Frage zu Sonderbetriebsausgaben und Gewinnermittlung

Hallo zusammen !
Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage im richtigen Forum bin, aber vielleicht kann mir
ja jemand weiterhelfen. Also…folgendes Szenario:

Person A, B und C sind Teilhaber einer Arztpraxis. Der Gewinn wird in Form einer
Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt und anteilig auf die Gesellschafter verteilt.
Nun lässt Person A sein PKW als Sonderbetriebsvermögen laufen und rechnet entsprechend
auch alle Kosten (Inspektion, Benzin etc.) über die Betriebskasse ab.

Mein Frage ist nun: Werden diese Ausgaben von seinem Gewinn im Rahmen der
Einnahme-Überschuss-Rechnung abgezogen ? Oder gibt es für die anderen Personen
B + C, die ja kein Auto über die Praxis finanzieren, keinen finanziellen Ausgleich ?

Gruß Kai

Oder gibt es für die

anderen Personen
B + C, die ja kein Auto über die Praxis finanzieren, keinen
finanziellen Ausgleich ?

Hier wird das Finanzamt noch eine verdeckte Einlage feststellen, denn wenn nur einer etwas bekommt, dann ist das quasi wie ein Geschenk der anderen an die Firma. Denn sie bekommen ja nix. Deswegen wird der Gewinn um diese verdeckte Einlage erhöht und alle drei zahlen darauf zu einem Drittel Steuern.