Frage zu Gutachter Autounfall

Hallo, ich hatte vor ca. einem halben jahr einen unverschuldeten Unfall (ein LKW ist mir reingefahren mit seinem Anhänger)… daraufhin habe ich mir einen Anwalt besorgt und einen selbst beauftragten Gutachter. Dieser Gutachter meinte dann Totalschaden bla bla bla… als er mir das Gutachten vorbei brachte und dann wieder verschwand sah ich nach in welcher Höhe die Kosten lt. seinen Angaben waren, es waren nur 1200 netto inkl. schadensausfall 1 Tag usw… also doch kein totalschaden plötzlich. selbst mein RA konnte das nicht glauben… aber er meinte da kann man jetzt nix mehr machen, man hat sozusagen nur einen „Joker“ beim Gutachter. Bin dann in meine (freie) Werkstatt gefahren die haben sich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt und von dort einen Gutachter kommen lassen und sich furchtbar über den anderen gutachter ausgelassen… rausgekommen Reparaturkosten usw. ca. 5200 €. (vom gegnerischen Sachverständigen) Lt. Schreiben von der gegn. Versicherung hieß es dann „Der Gutachter hat offensichtlich den tatsächlichen Schadensumfang nicht erkannt und das Gutachten ist gänzlich unbrauchbar“. Nun will mein Gutachter trotzdem Geld von mir und geht jetzt mit MEINEM Anwalt gegen mich an in dieser Sache. Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Ich muss dazu sagen, dass mein Gutachter anscheinend nix von diesem Kostenunterschied weiß, sicher bin ich aber nicht.

Hallo sbcssv,
verfahrene Situation, die da schilderst. Den einzigen Tip, den ich geben kann ist: Unverzüglich qualifizierte rechtliche Beratung, z.B. bei einem Rechtsanwalt, einholen.
MfG
Ronald