Hallo an Euch
Ich habe die letzten 35 Jahre einen Dienstwagen gefahren und gehe ab den Oktober diesen Jahres in den Ruhestand.
Ein privates Auto hatte ich nicht , ich habe noch ein Motorrad, welches jetzt in der Schadensfreiheitsklasse SF 20 versichert ist.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich mir jetzt ein neues Auto privat zulegen möchte, mit welcher Schadenfreiheitsklasse beginne ich dann versicherungstechnisch? Ich bin eigentlich die ganzen Jahre im Dienst unfallfrei gefahren. Kann mir hier vielleicht jemand Tipps bzw die optimale verfahrensweise schreiben? Über Tipps wäre ich wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße an Euch
Das Einfachste wäre, bei Deiner Zulaßungsstelle anzurufen oder hin zu gehen und sichj einschlägig dazu beraten zu lassen.
ramses90
Dieses Telefonat bzw. diesen Gang kann man sich sparen. Die Zulassungsstelle hat nichts, aber auch gar nichts mit Fragen zu deiner Versicherung zu tun.
Ich würde die Versicherung anrufen und nachfragen.
Letztendlich entscheidet das die Versicherung, klar, aber ich kann auch verstehen, dass er sich vorab „unabhängig“ informieren möchte, denn, wie er schrieb, geht es ihm um
was einem die Versicherung vielleicht nicht direkt auf die Nase bindet.
Ich kenne mich damit nicht aus, ChatGPT „meint“ aber u. a.:
- Normalerweise beginnt man mit einer SF 1/2 oder 1 bei der ersten Kfz-Versicherung, wenn man ein Auto privat anmeldet. Da du aber eine sehr hohe SF bei deinem Motorrad hast, könntest du mit deiner bisherigen Versicherung sprechen und anfragen, ob es möglich ist, die SF-Klasse auf dein Auto zu übertragen.
- Es gibt Versicherungen, die die Schadensfreiheitsklassen aus der Motorradversicherung berücksichtigen oder eine sogenannte „Sondereinstufung“ anbieten. Daher wäre es sinnvoll, sich vorab bei verschiedenen Versicherern zu informieren, ob sie diese Möglichkeit bieten.
[…]
Es lohnt sich auch, nach einer „Tarifbereinigung“ oder einem „Wechselservice“ zu fragen, der dich im neuen Auto ohne große Nachteile von der unfallfreien Fahrpraxis profitieren lässt.
[…]
Achte darauf, dass du die unfallfreie Zeit aus deiner Berufsausübung korrekt nachweisen kannst, um beim Wechsel zur privaten Kfz-Versicherung keine Nachteile zu haben.
Als ich fragte, wie man Letzteres nachweisen kann, kam das:
Um die unfallfreie Zeit aus deiner Berufsausübung korrekt nachzuweisen, gibt es mehrere Möglichkeiten, je nachdem, wie deine Versicherung und der Arbeitgeber die relevanten Informationen dokumentiert haben. Hier sind die gängigsten Methoden:
Dienstwagen-Nachweis:
Wenn du ein Dienstfahrzeug gefahren bist, könnte dein Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass du während deiner Dienstzeit unfallfrei gefahren bist. Diese Bescheinigung sollte den Zeitraum deines Dienstwagens und die unfallfreie Nutzung dokumentieren. Das ist ein sehr starkes Argument, das du bei deiner neuen Versicherung vorlegen kannst.Schadenfreiheitsbescheinigung (SF-Bescheinigung):
Einige Arbeitgeber oder deren Versicherungsunternehmen stellen eine Schadenfreiheitsbescheinigung aus, in der die unfallfreien Jahre während der Nutzung des Dienstwagens festgehalten sind. Auch wenn der Dienstwagen auf den Arbeitgeber zugelassen war, könnte dies ein Nachweis sein, der dir hilft, eine höhere SF-Klasse in deiner privaten Kfz-Versicherung zu erhalten.Fahrtenbuch oder Dokumentation des Arbeitgebers:
Falls dein Arbeitgeber keine formelle Bescheinigung zur Verfügung stellt, könnte ein detailliertes Fahrtenbuch oder eine schriftliche Bestätigung, dass du unfallfrei gefahren bist, ausreichen. Das kann auch helfen, den Zeitraum und die unfallfreie Fahrpraxis zu belegen.Nachweis der unfallfreien Fahrpraxis beim Versicherer:
Manche Versicherer bieten an, auch eine nachträgliche Einstufung zu prüfen, wenn man lange unfallfrei gefahren ist. Du könntest die Versicherung direkt kontaktieren und nachfragen, ob sie auf Basis deines Fahrverhaltens im Dienst eine höhere SF-Klasse gewähren können. Hierbei wäre es wichtig, deine unfallfreie Zeit möglichst genau zu dokumentieren, auch wenn du keine SF-Bescheinigung hast.Berufliche Fahrschul- oder Unfallverhütungskurse:
Wenn du an speziellen Fahrsicherheitstrainings oder Unfallverhütungskursen im Rahmen deines Berufs teilgenommen hast, kann das auch als Indiz für eine gute Fahrpraxis dienen. Auch hier ist es ratsam, entsprechende Nachweise zu sammeln.
Punkt 2 erscheint mir am besten dafür geeignet zu sein, sofern sich die Versicherung des Arbeitgebers darauf einlässt. Wenn das nicht klappt, würde ich mit Punkt 1 oder 3 versuchen. Wie Punkt 4 laufen soll, ist mir nicht ganz klar, denn ohne Nachweis zumindest vom Arbeitgeber kann jeder irgendwas behaupten.
Gruß
Christa
Hallo,
15 Stunden, bevor Du diesen Unsinn
geschrieben hast, hat @Christa die Optionen, die sich aus einer unfallfreien Dienstwagennutzung ergeben könnten, aufgezählt.
Und ja, auch ich habe eine deutlich bessere SF-Klasse von einem Versicherer angeboten bekommen, weil mir mein Arbeitgeber langjähriges unfallfreies Fahren in der Personenbeförderung bescheinigt hat - sogar mit einem Schienenfahrzeug.
&tschüß
Wolfgang
Vielen Dank für diese wirklich ausführliche Antwort, Christa. Ich werde es über meinen Arbeitgeber versuchen, vielleicht bestätigt mir ja meine Fuhrparkabteilung mein jahrelanges unfallfreies Fahren. Hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Viele Grüße
Ich drücke die Daumen, dass es klappt!
Ansonsten, weil du nur von dir geschrieben hast, stellt sich ggf. die Frage, ob du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst (das geht uns nichts an, aber es gibt nun mal inzwischen beide Möglichkeiten) und wenn ja, ob deine Frau/dein Mann auch schon länger Auto fährt und ggf. dein Auto als Zweitwagen versichern könnte. Also falls das mit dem Arbeitgeber nicht klappt, natürlich, denn die 35 Jahre sind schon jede Menge.