Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich betreibe unter der Domain www.kurzurlaub-ballermann.de ein Reiseportal für Urlaubsreisen an die Playa de Palma. Diese Reisevermittlung sowie Texte auf der Website bewerbe ich mit Texten wie „Reisen an den Ballermann“, „Urlaub am Ballermann“ und „Kurzurlaub am Ballermann“.
Von dem Rechteinhaber der Wortmarke „Ballermann“ habe folgende freundliche Email erhalten:
„…wie wir durch Dritte soeben erfahren haben, bieten Sie auf Ihrer Domain www.kurzurlaub-ballermann.de Urlaubsreisen unter der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ sehr erfolgreich an. Uns liegen Internetausdrucke und Werbeveröffentlichungen, über die zahlreichen Reisen mit denen Sie auf Ihrer Hompage werben, vor. (s. z.B.: http://www.kurzurlaub-ballermann.de/ u.v.a.m).
Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung „BALLERMANN®“ für Ihr Reiseportal (Domain) übersehen, dass es sich bei der Bezeichnung „Ballermann“ um eine seit 1994 für eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für Reisen!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren Internetseiten www.ballermann.de und www.markenkonzepte.de informieren.
Durch Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ in der von Ihnen für Reisen geschäftlich genutzte Domain haben Sie unsere Markenrechte an unseren „Ballermann“-Marken verletzt und damit unsere Marke „Ballermann®“ widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 ff. MarkenG)."
Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen Bestand hätte.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?
Vorab bereits vielen Dank für kompetenten Rat und Hilfe!
Jürgen