Liebe Fachkundige!
Vorab: ich wünsche mir ein Meinungsbild und Infos, keine rechtsverbindliche Auskunft, die hier weder geleistet werden kann noch darf. Danke!
Heute Nacht gab es spannende Post von PROKON Itzehoe an seine Anleger. Ich zitiere daraus unten, weil das Teil meiner Frage ist.
Ich habe zur aktuellen PROKON-Situation eine Frage, weil ich mich als Anleger entscheiden muss, ob ich meine Anteile vor der aktuellen Situation sofort kündige oder unter neuen - siehe unten - Konditionen meine Anteile halte.
MIr ist bekannt: Genussrechtsanteilseigner werden bekanntlich als letzte bei einer Pleite bedient. Oder auch nicht, wenn nach Bedienung der vorrangigen Gläubiger leider kein Geld mehr vorhanden ist. Die Anteile wären dann also futsch und das ist bekanntlich wesentlicher Teil dieser riskanten Geldanlage.
PROKON wendet sich mit Mail von heute Nacht an uns Anleger und bittet - bzw. droht in moralischsten Tönen, aber darauf verzichte ich jetzt - darum, zu bestimmten Konditionen auf zeitnahe Kündigungen zu verzichten, damit zu leben, dass wohl die halbjährlichen Zinszahlungen erstmal bzw. - wie ich meine - künftig - ausbleiben und das Unternehmen plant, die Rückzahlkonditionen wesentlich zu verändern, nämlich: Rückzahlbarkeit von Zinsen und Kapital in Raten.
Meine Frage an Leute, die fachlich kundig sind:
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wer so schreibt: ist der nicht eh schon insolvent?
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auch aktuelle Kündigungen sind Teil der Insolvenzmasse. Ist es da nicht egal, ob ich meine Anteile jetzt kündige oder darauf verzichte? Wenn ich auf eine aktuelle Kündigung verzichten würde, würde der unten von mir partiell zitierte Punkt gültig sein.
Aus der Mail von heute Nacht:
Mit Mail an uns Anleger heute Nacht plus Briefpost in den nächsten Tagen geht PROKON Itzehoe an seine Anleger und bittet sie darum, sich bis zum (Eingang in Itzehoe) 20.01.14 zu entscheiden,
a) ob die Genussrechtsanlage entweder zeitnah gekündigt werden,
b) oder eine schon ausgesprochene Kündigung rückgängig zu machen oder
c) neue Genussrechstanteile zu kaufen
ODER
d) für bestehende Anteile außerplanmäßig bis zum 31.10.14 auf eine mögliche Kündigung zu verzichten, bei Kündigung zu diesem oder einem späteren Datum sich mit einer Auszahlung des Kapitals (nicht auf einen Schlag, sondern) in Raten zu begnügen, die auch im Zeitraum von 12 Monaten stattfinden kann.
Begründung lt. Text: „Damit helfe ich PROKON, die Liquiditätssituation zu entspannen und einen geordneten Zahlungsplan aufstellen zu können.“
Direkt weiter im Text: „PROKON beabsichtigt, die Genussrechtsbedingungen im Rahmen eines v. d. Bundesanstalt f. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Nachtrages zum Verkaufsprospekt dahingehend zu ändern, dass erneute Liquiditätsengpässe möglichst verhindert werden, z. B. indem Rückzahlungen des Genussrechtskapitals grundsätzlich in Raten vorgenommen werden können. Dies gilt solange, bis PROKON mir mitteilt, dass die Liquiditätslage wieder eine halbjährliche Auszahlung der Zinsen ermöglicht. Sollte ich meine Genussrechte zum 31.10.14 oder zu einem späteren Termin kündigen, werden die Zinsen zusammen mit Rückzahlungen des Genussrechtskapitals innerhalb von 12 Monaten an mich ausgezahlt; die Auszahlung kann ebenfalls in Raten erfolgen.“ (Ende dieses Punktes)
Mit dankenden Grüßen von Katharina