Frage zu Umschulungen

Hallo! Ich habe da mal 2 Fragen zum Thema Umschulungen (Dauer 2 Jahre):
1.Üblicherweise ist es so,daß man nur eine gewisse Zeitdauer innerhalb einer Umschulungsmaßnahme fehlen darf. Dies schwankt -je nach IHK- zwischen 10 und 20%. Was ist dann eigentlich mit den Leuten,die generell schon später in die Umschulung einsteigen…haben die dann generell schon entsprechend viele Fehltage „auf der Uhr“ ? 
2.Und als Anschlußfrage an Nr.1: Kann die iHK aufgrund des späteren Einstiegs nachträglich noch sagen „Nö,du hast ja wichtige Themen verpasst,dich lassen wir gar nicht erst nicht zur Prüfung zu!“ ?

Hallo,

Ich habe da mal 2 Fragen zum Thema Umschulungen (Dauer
2 Jahre):
1.Üblicherweise ist es so,daß man nur eine gewisse Zeitdauer
innerhalb einer Umschulungsmaßnahme fehlen darf. Dies schwankt
-je nach IHK- zwischen 10 und 20%.

„Üblich“ ist da gar nichts. Möglicherweise wird da was geduldet. Mich würde erstmal die Begründung für diese Fehlzeiten interesieren.

Was ist dann eigentlich mit
den Leuten,die generell schon später in die Umschulung
einsteigen…haben die dann generell schon entsprechend viele
Fehltage „auf der Uhr“ ? 

Das kommt darauf an.
Bei allem, was da kürzer laufen könnte, wird es sich um Einzel(fall)entscheidungen handeln. Möglicherweise werden Vorkenntnissse anerkannt.

2.Und als Anschlußfrage an Nr.1: Kann die iHK aufgrund des
späteren Einstiegs nachträglich noch sagen „Nö,du hast ja
wichtige Themen verpasst,dich lassen wir gar nicht erst nicht
zur Prüfung zu!“ ?

Die IHK kann vieles. (Es gibt dazu auch Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, deren Kenntnis einem Umschüler hilfreich sein können.)

Die eigentliche Frage ist doch die nach der entsprechenden Begründung.
Vom Grundsatz her werden in den Umschulungsjahren die (Ausbildungs-)Inhalte vermittelt, die bei der „normalen Lehre“ auch „drankommen“, denn es wird ja am Ende die gleiche Prüfung geschrieben. Für eine Verkürzung müsste es eine Begründung geben, danach wäre ein verkürzter Ausbildungsplan anzufertigen.

Ein „ich kann 20 % fehlen, weil mir danach ist“ oder „… weil es die Anderen auch können“ würde ich in der Position des Ausbildungsbetriebes als Arbeitsverweigerung ansehen. Eine Verkürzung der Ausbildung mit einer Begründung, die greift, ist etwas ganz anderes.

Gruß
Jörg Zabel

Üblich" ist da gar nichts. Möglicherweise wird da was
geduldet. Mich würde erstmal die Begründung für diese
Fehlzeiten interesieren.

In meinem Fall lags dran,daß das zuständige Jobcenter die Bearbeitung verschleppt hat. D.h. ich hatte schon vor Maßnahmebeginn die mündliche Zusage des JC-Geschäftsführers für die Umschulung, aber bis der ganze Papierkram erledigt war, waren schon 2 Monate der Maßnahme rum.

Jörg Zabel

Bei dem Namen klingelt was bei mir was. IAD ?

Hallo,

In meinem Fall lags dran,daß das zuständige Jobcenter die
Bearbeitung verschleppt hat. D.h. ich hatte schon vor
Maßnahmebeginn die mündliche Zusage des JC-Geschäftsführers
für die Umschulung, aber bis der ganze Papierkram erledigt
war, waren schon 2 Monate der Maßnahme rum.

Ohne Detailkenntnisse würde ich sagen: „Einzelfallentscheidung der Kammer“.
Schwer zu sagen, was da möglich sein könnte oder nicht, da müsste man „im Eingemachten“ rumkramen …

Bei dem Namen klingelt was bei mir was. IAD ?

Was ist IAD?
Wenn Du LVA geschreiben hättest …

Gruß
Jörg Zabel

Was ist IAD?

Gruß
Jörg Zabel

Ich glaube,das hat sich dann als erledigt rausgestellt. IAD ist der Name des Maßnahmeträgers meiner Umschulung und dort gibts auch einen Dozenten mit genau deinem Namen. Hätte ja sein können,daß man sich auf diesem Wege hier online „wiederfindet“ :smiley: