Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
habe eine Frage, die wohl eine Anfänger-Frage ist:
Die Situation: Spieler A bietet dem Spieler B „Schach“. Kann Spieler B nun so ziehen, dass Spieler A direkt schachmatt ist oder muss Spieler B sich selbst zunächst aus der Gefahrenzone bringen?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Hilla
Hallo Hilla,
natürlich muss zuerst der im Schach befindliche Spieler dieses Schachgebot auch bedienen. Also entweder herausziehen, einen Bauern oder eine Figur dazwischen ziehen oder die schach bietende Figur schlagen. Wenn eine dieser Optionen darin mündet, dass gleichzeitig der gegnerische König mattgesetzt wird, ist das natürlich auch zulässig.
Ich hoffe damit geholfen zu haben. Wenn nicht, einfach melden, falls noch Unklarheiten bestehen sollten. GIbt es ein konkretes Beispiel dazu, auf das sich die Frage bezieht?
Viele Grüße,
Harald
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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
habe eine Frage, die wohl eine Anfänger-Frage ist:
Die Situation: Spieler A bietet dem Spieler B
„Schach“. Kann
Spieler B nun so ziehen, dass Spieler A direkt
schachmatt ist
oder muss Spieler B sich selbst zunächst aus der
Gefahrenzone
bringen?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Hilla
nein, muss erst dem schach antworten, kann nicht selber
schach oder matt geben
Hallo Hilla,
das Schach muß immer zunächst beseitigt werden um selbst schachmatt bieten zu können. In seltenen Fällen ist das durch Schlagen der schachbietenden Figur möglich und es ist gleichzeitig schachmatt. Eine andere seltene Möglichkeit ist, das das Schachgebot durch dazwischenziehen einer Figur aufgehoben wird und diese gleichzeitig damit ein Abzugsschach und matt ermöglicht.
Aber auch in diesen beiden Besonderheiten wird das Schachgebot ja zumindestens gleichzeitig aufgehoben.
Richtig ist also: Schachgebote müssen vorher oder gleichzeitig zum eigenen schach(matt)bieten aufgehoben werden. Oder einfach: Züge die den König nicht aus seinem Schach bringen sind nicht legal und müssen korrigiert werden.
Die berührt-geführt Regel gilt dann nur, wenn die berührte Figur irgentwie das Schachgebot aufheben kann. Kann sie es nicht, darf das Schachgebot durch eine andere Weise aufgehoben werden.
Eine Ausnahme gibt es nur beim Blitzschach. Dort kann ein nicht legal ausgeführter Zug („Du stehst immer noch im Schach“ "Der Zug dieser Figur auf dieses Feld war nicht legal, weil…) reklamiert werden und führt zum sofortigem Verlust der Partie. Aber Vorsicht: Ein Zug gilt erst dann als ausgeführt, wenn der ausführende auch die Uhr gedrückt hat. Reklamierst Du vorher, darf er seinen Zug korrigieren, aber nur nach der berührt-geführt Regel.
Ich habe etwas mehr zu der Thematik geschrieben, weil dies zwangsläufig meist die nächsten aufkommenden Fragen sind, wenn das Schachgebot zunächst nicht beachtet wurde.
Mit schachfreundlichen Grüßen
Jens
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Hallo Jens,
ich bedanke mich herzlich für die ausführliche Antwort.
Viele Grüße,
Hilla
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Hallo Hilla,
grundsätzlich gibt es für einen Spieler der „im Schach steht“, dem also ein gegnerischer Stein (Bauer oder Figur) Schach bietet, 3 Möglichkeiten:
- er bewegt den König aus dem Schach
- er stellt einen eigenen Stein zwischen seinen König und die schachbietende Figur (Das geht nicht immer; wenn z.B. eine gegnerische Dame sich auf das Feld direkt vor dem König setzt ist schlicht kein Platz mehr; bei einem Springerschach kann - wegen Regel -auch nichts dazwischen gestellt werden) oder
- der Spieler schlägt die schachbietende Figur.
Das Schachgebot muss also in jedem Fall zunächst bedient werden !!
Bei 1. und bei 3. ist es aber möglich, dass unter bestimmten Konstellationen der im Schach stehende Spieler mittels seines nächsten Zuges den Gegner unmittelbar mattsetzt.
Ein Beispiel zu Fall 3: Spieler A bietet Schach mit seiner Dame. Spieler B kann nun diese Dame schlagen, z.B. mit seiner eigenen Dame, und mit dem Schlagen gleichzeitig dem König von Spieler A Schach bieten. Wenn nun Spieler A keine der o.g. 3 Möglichkeiten zur Verfügung steht ist er selber Matt!
Im Fall 2, dem Dazwischenziehen, kann es jedoch nie gelingen, den Gegner damit Matt zu setzen. Zwar kann eine dazwischenziehende Figur ihrerseits durchaus dem gegnerischen König Schach bieten. In jedem Fall könnte diese Figur jedoch von dem zuerst Schach bietenden Spieler zumindest geschlagen werden.
Also, auf ein Schachgebot muss zunächst immer reagiert werden. In bestimmten Konstellationen ist es aber möglich, dass mit dieser Reaktion zugleich der Gegner Matt gesetzt wird.
Ich hoffe, deine Frage hinreichend beantwortet zu haben.
Und jetzt dir noch viel Vergnügen bei unserem „königlichen Spiel“.
Gruß, Seby
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Hallo Seby,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wünsche noch einen schönen Sonntag,
Hilla
Hallo Hilla,
entschuldige die späte Antwort (Urlaub).
Der Spieler B muss auf jeden Fall zuerst auf das Schach reagieren. Entweder den König weg ziehen, die Schach bietende Figur schlagen, oder etwas dazwischen ziehen.
In seltenen (und sehr schönen!) Fällen kann durch solch einen Zug jedoch gleichzeitig der Spieler A Matt gesetzt werden.
Viele Grüße
Andreas
Hallo, Hilla,
bitte um Entschuldigung für die späte Antwort- nein, erst muss man aus dem Schach heraus, und zwar indem man den König auf ein nicht bedrohtes Feld zieht oder eine andere Figur dazwischen zieht (zweites bei Springerschach nicht möglich, da der Springer über Figuren hinwegspringen kann).
Hoffe, weiter geholfen zu haben,
mit freundlichen Grüßen,
Tina
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