Hallo zusammen !
Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage im richtigen Forum bin, aber vielleicht kann mir
ja jemand weiterhelfen. Also…folgendes Szenario:
Person A, B und C sind Teilhaber einer Arztpraxis. Der Gewinn wird in Form einer
Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt und anteilig auf die Gesellschafter verteilt.
Nun lässt Person A sein PKW als Sonderbetriebsvermögen laufen und rechnet entsprechend
auch alle Kosten (Inspektion, Benzin etc.) über die Betriebskasse ab.
Mein Frage ist nun: Werden diese Ausgaben von seinem Gewinn im Rahmen der
Einnahme-Überschuss-Rechnung abgezogen ? Oder gibt es für die anderen Personen
B + C, die ja kein Auto über die Praxis finanzieren, keinen finanziellen Ausgleich ?
Gruß Kai