Frage zu "Planinsolvenz" PROKON Itzehoe?

Liebe Fachkundige!

Vorab: ich wünsche mir ein Meinungsbild und Infos, keine rechtsverbindliche Auskunft, die hier weder geleistet werden kann noch darf. Danke!

Heute Nacht gab es spannende Post von PROKON Itzehoe an seine Anleger. Ich zitiere daraus unten, weil das Teil meiner Frage ist.

Ich habe zur aktuellen PROKON-Situation eine Frage, weil ich mich als Anleger entscheiden muss, ob ich meine Anteile vor der aktuellen Situation sofort kündige oder unter neuen - siehe unten - Konditionen meine Anteile halte.

MIr ist bekannt: Genussrechtsanteilseigner werden bekanntlich als letzte bei einer Pleite bedient. Oder auch nicht, wenn nach Bedienung der vorrangigen Gläubiger leider kein Geld mehr vorhanden ist. Die Anteile wären dann also futsch und das ist bekanntlich wesentlicher Teil dieser riskanten Geldanlage. 

PROKON wendet sich  mit Mail von heute Nacht an uns Anleger und bittet - bzw. droht in moralischsten Tönen, aber darauf verzichte ich jetzt - darum, zu bestimmten Konditionen auf zeitnahe Kündigungen zu verzichten, damit zu leben, dass wohl die halbjährlichen Zinszahlungen erstmal bzw. - wie ich meine - künftig - ausbleiben und das Unternehmen plant, die Rückzahlkonditionen wesentlich zu verändern, nämlich: Rückzahlbarkeit von Zinsen und Kapital in Raten. 

Meine Frage an Leute, die fachlich kundig sind:

  1. wer so schreibt: ist der nicht eh schon insolvent?

  2. auch aktuelle Kündigungen sind Teil der Insolvenzmasse. Ist es da nicht egal, ob ich meine Anteile jetzt kündige oder darauf verzichte? Wenn ich auf eine aktuelle Kündigung verzichten würde, würde der unten von mir partiell zitierte Punkt gültig sein. 

Aus der Mail von heute Nacht:  

Mit Mail an uns Anleger heute Nacht plus Briefpost in den nächsten Tagen geht PROKON Itzehoe an seine Anleger und bittet sie darum, sich bis zum (Eingang in Itzehoe) 20.01.14 zu entscheiden,

a) ob die Genussrechtsanlage entweder zeitnah gekündigt werden,
b) oder eine schon ausgesprochene Kündigung rückgängig zu machen oder
c) neue Genussrechstanteile zu kaufen

ODER

d) für bestehende Anteile außerplanmäßig bis zum 31.10.14 auf eine mögliche Kündigung zu verzichten, bei Kündigung zu diesem oder einem späteren Datum sich mit einer Auszahlung des Kapitals (nicht auf einen Schlag, sondern) in Raten zu begnügen, die auch im Zeitraum von 12 Monaten stattfinden kann.

Begründung lt. Text: „Damit helfe ich PROKON, die Liquiditätssituation zu entspannen und einen geordneten Zahlungsplan aufstellen zu können.“

Direkt weiter im Text: „PROKON beabsichtigt, die Genussrechtsbedingungen im Rahmen eines v. d. Bundesanstalt f. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Nachtrages zum Verkaufsprospekt dahingehend zu ändern, dass erneute Liquiditätsengpässe möglichst verhindert werden, z. B. indem Rückzahlungen des Genussrechtskapitals grundsätzlich in Raten vorgenommen werden können. Dies gilt solange, bis PROKON mir mitteilt, dass die Liquiditätslage wieder eine halbjährliche Auszahlung der Zinsen ermöglicht. Sollte ich meine Genussrechte zum 31.10.14  oder zu einem späteren Termin kündigen, werden die Zinsen zusammen mit Rückzahlungen des Genussrechtskapitals innerhalb von 12 Monaten an mich ausgezahlt; die Auszahlung kann ebenfalls in Raten erfolgen.“ (Ende dieses Punktes)


Mit dankenden Grüßen von Katharina

 

Hallo Katharina,

gern würde ich Ihre Fragen bantworten. Leider hat sich hier im Forum, in dem ich seit fast 10 Jahren Fragen beantworte, so einiges getan und verändert (was ich leider nicht verstehe). Immer wenn ich Fragen beantworte, werden die anschließend vom Moderator gelöscht, ohne jemals mitzuteilen, warum gelöscht wird. 

Da solcherlei Fragen zu beantworten immer viel Mühe macht, verzichte ich da nun drauf, weil man sich sonst ziemlich veralbert vorkommt. Ich hoffe deshalb auf Ihr Verständnis.

Sorry, der Internationale

  1. auch aktuelle Kündigungen sind Teil der Insolvenzmasse.

