ein Sonderfall, weil ja dort auch keine andere Partei von berührt wird das dort vor dem Haus passiert?

Ein Blick ins Grundbuch könnte in dem Beispiel wie folgt lauten:
Bestandsverzeichnis: 1/5 Miteigentumsanteil am Grundstück des Weges
Abteilung 2: Belastung jedes MEA zugunsten der jeweiligen Eigentümer der übrigen MEA. A)benutzungsregelung gemäß §1010 BGB B) Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß §1010 BGB

Danke euch,
Horde

Sagt Dir nicht schon der gesunde Menschenverstand, man kann den Weg nicht mit Mülltonnen, Fahrradständer,Gartenbank oder ähnlich so verschmälern dass die Nachbarn Schwierigkeiten haben den Weg zu ihrem Haus zu nutzen.
Da darf nichts stehen. Man könnte sich ggf. einigen, aber dann gibt es ja auch noch die Allgemeine Verkehrssicherungspflicht (für Besucher,Lieferanten und wichtiger den ungehinderten Zugang für Rettungsdienste.
Hast Du schon mal in die genannten § des BGB reingelesen ?

MfG
duck313

Hallo Duck,
Klar habe ich da rein gelesen.
Ist aber ja eben dennoch genau wie du schreibst eine Frage nach gesundem Menschenverstand. :wink:
Der Weg könnte ja bspw. 3 Meter breit sein. Was stört da ein Fahrrad oder ne Mülltonne. Selbstverständlich nicht gefährdend oder behindernd.
Und beim letzte Haus in der Reihe. Ist der Besonderheit, dass da ja eh nur der jeweilige Eigentümer hin muss etc.
Deshalb die Fragen.
Ich sag mal ganz platt: was stört den ersten in der Reihe wenn ganz hinten was auf dem Weg passiert?
Und so weiter und so weiter…

Liebe Dank für deine Hilfe und ich freu mich auf Antwort

Hallo,

mir sagt der gesunde Menschenverstand, daß 3m Breite für ein Löschfahrzeug schon relativ knapp sein könnten - und das gilt auch grundsätzlich für die Zufahrt zum letzten Haus.

&Tschüß
Wolfgang

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Es geht nicht direkt um „stören“, der Weg ist Gemeinschaftseigentum und kann nur einvernehmlich zu anderen als verkehrlichen Zwecken genutzt werden. Der Weg ist nichts anders als ein Gemeinschaftsgarten einer Wohnanlage. Auch dort darf man nicht ungefragt/unerlaubt ein Gartenhäuschen aufstellen (Beispiel).

Und hier ist der Weg auch noch für andere als nur die 5 Nachbarn bereitzuhalten.

Ich sag mal ganz platt: was stört den ersten in der Reihe wenn ganz hinten was auf dem Weg passiert?
Vielleicht nur der Anblick der Tonnen (du müssten doch eigentlich auf dem Hausgrundstück einen Platz dafür vorgesehen haben.

Hallo Wolfgang,
Da hast du recht. Aber indem Beispiel ist das kein Löschweg.

Hallo Duck und danke,
Das heißt man interpretiert das Grundbuch in dem Beispiel so, dass jedem Miteigentümer 1/5 des komplettenWeges gehören?
Es ist nicht so, dass dem ersten der Reihe sein erstes Fünftel gehört und dem zweiten das zweite Fünftel und der dann wegerecht bei ersten hat usw.?

So und nicht anders. So ist es immer bei Gemeinschaftseigentum, allen gehört alles. Keinem ist ein Teil einzeln zuordenbar !

Anders wenn man Teile vom Gemeinschaftseigentum einzelnen zuordnet, das nennt man Sondereigentum. Hier beim Weg kann man gar kein Sondereigentium vereinbaren, allenfalls am Letzten am Wegende(Sackgasse)
Wenn Du dir einen Auszug aus dem Kataster für dein Grundstück bestellst, dann gehört doch der Weg nicht dazu. Der ganze Weg ist ein eigenes Grundstück (Flurstück) und ist entsprechend im Grundbuch eingetragen.

Hallo,

Bitte ganz von vorne:

Was genau steht im Grundbuch?
In den Grundbüchern der „Wegebenutzer“ und im Grundbuch des Wegegrundstückes?
Im Bestandsverzeichnis und den drei Abteilungen? (Das, was oben geschrieben wurde, scheint der Inhalt des Grundbuches eines der Wegenutzer zu sein.)
Noch wichtiger: Um das gemeinschaftliche Eigentum am Weg zu begründen, muss es einen notariellen Vertrag geben. Was ist dort zur Wegefläche und ihrer Benutzung geregelt?

Bevor wir diese Informationen nicht haben, stochern wir nur mit der Stange im Nebel.

Gruss
Jörg Zabel

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