Frage zu Hartz 4 Anspruch

Fall 1
Zwei Personen ziehen in eine 3 Zimmer Wohnung zur Wg. Die Wohnung kostet insgesamt 810 Euro warm mit allen kosten. 1. Person verdient 780 Euro netto zweite 1500 netto. Die erste Person die 780 verdient würde aufstockend Leistung beantragen. Wieviel steht ihr zu wenn die Kaltmiete 680 Euro beträgt ?

Fall 2
Zwei Personen ziehen zusammen, haben noch nie Hartz 4 beantragt haben die ein Anspruch auf Erstausstattung? Oder sonstige Ansprüche ?

Beides Nein!
Beide liegen über dem Hartz IV bezw. Grundsicherungssatz, sie können aber Wohngeld beantragen. ramses90

Sie würde ja alleine beantragen nicht zusammen ist ja ne wg.

Hallo

Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil es nicht bundeseinheitlich geregelt ist, bis zu welchem Höchstbetrag Miete übernommen wird. Außerdem müssten die Neben- und Heizungskosten getrennt aufgeführt sein, und eventuelle Beträge für Warmwasser, und vielleicht auch noch mehr. Es kommt evtl. auch drauf an, wie groß die Wohnung ist.

Bei 780 netto an Erwerbseinkommen werden jedenfalls ca. 544 Euro als Einkommen berücksichtigt.

Wovon haben die denn bisher gelebt? Und wo? (bei den Eltern, im eigenen Schloss, unter der Brücke?)

Fall1
auch bei einer WG kann das Einkommen der Person die 1500Netto verdient mit angerechnet werden.Ich weiß zwar die Pfändungsgreneze nich 100% aber sie liegt bei ca.1200Euro das heißt 300Euro würden eventuell angerechnet und die Person wird zur Ünterstüzung heran gezogen.(Verrückt ich weiß)Für eine alleinstehende Person wird eine Kaltmiete von 250Euro monatl. gezahlt.Ob mit dem Mietspiegel eventuell was zu machen ist weiß ich nicht.Außerdem werden die NK berücksichtigt.

Gruß Barbara