Frage zu KFZ-Versicherungen

Moin!

Ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Versicherungen. Man stelle sich folgende Situation vor:

Person X mietet einen Tiefgaragenstellplatz für ein Auto. Person X stellt sein Fahrzeug auf dem Stellplatz ab und fährt für ein paar Wochen in den Urlaub. Als Person X aus dem Urlaub zurückkommt und das Fahrzeug aus der Garage fährt, bemerkt Person X, dass ein paar winzige Öltropfen unter dem Fahrzeug auf dem Fußboden der Tiefgarage vorhanden sind. Die Flecken lassen sich nicht mehr ohne größeren Aufwand entfernen.

Der Vermieter der Tiefgarage bemerkt bei der monatlichen Besichtigung diese Verschmutzung und stellt Person X einen hohen Kostenbetrag für eine professionelle Bodenreinigung in Rechnung.

Welche Versicherung von Person X ist nun für diesen entstandenen Schaden zuständig? Die KFZ-Haftpflichtversicherung oder die Privat-Haftpflichtversicherung von Person X?

Liebe Grüße
stefano18

hi,

auch wenn es nicht nett ist, poste ich mal Tante Googles Antwort.

grüße
lipi

Hallo!

Fremdschaden durch das Kraftfahrzeug - also muss die Kfz-Haftpflicht zahlen.

Private Haftpflicht müsste z.B. zahlen, wenn man in der Garage Ölwechsel macht und dabei ein Maleur passiert.

MfG
duck313

Hallo Stefano,

Bedeutet doch, dass Person X einen entsprechenden Mietzins dafür zahlt.
Der Vermieter davon ausgehen muss, dass leichte Schäden durch Öl immer mal entstehen können.

Diese Kostenforderung ist nicht berechtigt.
Aber der Mieter des Stellplatzes hat ja eine Kfz-Haftpflichtversicherung die nicht berechtigte Forderungen abwehrt.

Gruß Apolon

Sorry, aber was hat die Privathaftpflicht mit einem Schaden eines Kraftfahrzeuges zu tun ?

Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer,
Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers durch den
Gebrauch des Fahrzeuges verursacht.

Hallo!

Wenn das Öl einfach so raustropft (undicht) dann Kfz-Haftpflicht.

wenn man selbst Ölwechsel macht und eine Dose Öl verkleckert dann Privathaftpflicht.

MfG
duck313

Sorry - aber dies ist falsch.
Dies fällt auch unter die Kfz-Haftpflicht, wobei wie gesagt auch hier der Schaden in diesem Fall abgewehrt wird.