Frage zu Markenrechtsverletzung des Begriffs "Ballermann"

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich betreibe unter der Domain www.kurzurlaub-ballermann.de ein Reiseportal für Urlaubsreisen an die Playa de Palma. Diese Reisevermittlung sowie Texte auf der Website bewerbe ich mit Texten wie „Reisen an den Ballermann“, „Urlaub am Ballermann“ und „Kurzurlaub am Ballermann“.

Von dem Rechteinhaber der Wortmarke „Ballermann“ habe folgende freundliche Email erhalten:

„…wie wir durch Dritte soeben erfahren haben, bieten Sie auf Ihrer Domain www.kurzurlaub-ballermann.de Urlaubsreisen unter der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ sehr erfolgreich an. Uns liegen Internetausdrucke und Werbeveröffentlichungen, über die zahlreichen Reisen mit denen Sie auf Ihrer Hompage werben, vor. (s. z.B.: http://www.kurzurlaub-ballermann.de/ u.v.a.m).
 
Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung „BALLERMANN®“ für Ihr Reiseportal (Domain) übersehen, dass es sich bei der Bezeichnung „Ballermann“ um eine seit 1994 für eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für Reisen!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren Internetseiten www.ballermann.de und www.markenkonzepte.de informieren.
 
Durch Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ in der von Ihnen für Reisen geschäftlich genutzte Domain haben Sie unsere Markenrechte an unseren „Ballermann“-Marken verletzt und damit unsere Marke „Ballermann®“ widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 ff. MarkenG)."

Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen Bestand hätte.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?

Vorab bereits vielen Dank für kompetenten Rat und Hilfe!

Jürgen

Diese heikle Frage würde ich auf jeden Fall von einem Anwalt für Markenrecht klären lassen. Viel Erfolg, M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ballermann ist tatsächlich eine eingetragene und durchaus bekannte Marke. Auf den ersten Blick scheint es tatsächlich eine Markenverletzung zu sein.
Allerdings ist es möglich, dass Du die Marke „beschreibend“ und nicht „markenmäßig“ benutzt. Dies müßte ggf. geklärt werden, was in diesem Forum allerdings nicht möglich ist.

In diesem Fall, da Du bereits eine Berechtigungsanfrage vom Markeninhaber erhalten hast, solltes Du unbedingt einen Marken- oder Patentanwalt konsultieren.

Ich kann Dir Herr Dr. Bettinger (www.bettinger.de) empfehlen. Du kannst Dich auch gerne auf mich berufen.

Gruß
Andreas Bertagnoll
Patentanwalt

Moin Jürgen, ich bin auf diesem Gebiet leider kein Experte. Ich habe allerdings schon einige Erfahrungen gesammelt. Ich habe unter der Marken Registersuche http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche
mehrere Inhaber gefunden in verschiedenen Klassen. Ich sehe eigentlich bei Ihnen keine Gefahr. Es sei denn die Jungs sind absolut auf Profit aus und versuchen sie zu ärgern um etwas zu schröpfen. Die Aussage, das Sie aufgrund des Namens sehr erfolgreich Ihre Reisen anbieten, kann ja nur an den Haaren herbei gezogen sein. Oder hat er ihre Zahlen gesehen bzw. sie bei der Creditreform überprüft?

Kleiner Tip: Geben sie mal unter google Ballermann ein, was meinen Sie wieviel Menschen mit dem Ballerman werben. Schauen sie mal unter Neckermann Reisen, die bieten unter Mallorca die Region Mallorca Ballermann an. Ich denke dort liegt keine Verletzung des Markenrechts vor. Eventuell mit der Ihrer Domain, weil sie damit den Namen komerziell nutzen. Da kommt es darauf an seit welchem Zeitpunkt sie dies tun. Wenn seine Wortmarke später eingetragen wurde wie Sie Ihre gewerblichen Prozesse mit dem Namen durchführen, sind Sie im Recht. Läuft Ihr Firma unter eine Einzelperson oder als Gesellschaft?

