Frage zu Kündigungsfrist... Brett vorm Kopf

Hallo zusammen.

Ich möchte kündigen und die Kündigung meinem Chef im letzten Moment übergeben.

Info: Ich arbeite seit 01.11.2008 in dem Unternehmen und im Vertrag heisst es zur Kündigungsfrist:

Der Arbeitnehmer kann ordentlich kündigen mit einer Kündigungsfrist

      a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
      b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
      c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
      d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
      e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
    
    zum Schluss des Kalendervierteljahres. 

Ich möchte zum 01.04.16 bei einem anderen Unternehmen anfangen. Wann muss ich spätestens gekündigt haben?

MfG

Hi,

wenn ich das richtig rechne bist du jetzt knapp über 7 Jahre dort angestellt. Demnach wären das 3 Monate Kündigungsfrist was eine Kündigung bis zum 31.12.2015 bedeuten würde.
Wenn aufgrund des Jahreswechsel und der Weihnachtsfeiertage die Firma geschlossen ist, sollte die Kündigung entsprechend am letzten Arbeitstag eingegangen sein.

Grüßle
Frank K.

Hallo,

bitte nicht vergessen, daß der Zugang des Kündigungsschreibens beim AG maßgeblich ist und dies auch ggfs. vom AN bewiesen werden muß.

Zum Beweis des Zugangs gibt es drei Methoden:

  • Einschreiben mit Rückschein ( Zugang ist aber erst der Empfang des Schreibens selbst, nicht jedoch ein evtl. „Benachrichtigungszettel“)
  • persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung auf Duplikat (problematisch bei „beleidigtem“ AG, wenn er die Empfangsbestätigung einfach verweigert)
  • persönliche Übergabe mit neutralem (kein Familienmitglied) Zeugen (problematisch, wenn der AG den Zutritt eines betriebsfremden Zeugen auf das Betriebsgelände verweigert, was er darf)

&Tschüß
Wolfgang