Frage zu Sterbehilfe/Suizid

Hallo,

  1. Bei der passiven Sterbehilfe, wer entscheidet, wenn keine Patientenverfügung vorliegt, wann und ob die Geräte abgeschaltet werden oder wie es weiter geht? DIe Angehörigen doch oder der Arzt?

  2. Wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann und im Sterben liegt, was gibt es da wie Möglichkeiten dass der Patient schnellst möglich stirbt? Man kann lebenerhaltene Maßnahmen abschalten klar, aber wenn das erstmal nichts bringt heißt es nur abwarten oder?

  3. Wie sieht es, wenn jemand seinen Willen äußern kann dass er sterben will, jedoch körperlich nicht dazu in der Lage ist. Kann man da auch nichts machen?

  4. Gibt es Unterschiede der ev.+kath. Kirche zum Thema Sterbehilfe/Suizd?

Hallo,

Hallo ebenfalls

  1. Bei der passiven Sterbehilfe, wer entscheidet, wenn keine
    Patientenverfügung vorliegt, wann und ob die Geräte
    abgeschaltet werden oder wie es weiter geht? DIe Angehörigen
    doch oder der Arzt?

Entscheidend ist die Indikationstellung. Ein Eingriff oder eine Therapie darf nur durchgeführt werden wenn sie dem Patienten Nutzen bringen und/oder seine Lebensqualität verbessern. Eine Therapie mit einzigem Ziel der Lebensverlängerung ist nicht statthaft. Die Entscheidung wird also letztendlich vom Arzt getroffen der sich aber mit den Angehörigen und Pflegekräften besprechen sollte.
Passive Sterbehilfe bedeutet die Einstellung bzw. Nichtbeginnen von unnötigen oder schädlichen Therapiemassnahmen. Passive Sterbehilfe bedeutet nicht dass nichts mehr für den Patienten getan wird. Symptomkontrolle (Schmerz, Übelkeit, Atemnot) etc. muss weitergeführt werden.

  1. Wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann und im
    Sterben liegt, was gibt es da wie Möglichkeiten dass der
    Patient schnellst möglich stirbt? Man kann lebenerhaltene
    Maßnahmen abschalten klar, aber wenn das erstmal nichts bringt
    heißt es nur abwarten oder?

Das wäre aktive Sterbehilfe. Der Zeitpunkt des Todes wird dabei von aussen bestimmt bzw. der Todeseintritt beschleunigt. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Es wäre interessant warum du auf den Gedanken kommst den Todeseintritt zu beschleunigen. Leidet der Patient deiner Meinung nach, ist er nicht gut versorgt? Oder geht dir das Sterben so nahe dass du es nicht mehr ertragen kannst?

  1. Wie sieht es, wenn jemand seinen Willen äußern kann dass
    er sterben will, jedoch körperlich nicht dazu in der Lage ist.
    Kann man da auch nichts machen?

Doch kann man.
In diesem Fall wäre es wichtig eine ethische Fallkonferenz abzuhalten in der sowohl die Prognose des Patienten, die Richtigkeit der Therapien und der mutmassliche Wille des Erkrankten herausgearbeitet wird.
Bei diesen Gesprächen geht es darum medizinische Fakten und frühere Äusserungen oder auch Glaubenssätze des Betroffenen zum Thema Krankheit und Sterben zusammenzutragen. Es soll eine Lösung gefunden werden die dem Willen des Kranken so gut wie möglich entspricht.
An so einer Fallkonferenz nehmen üblicherweise das therapeutische Team, die Angehörigen und die Klinikseelsorge teil.

Informationen zur ethischen Fallkonferenz
http://www.malteser.de/53.mtg_malteser_traegergesell…

  1. Gibt es Unterschiede der ev.+kath. Kirche zum Thema
    Sterbehilfe/Suizd?

Da kenne ich mich leider nicht aus.

Ich rate dir Kontakt zu einer Hospizgruppe aufzunehmen.
Dort kannst du mit Menschen sprechen die deine Nöte verstehen und die dich gut beraten werden. Eventuell kann die Hospizgruppe auch ein Gespräch mit Familie und Ärzten vermitteln.

