Hallo,
Hallo ebenfalls
- Bei der passiven Sterbehilfe, wer entscheidet, wenn keine
Patientenverfügung vorliegt, wann und ob die Geräte
abgeschaltet werden oder wie es weiter geht? DIe Angehörigen
doch oder der Arzt?
Entscheidend ist die Indikationstellung. Ein Eingriff oder eine Therapie darf nur durchgeführt werden wenn sie dem Patienten Nutzen bringen und/oder seine Lebensqualität verbessern. Eine Therapie mit einzigem Ziel der Lebensverlängerung ist nicht statthaft. Die Entscheidung wird also letztendlich vom Arzt getroffen der sich aber mit den Angehörigen und Pflegekräften besprechen sollte.
Passive Sterbehilfe bedeutet die Einstellung bzw. Nichtbeginnen von unnötigen oder schädlichen Therapiemassnahmen. Passive Sterbehilfe bedeutet nicht dass nichts mehr für den Patienten getan wird. Symptomkontrolle (Schmerz, Übelkeit, Atemnot) etc. muss weitergeführt werden.
- Wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann und im
Sterben liegt, was gibt es da wie Möglichkeiten dass der
Patient schnellst möglich stirbt? Man kann lebenerhaltene
Maßnahmen abschalten klar, aber wenn das erstmal nichts bringt
heißt es nur abwarten oder?
Das wäre aktive Sterbehilfe. Der Zeitpunkt des Todes wird dabei von aussen bestimmt bzw. der Todeseintritt beschleunigt. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Es wäre interessant warum du auf den Gedanken kommst den Todeseintritt zu beschleunigen. Leidet der Patient deiner Meinung nach, ist er nicht gut versorgt? Oder geht dir das Sterben so nahe dass du es nicht mehr ertragen kannst?
- Wie sieht es, wenn jemand seinen Willen äußern kann dass
er sterben will, jedoch körperlich nicht dazu in der Lage ist.
Kann man da auch nichts machen?
Doch kann man.
In diesem Fall wäre es wichtig eine ethische Fallkonferenz abzuhalten in der sowohl die Prognose des Patienten, die Richtigkeit der Therapien und der mutmassliche Wille des Erkrankten herausgearbeitet wird.
Bei diesen Gesprächen geht es darum medizinische Fakten und frühere Äusserungen oder auch Glaubenssätze des Betroffenen zum Thema Krankheit und Sterben zusammenzutragen. Es soll eine Lösung gefunden werden die dem Willen des Kranken so gut wie möglich entspricht.
An so einer Fallkonferenz nehmen üblicherweise das therapeutische Team, die Angehörigen und die Klinikseelsorge teil.
Informationen zur ethischen Fallkonferenz
http://www.malteser.de/53.mtg_malteser_traegergesell…
- Gibt es Unterschiede der ev.+kath. Kirche zum Thema
Sterbehilfe/Suizd?
Da kenne ich mich leider nicht aus.
Ich rate dir Kontakt zu einer Hospizgruppe aufzunehmen.
Dort kannst du mit Menschen sprechen die deine Nöte verstehen und die dich gut beraten werden. Eventuell kann die Hospizgruppe auch ein Gespräch mit Familie und Ärzten vermitteln.
Viele Grüße und alles Gute
Susanne