Ich an Ihrer Stelle würde ausharren. Letztendlich bewerben sie wie alle anderen Medien und Reiseanbieter die Region um den Ballermann.

Ich würde warten bis etwas von einem Juristen kommt und dann einen Markenrechtler dazu befragen. Legen Sie sich dafür ca. 300 Euro zurecht, der wird die Sache dann im Keim ersticken. Ein Thema welches ich persönlich schon durch habe:wink:

Viele Grüße Thorsten

Hallo,

Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in
Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als
allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen
Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine
Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen
Bestand hätte.

auf deine Meinung kommt es aber nicht an. Die Marke scheint offensichtlich geschützt zu sein. Da kann man meinen was man will.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch
lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?

Ich würde sofort einen Fachanwalt für Markenrecht aufsuchen, denn Du scheinst ein echt dickes Problem an der Backe zu haben, was zivilrechtliche Ansprüche in erheblicher finanzieller Höhe nach sich ziehen kann.

Gruß

S.J.

Hallo,

die Firma ist bekannt für seine „Ballermann“ Marke und seit Jahren aktiv. Rechtlich betrachtet hat die Firma recht.
Sie besitzt das Recht an dem Wort „Ballermann“ - und (ich habe es nicht nachgeprüft, gehe aber davon aus das man Reisen im Markenschutz mit abgedeckt hat) damit das alleinige Nutzungsrecht. Denn in Wirklichkeit bezeichnet „Ballermann“ nicht einen Strandabschnitt - sondern eine Partymeile. Und Sie zielen darauf ab Reisen an diese Partymeile zu verkaufen. Ich fürchte, Sie werden sich einigen müssen.

Gruß
Alexander Wendt

Ballermann“, „Urlaub am Ballermann“

und „Kurzurlaub am Ballermann“.

Von dem Rechteinhaber der Wortmarke „Ballermann“ habe folgende
freundliche Email erhalten:

„…wie wir durch Dritte soeben erfahren haben, bieten Sie auf
Ihrer Domain www.kurzurlaub-ballermann.de Urlaubsreisen unter
der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ sehr erfolgreich an.
Uns liegen Internetausdrucke und Werbeveröffentlichungen, über
die zahlreichen Reisen mit denen Sie auf Ihrer Hompage werben,
vor. (s. z.B.: http://www.kurzurlaub-ballermann.de/ u.v.a.m).

Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung
„BALLERMANN®“ für Ihr Reiseportal (Domain) übersehen, dass es
sich bei der Bezeichnung „Ballermann“ um eine seit 1994 für
eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für
Reisen!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt
(siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit
unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren
Internetseiten www.ballermann.de und www.markenkonzepte.de
informieren.

Durch Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ in der von Ihnen
für Reisen geschäftlich genutzte Domain haben Sie unsere
Markenrechte an unseren „Ballermann“-Marken verletzt und damit
unsere Marke „Ballermann®“ widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2
Nr. 2 ff. MarkenG)."

Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in
Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als
allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen
Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine
Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen
Bestand hätte.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch
lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?

Vorab bereits vielen Dank für kompetenten Rat und Hilfe!

Jürgen

Hallo Jürgen, Dein Post ist ja schon etwas her aber vielleicht ist dies dennoch für dich interessant. Ich beabsichtige gegen die Marke Ballermann direkt vorzugehen und einen Antrag auf Löschung der Marke beim Deutschen Patentamt zu stellen. Dazu habe ich das folgende Projekt ins Leben gerufen: [Löschen der Marke Ballermann][1]. Vielleicht möchtest du ja mein Projekt unterstützen. Fürs erste wäre ein Gefällt mir und vielleicht das teilen des Projektes sehr hilfreich.

PS: Der Ausgang deines Falles würde mich in diesem Zusammenhang natürlich auch interessieren.

Viele Grüße
Klaus
[1]: https://www.youcan2.de/project/10642

Hast Du denn mit der Löschung erfolg gehabt? Deine Seite kann man ja leider nicht mehr erreichen