Viele Grüße und alles Gute

Susanne

Suizid und aktive Sterbehilfe katholischerseits
Hallo lustig78,

Kirche zum Thema Sterbehilfe

katholische Kirche: passive Sterbehilfe gilt fallweise als erlaubt, der Rest ist unzulässig. (Begründung: Ich kann mich nicht wieder erschaffen/gebären/ins Leben holen, der Tod ist irreversibel, ich hab den Überblick über die Zukunft nicht und darf aufgrund meines Gott- und Urvertrauens die Hoffnung auf Besserung nicht aufgeben; ich stelle all diejenigen vor vollendete Tatsachen, die meinen Tod nicht wollen; ich beraube mich meiner Willensfreiheit und also ein Stückweit meiner Menschenwürde - in Summa also: Es erfolgt ein Verstoss gegen die Gottes-, Nächsten- und Selbstliebe.)

Evangelische Kirchen/Gemeinschaften: etwas heterogenere Vorgaben, weiss ich aber nicht ganz genau.

Gruss,
Mike

Hallo Lustig,
diese Diskussion ist sehr theoretisch. Ich habe meine Lebenspartnerin und meinen Sohn sterben sehen, ebenso meine Eltern und andere.
Es wird de facto unabhängig von allerlei geäußerten Erwägungen Leben verlängert und verkürzt, manches finde ich in Ordnung, manches nicht. Überall sind Menschen beteiligt. Ich habe Grauenhaftes erlebt, aber in diesen letzen Dingen traue ich mich nicht, über die Beteiligten zu urteilen. Die Gesetze scheinen mir ganz in Ordnung, aber es geschehen so viele Dinge zwischen Himmel und Erde, die sich nicht in Gesetze fassen lassen.
Bumi

Hallo,

  1. Bei der passiven Sterbehilfe, wer entscheidet, wenn keine
    Patientenverfügung vorliegt, wann und ob die Geräte
    abgeschaltet werden oder wie es weiter geht? DIe Angehörigen
    doch oder der Arzt?

Das kann man zum einen juristisch beantworten, da ist es einigermaßen klar. Da es sich um eine Entscheidung im Rahmen der ärztlichen Therapie handelt ist dies zunächst eine Entscheidung des Arztes. Im Zweifels- oder Konflikfall müsst das Vormundschaftsgericht entscheiden. Die Angehörigen haben kein Entscheidungsrecht.

Zum Anderen ist es in der Praxis so, dass ein Konflikt - mit anrufung eines Gerichtes dann entstehen kann wenn sich zwei Beteiligte nicht einig sind. Also wird der Arzt die Angehörigen de Facto entscheiden lassen und diese werden sich in der Regel der Einschätzung des Arztes anschließen.

  1. Wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann und im
    Sterben liegt, was gibt es da wie Möglichkeiten dass der
    Patient schnellst möglich stirbt? Man kann lebenerhaltene
    Maßnahmen abschalten klar, aber wenn das erstmal nichts bringt
    heißt es nur abwarten oder?

Es gibt viele Möglichkeiten. Abwarten ist aber meistens die einzig legale. (Zu fragen wäre allerdings auch warum man es beschleunigen muss wenn jemand wirklich schon stirbt.)

  1. Wie sieht es, wenn jemand seinen Willen äußern kann dass
    er sterben will, jedoch körperlich nicht dazu in der Lage ist.
    Kann man da auch nichts machen?

Du meinst wenn er körperlich noch in der Lage ist weiterzuleben?
Dann kann er die Nahrungsaufnahme, Medikamente und alle möglichen sonstigen Therapien verweigern. Wenn er dann bei klaren Verstand auch für den Fall seiner zukünftigen Äußerungsunfähigkeit seinen entsprechenden Willen dokumentiert hat und am Besten noch einen Betreuer seines Vertrauens benannt hat, dann könnte das Sterben schon beschleunigt werden. Allerdings nicht im Sinne einer Tötungshandlung durch Andere.
Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar (bei medizinischem Personal ist das kritisch). Zwingen kann man allerdings auch niemanden dazu.

  1. Gibt es Unterschiede der ev.+kath. Kirche zum Thema
    Sterbehilfe/Suizd?

Kaum.
Beide halten bestimmte Formen der Sterbehilfe für vertretbar und sogar im Einzelfall geboten (z. B. die sogenannte indirekte SH), aktive Sterbehilfe und den Suizid lehnen beide ab. Die katholische Kirche ist hier eindeutiger (man könnte auch sagen rigider) in der Formulierung.

Gruß
Werner