Frage zu Steigerungsfaktoren bei Zahnärzten

Hallo,
A hat einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) vom Zahnarzt für eine Krone erhalten. Dort sind allerdings keine Steigerungsfaktoren aufgelistet, nur die Kosten für die jeweiligen Positionen. Auf der Rechnung nach der Behandlung sieht A dann die Steigerungsfaktoren. Diese liegen z.T. bei 3,8. Die Zahnzusatzversicherung von A (A ist gesetzl. versichert) übernimmt allerdings nur bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5. Das konnte die Versicherung vorher ja nicht sehen und hat vor der Behandlung die Kostenübernahme grundsätzlich zugesagt. Nun bleibt A allerdings auf der Differenz sitzen.
Ist es üblich, dass die Steigerungsfaktoren im Kostenvoranschlag nicht aufgelistet werden? A wäre dem Zahnarzt ja vollkommen ausgeliefert, denn A holt sich vorher die Zusage zur Kostenübernahme nach dem Kostenvoranschlag ein, nachher stellt sich aber heraus, dass alles mit einem horenden Steigerungsfaktor berechnet wurde, wofür die Versicherung nicht leistet. A stellt sich auch die Frage, ob A (wenn er vorher von dem Steigerungsfaktor erfährt) den Zahnarzt darauf hinweisen kann, dass die Versicherung nur bis zum Faktor 3,5 übernimmt und entsprechend könnte der Zahnarzt das berücksichtigen. A vermutet, dass der Zahnarzt sich hier eher bereichern wollte, denn die Behandlung war nicht „erheblich aufwendig“.

Vielen Dank!

…Auf der Rechnung nach der Behandlung
sieht A dann die Steigerungsfaktoren. Diese liegen z.T. bei
3,8.

Hi,
hat A einen Behandlungsvertrag unterschrieben, falls ja, was steht da drin?

Die Zahnzusatzversicherung von A (A ist gesetzl. versichert) übernimmt allerdings nur bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5.

Das ist normal, nennt sich Höchstsatz der GOZ.

Ist es üblich, dass die Steigerungsfaktoren im
Kostenvoranschlag nicht aufgelistet werden?

Jein.

… A vermutet, dass der Zahnarzt sich hier eher bereichern wollte, …

Dieser Vermutung schließe ich mich an.

Falls der Patient keine Honorarvereinbarung unterschrieben hat, den Behandler auf eine ausführliche Begründung ansprechen.

Gruß Keki,
der schon mehrfach Faktoren von 5 (fünf!) und 7 (sieben!) auf 2,3 reduziert hat.

Hallo Flavours,

Hallo zusammen,

mehr als 3,5 fach geht aber ohne entsprechende Honorarvereinbarung in keinem Fall und muss auch nicht bezahlt werden.

In vielen Kostenvoranschlägen wird bereits mir dem 3,5fachen Satz berechnet, damit der Kunde weiß, was maximal auf ihn zukommen kann. Der Faktor wird auch immer ausgewiesen (dass einer das nicht macht, hab ich bei „normalen“ HuKs noch nicht gesehen).

Die Zusage der Versicherung erfolgt dann unter Vorbehalt, dass entsprechende Begründungen für die Überschreitung des 2,3fachen Regelsatzes erfolgen werden.

Bei Verlangensleistungen werden aber manchmal nicht GOZ-konforme Pauschalen angesetzt.

Grüße, Bernhard
… mehr auf http://w-w-w.ms/a5dfvh

Hallo,

Faktoren oberhalb von 3,5 darf der Zahnarzt gar nicht abrechnen, wenn nicht vorher ausdrücklich eine Abdingungserklärung unterschrieben wurde. Also nicht zahlen.

Einen HuK-Plan nach GOZ ohne Steigerungssätze habe ich noch nie gesehen und kann mir nicht vorstellen, dass die PKV den durchgewinkt hat.

Viel Glück

Barmer

Danke für die Antworten
der HuK-Plan wurde von der Zahnzusatzversicherung abgesegnet, eben unter der Voraussetzung, dass kein Steigerungsfaktor über 3,5 liegt und ein Steigerungsfaktor über 2,3 begründet wird. Ein Anruf beim Zahnarzt ergab, dass es keine Möglichkeit gebe, die Steigerungsfaktoren aufzulisten (ahja), aber man gab mir alle Steigerungsfaktoren durch und es lag keiner über 3,5. Insofern ist bei meinem aktuellen HuK-Plan alles ok. Ich hätte nur gerne auch ohne Anruf gewusst, welche Steigerungsfaktoren zugrunde gelegt werden.