Das ist noch die Frage, ob vor einer Insolvenz zurückgezahlte Anlegergelder in die Insolvenzmasse fallen…

Die nächste Frage ist, ob jetzt (wenn alle Anleger ihr Geld wieder haben möchten) noch irgendetwas zu reißen ist, oder ob man schlechtem Geld gutes Geld nachwirft.

Zu deren Beantwortung könnte eine Erstberatung beim Anwalt (auch wenn diese etwas kostet) beitragen.

Servus,

  1. wer so schreibt: ist der nicht eh schon insolvent?

das muss nicht so sein. Es ist denkbar, dass mit dieser Aktion - wenn denn genügend Anleger mitspielen - Zahlungsfähigkeit erhalten und Überschuldung vermieden werden kann.

Wobei ein kleines bissle unklar ist, anhand welcher Kriterien Carsten Rodbertus das Thema „Überschuldung“ beurteilt - mit geprüften Abschlüssen sieht es ja herich eher mager aus.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Liebe Katharina,

leg Dir eine Packung Papiertaschentücher bereit und gib bei Google „prokon insolvenz“ ein. Medien wie „Handelsblatt“ und „Welt“ haben die Situation der Firma analysiert. Es gibt auch Tipps, wie Anleger reagieren sollen.

Herzliches Beileid!

Hans-Jürgen Schneider

Hallo!

Die nächste Frage ist, ob jetzt (wenn alle Anleger ihr Geld
wieder haben möchten) noch irgendetwas zu reißen ist, oder ob
man schlechtem Geld gutes Geld nachwirft.

Für die Anleger gibt es nichts mehr zu tun. Man kann ausschließen, daß Prokon über liquide Mittel zur Auszahlung eines nennenswerten Teils der Anleger, geschweige denn aller Anleger verfügt. Für beide Seiten - Prokon und Anleger - beinhaltete das Geschäftsmodell von vornherein beträchtliche Risiken. Kurzfristig kündbare Einlagen setzen nun mal Friede-Freude-Gewinnerwartungsstimmung bei den Anlegern voraus. Kippt die Stimmung, kippt mit ihr das Geschäftsmodell.

Zu deren Beantwortung könnte eine Erstberatung beim Anwalt

Was sollen Advokaten bewirken?

Sobald die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in Gefahr gerät, wird der Geschäftsführer keinen Augenblick zögern, Insolvenz anzumelden. Shit happens - für die Anleger. Das Unternehmen hat bloß ein Liquiditätsproblem, steht aber nicht nackig da. Immerhin gibt es u. a. Windparks, mit denen Geld verdient wird. Wer sich als Gf von der eingetretenen Situation nicht überraschen läßt, sondern sie von vornherein als ein mögliches Szerario ins Kalkül gezogen oder womöglich angestrebt hat, wird eine Idee haben, wie fortzufahren ist, wenn man die über 70.000 Diven vom Hals hat. Ein Insolvenzverwalter wird gucken, was rentabel läuft. Es wird eine neue Gesellschaft gegründet, die sofort Gewinn erwirtschaftet und vor Anlagekapital und bald auch Liquidität nur so strotzt.

Nach meiner Einschätzung weiß der Initiator des Geschäftsmodells sehr genau, was er tut. Querbeet durch alle Medien heißt es, Prokon wolle mit seinem Aufruf an die Anleger, ihr Kapital im Unternehmen zu lassen, die Insolvenz abwenden. Gut gemacht :smile: Das tatsächliche Ziel ist nach meinem Dafürhalten das genaue Gegenteil, das jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit kurzfristig erreicht wird, nämlich die Insolvenz.

Natürlich werden sich Gerichte mit dem Fall beschäftigen. Neben dem für die Insolvenz zuständigen Amtsgericht bekommt auch das Landgericht Arbeit und etliche Rechtsanwälte werden irgendwann Liquidationen für ihre witzlosen Bemühungen schreiben.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo Hans-Jürgen, danke für die Infos! War gestern Morgen vielleicht auch etwas vorschnell, zu posten, ich sah danach u. im Laufe d. Tages die Medienreaktionen. Ich habe nicht viel verloren, davon ab, dass es schade um die Euros ist. Ich versuche es als Lernerfahrung zu sehen. Letztlich war es zu erwarten und ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft da auch noch ihre Freude dran haben wird (Insolvenzverschleppung und Falschaussagen der Geschäftsleitung Anlegern gegenüber.

Hallo,

leg Dir eine Packung Papiertaschentücher bereit und gib bei
Google „prokon insolvenz“ ein. Medien wie „Handelsblatt“ und
„Welt“ haben die Situation der Firma analysiert. Es gibt auch
Tipps, wie Anleger reagieren sollen.

die gab es hier auch schon und das zurückgehend bis Anfang des letzten Jahrzehnts. Kernaussage: wer 8% Rendite bietet, macht das nicht aus Langeweile, sondern weil er diese Renditen liefern muß, um an das benötigte Kapital zu kommen und das wiederum läßt Rückschlüsse auf das innewohnende Risiko zu.

Gruß
C.