Hi
ich hab da mal eine Frage zu den Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten.
Angenommen Person A bekommt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuererklärung zugestellt und möchte nun die Steuererklärung machen. Unter Punkt 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) ist ein Betrag x angegeben.
Person A geht nun die Reisekosten durch und es stellt sich heraus, dass die Reisekosten höher ausgefallen sind, als Betrag x, der unter Punkt 20 angegeben ist.
A: Wieso ist das so?
B: Kann Person A die zusätzlichen Reisekosten angeben?
C: Bringt das Person A noch irgendwelche Vorteile, wenn angegeben wird, dass steuerfreie Erstattungen gezahlt wurden, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind?
Danke für eine Einschätzung