Hallo liebe Frageleser!
Die Fragen richten sich an mit obigen Schreiben (Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 11. Juni 2013) Vertraute, bzw. die sich mit der GKV auskennen. Knifflige Details, die konkret nur die jeweilige GKV beantworten kann, wo mich aber Einschätzungen anderer interessieren würde!
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FALL:
Unter 3.2 wird „Selbstständige Tätigkeit ohne andere Erwerbstätigkeit“ erwähnt, dort wiederum 2. Fall: 20 Stunden hauptberuflich. -
FRAGE:
Was meint ihr, welchen Status würde jemand erhalten, der zeitlich in diesem Rahmen liegt (25h), dessen Gewinn aber ca. 1000 €/Monat beträgt. Der Bedarfsgemeinschaft, in der diese Person lebt, würde durch einen Partner zudem 2100 €/Monat (hälftiger Anteil 1050 €/Monat) zur Verfügung stehen ? -
FALL:
Unter 3.2. die 3. genannte Möglichkeit: zeitlicher Aufwand nicht hauptberuflich -
FRAGE:
Welchen Status häte jemand, der im zeitlichen Rahmen liegt (19h), dessen Gewinn bei 1200 €/Monat liegt und dem auch in der Bedarfsgemeinschaft 2100 €/Monat (hälftiger Anteil 1050 €/Monat) zur Verfügung stehen?
Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung!!!