Hallo,
A hat einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) vom Zahnarzt für eine Krone erhalten. Dort sind allerdings keine Steigerungsfaktoren aufgelistet, nur die Kosten für die jeweiligen Positionen. Auf der Rechnung nach der Behandlung sieht A dann die Steigerungsfaktoren. Diese liegen z.T. bei 3,8. Die Zahnzusatzversicherung von A (A ist gesetzl. versichert) übernimmt allerdings nur bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5. Das konnte die Versicherung vorher ja nicht sehen und hat vor der Behandlung die Kostenübernahme grundsätzlich zugesagt. Nun bleibt A allerdings auf der Differenz sitzen.
Ist es üblich, dass die Steigerungsfaktoren im Kostenvoranschlag nicht aufgelistet werden? A wäre dem Zahnarzt ja vollkommen ausgeliefert, denn A holt sich vorher die Zusage zur Kostenübernahme nach dem Kostenvoranschlag ein, nachher stellt sich aber heraus, dass alles mit einem horenden Steigerungsfaktor berechnet wurde, wofür die Versicherung nicht leistet. A stellt sich auch die Frage, ob A (wenn er vorher von dem Steigerungsfaktor erfährt) den Zahnarzt darauf hinweisen kann, dass die Versicherung nur bis zum Faktor 3,5 übernimmt und entsprechend könnte der Zahnarzt das berücksichtigen. A vermutet, dass der Zahnarzt sich hier eher bereichern wollte, denn die Behandlung war nicht „erheblich aufwendig“.
Vielen Dank!