Frage zu Sterbehilfe/Suizid

Hallo,

  1. Bei der passiven Sterbehilfe, wer entscheidet, wenn keine Patientenverfügung vorliegt, wann und ob die Geräte abgeschaltet werden oder wie es weiter geht? DIe Angehörigen doch oder der Arzt?

  2. Wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann und im Sterben liegt, was gibt es da wie Möglichkeiten dass der Patient schnellst möglich stirbt? Man kann lebenerhaltene Maßnahmen abschalten klar, aber wenn das erstmal nichts bringt heißt es nur abwarten oder?

  3. Wie sieht es, wenn jemand seinen Willen äußern kann dass er sterben will, jedoch körperlich nicht dazu in der Lage ist. Kann man da auch nichts machen?

  4. Gibt es Unterschiede der ev.+kath. Kirche zum Thema Sterbehilfe/Suizd?

Hallo,

Deine Fragen betreffen komplett den Rechtsbereich und haben mit meiner Tätigkeit als Bestatterin nichts zu tun. Ich empfehle Dir, Deine Frage öffentlich im Rechtsbrett zu stellen.

Mfg

Avera

Mein Lieber,

Deine Fragen entsprechen der allgemeinen Unsicherheit: Es gibt nur wenige, zu wenige verbindliche Regelungen.
Die Patientenverfügung bekokmmt immer mehr Gewicht, wenn sie auch nicht absolut verbindlich ist.
Ueblicherweise einigen sich Aerzte und Angehörige, schon deshalb weil keine Gruppe die andere zu etwas zwingen kann.
Die Problematik ist ja auch ziemlich neu. Ich erinnere mich an das Sterben meines Grossvaters. Da gab es keinen Stecker heraus zu ziehen: es gab keine appaarate. Da trat der Arzt zu der versammelten Familie und sagte:„lassen wir ihn sterben?“, was allgemein akzeptiert wurde.
Aerztliche Interventionen sollen nach zur Zeit geltender Meinung nur eingesetzt werden, wenn damit auch eine Besserung erreicht werden kann.
Schwierig wird es dadurch, dass in einer lebensbedrohlichen Situation man vorerst einmal das Leben erhalten will und erst mit der Zeit merkt, dass es keinen sinn hat. Dann braucht es einen Entschluss, alles ausser der Schmerzbekämpfung auszusetzen.
Soweit geht es um die Situation, wo jemand natürlicherweise am Sterben ist, und nur künstlich daran gehindert wird.

zur zweiten Frage: hier eilt es ja nicht. „schnellstmöglich“ muss es nicht gehen, sofern die Schmerzen wirksam bekämpft werden können. Dabei ist man sich einig - und das war auch meine Praxis in meiner kurzen Spitaltätigkeit - dass man bezüglich der Dosierung nicht ängstlich sein muss.
Die Aeerzte sollen aber nicht die Kompetenz haben die erlösende Spritze zu geben. Der Patient soll sich diesbezüglich sicher fühlen, auch wenn es ihm nicht immer passst.
In der Schweiz (und ich glaube,auch in Deutschland) ist Tötung auf Verlsngen verboten.
Beim urteilsfähigenPatienten kommt allenfalls noch die Beihilfe zum Suicid in Frage: in der Schweiz straffrei.
Verlangt wird allerdings, dass der Sterbewillige das zubereitete Mittel selber trinkt.

Die kath. Kirche verbietet aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suicid. Wie es in den protestantischen Kirchen steht weiss sich nicht.
In den konkreten Fällen lässt sich fast immer eine Lösung finden. Schwierig wird es, wenn es bei den Betreuern (Herkunftsfamilie, Ehepartner, Aerzte) Konflilkte gibt. Dann kommen Gericht zum Zug samt Gutachten, und alle sind ziemlich hilflos.
Mit freundlichen Grüssen Tamaro

Wo eigentlich liegt Ihre Motivation für diese Fragen?
Ich glaube einiges an eigener Betroffenheit „herauszuhören“…

  1. Bei der passiven Sterbehilfe, wer entscheidet, wenn keine
    Patientenverfügung vorliegt, wann und ob die Geräte
    abgeschaltet werden oder wie es weiter geht? DIe Angehörigen
    doch oder der Arzt?

Es wird schon versucht, mit Hilfe der Angehörigen der mutmaßliche Wille des Betroffenen zu ermitteln, aber der Arzt muss sein Handeln natürlich auch vor seinem eigenen Gewissen verantworten.

  1. Wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann und im
    Sterben liegt, was gibt es da wie Möglichkeiten dass der
    Patient schnellst möglich stirbt? Man kann lebenerhaltene
    Maßnahmen abschalten klar, aber wenn das erstmal nichts bringt
    heißt es nur abwarten oder?

Ja. Alles andere wäre strafbar. Und ethisch bedenkenswert.

  1. Wie sieht es, wenn jemand seinen Willen äußern kann dass
    er sterben will, jedoch körperlich nicht dazu in der Lage ist.
    Kann man da auch nichts machen?

WER will da WAS machen und warum? Für wen ist da etwas nicht auszuhalten? Wie kann das Leiden für den Betroffenen oder den Angehörigen erträglich gemacht werden?

  1. Gibt es Unterschiede der ev.+kath. Kirche zum Thema
    Sterbehilfe/Suizd?

weiß ich nicht, aber beide Kirchen legen Wert auf eine angemessene Sterbebegleitung - was mit Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid NICHTS zu tun hat.

Für Betroffene und Angehörige gibt es inzwischen zahlreiche Hilfsangebote, die unbedingt in Anspruch genommen werden sollten. Ein ausgesprochener Todeswunsch bedeutet oft: „Ich bin in einer unerträglichen Situation, habe Angst und brauche verlässliche Hilfe, Unterstützung und Begleitung, um diese Situation zu bewältigen und wieder Sinn in meinem Leben zu finden.“

Das Leiden ist für den Angehörigne oft noch schwerer zu ertragen als für Betroffene, er fühlt sich so hilflos und machtlos und wenn der Betroffene schließlich sagt: „Ich kann nicht mehr, ich möchte nicht mehr leben“, dann wird dies nur zu gern mit der Aufforderung zum Töten übersetzt.

Ich hoffe, Ihren Überlegungen einen neuen Aspekt hinzugefügt zu haben. und wünsche Ihne fruchtbare Schlüsse.

hallo,

zur 1.frage :
wenn keine patientenverfügung vorliegt u/o sich der/die patientIn nicht mehr selber äußern kann, entscheiden in der regel die ärztInnen. das sollte aber in jedem fall in enger absprache/einbeziehung(soweit möglich) der angehörigen geschehen!! ÄrztInnen begeben sich in diesem bereich in eine rechtlich „sehr graue“ zone, was nicht leicht ist.

zur 2.frage :
im prinzip sehr ähnlich, wie schon zu frage 1 geschrieben…man kann „natürlich“ verschiedene maßnahmen „abschalten“…das ist aber so pauschal schwer fest zu legen…denn für jeden menschen sind im entsprechenden moment sehr unterschiedliche „apparate“ lebenserhaltend oder -unterstützend. und ziel sollte sein/bleiben, für die/den patientIn schmerzen und ängste zu vermeiden! es kann sehr wohl sein, dass eine/r noch weiter lebt, auch, wenn die „lebenserhaltenden“ maßnahmen abgestellt wurden…denn, wie schon gesagt, für jede/n sind andere „sachen“ lebenserhaltend…das ist mitunter von außen sehr, sehr schwer anzusehen oder auszuhalten, das ist so.

zur 3.frage :
dazu fehlt mir genügend erfahrung. aber ich denke, das hospizdienste sich dazu u.u. besser auskennen bzw.erfahrung haben.

zur 4.frage :
die gibt es sicher, aber da ich in keiner der beiden kirchen beheimatet bin, kann ich dazu nichts sagen.

Hallo zurück - und Danke für die Anfrage.
Zur Thematik im allgemeinen ersteinmal vorweg:
Das Thema „Sterbehilfe“ wird hier in Deutschland zwar heiß diskutiert - das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Sterbehilfe (im Sinne des Wortes!) auch geleistet wird - im Gegenteil, dies ist gesetzlich verboten.

Somit kommen wir
a)zur eigenen Willenserklärung zu Lebzeiten und
b) zur sogenannten Patientenverfügung (…man bevollmächtigt eine bestimmte Person, diese Entscheidung einstmals „in seinem Namen“ zu treffen, wenn man selber umständebedingt dazu nicht mehr selber in der Lage sein sollte).

Bestimmen kann man in „beiden Fällen“ allerdings lediglich, dass >ab einem gewissen Stadium keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr vorgenommen werden sollen

Hallo,

tut mir leid, da kann ich leider keinen Rat geben. Ich wünsche dir aber für die nächste Zeit viel Kraft, es hört sich so an, als wenn du das brauchen kannst.
Gruß

Hallo lustig;

zur Frage 1 kann ich Dir nur sagen wie s in der Schweiz
funktioniert ; angenommen Du bist die/derjenige welche als Vertrauensperson beim Spitaleintritt vereinbart wurde ; die Aerzte treten an dich heran wenn sie die Lebenserhaltenden Maschinen abstellen möchten . Du musst also noch das Ok geben .

Frage 2 : Wenn, dann hilft Geistige Kontaktaufname ,
erkundige Dich nach einem Medium .

3 : Deine Frage verstehe ich nicht ganz ; meinst Du dass jemand ander s die Person töten soll ? Ich z. B. habe eine Freundin die würde mir die Kehle durchschneiden auch wenn sie danach verhaftet würde .

  1. Da muss ich leider passen .

Ich muss vorausschicken, dass das keinesfalls eine verbindliche Rechtsauskunft, sondern nur der Stand meines Wissens ist!

  1. Meines Wissens nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge der behandelnde Arzt.

2.Ja, denn alles andere wäre aktive Sterbehilfe, die gesetzeswidrig ist.

3.Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand (§ 216 StGB). Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Tötung_auf_Verlangen
Das ist aber ein sehr komplexes juristisches Problem, das ich hier als Nichtjurist nicht behandeln kann und darf.

4.Meines Wissens lehnen beide Kirchen offiziell sowohl Sterbehilfe wie auch Suizid ab. Inoffiziell mag das aber im Einzelfall durchaus anders sein.

Zu 2. und 3.: Eine zunehmende Anzahl von Ärzten sind in „Härtefällen“ inoffiziell bereit zu helfen. Dazu ist es aber sehr ratsam, sich als Angehöriger oder Betroffener möglichst VOR Eintreten dieser Fälle an einen Arzt seines Vertrauens zu wenden.

Danke für die Antworten. Ich habe noch ene kleine Frage. Angenommen jm. liegt im Koma. Sofern man ja einigemaßen sicher ist, dass derjenige nicht mehr aufwacht darf doch der Arzt die künstliche Beamtmung einstellen (passive Sterbehilfe). Hab ich das so richitg verstanden? Es liegt keine Patientenverfügung vor.
Ich habe nämlich woanders gelesen, dass „der Stecker ziehen“ verboten sei.

Danke für die Antworten. Ich habe noch ene kleine Frage. Angenommen jm. liegt im Koma. Sofern man ja einigemaßen sicher ist, dass derjenige nicht mehr aufwacht darf doch der Arzt die künstliche Beamtmung einstellen (passive Sterbehilfe). Hab ich das so richitg verstanden? Es liegt keine Patientenverfügung vor.
Ich habe nämlich woanders gelesen, dass „der Stecker ziehen“ verboten sei…

Danke für die Antworten. Ich habe noch ene kleine Frage. Angenommen jm. liegt im Koma. Sofern man ja einigemaßen sicher ist, dass derjenige nicht mehr aufwacht darf doch der Arzt die künstliche Beamtmung einstellen (passive Sterbehilfe). Hab ich das so richitg verstanden? Es liegt keine Patientenverfügung vor.
Ich habe nämlich woanders gelesen, dass „der Stecker ziehen“ verboten sei…

Danke für die Antworten. Ich habe noch ene kleine Frage. Angenommen jm. liegt im Koma. Sofern man ja einigemaßen sicher ist, dass derjenige nicht mehr aufwacht darf doch der Arzt die künstliche Beamtmung einstellen (passive Sterbehilfe). Hab ich das so richitg verstanden? Es liegt keine Patientenverfügung vor.
Ich habe nämlich woanders gelesen, dass „der Stecker ziehen“ verboten sei…

Mag sein, dass das in Deutschland oder Italien (dort die letzten bekannen „Fälle“)anders ist. Soweit ich weiss, ist man in der Schwseiz nicht verpflichest, den Sterbeprozess künstlich aufzuhalten. Problematischer wird das, wenn der Patient (Fall Eluana in Italien)selbständig atmet und nur künstlich mit Magensonde ernährt wird.

Schau Dir mal die beiden Artikel an:

http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Ak…

http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Ak…

Das ist meines Wissens der aktuelle Stand der Dinge. Demnach hat der Arzt dem „mutmaßlichen“ Patientenwillen für diese Situation zu entsprechen, wenn er ihm bekannt ist. Dabei genügt offenbar auch die mündliche Weitergabe durch einen Zeugen des früher vom Patienten geäußerten Willens, um den Arzt straffrei zu stellen.
So jedenfalls lese ich das.

Alles Gute
Peter

Die Entscheidung obliegt dem behandelnden Arzt (Ärzte) in Gemeinsamkeit mit den Angehörigen
(…sofern aus medizinischer Sicht „keinerlei Hoffnung auf Besserung“ besteht…)
Suchen Sie das Gespräch mit den zuständigen Ärzten!

Anmerkung: Sofern man bei der von Ihnen geschilderten Situation den Gedanken einer „eventuell möglichen Organspende“ zusätzlich in Betracht ziehen mag, könnte dies für die „medizinische Sichtweise“ eventuell ergänzend hilfreich sein…

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