Frage zu Unterhalt und Bafög

Hallo,

ein Kind ist 19 und will zum studieren ausziehen.
Wie berechnet sich das Geld, was das Kind zum Leben braucht?

Was ich weiß ist- das Kindergeld bekommt dann das Kind und als Unterhaltsleistung stehen dem Kind 735 Euro zu (KG inliegend).
Was ist, wenn dieses Geld nicht reicht und ein gestellter Bafög-Antrag aufgrund von gutem Verdienst der Eltern abgelehnt wird?
Können die Eltern verklagt werden auf Unterhalt?

lg kitty

Ja, natürlich können Kinder die Eltern verklagen auf Zahlung von Unterhalt, wenn diese nicht zahlen.

Beatrix

ich meine nicht die 735 Euro - das ist klar, dass das gezahlt werden muss- sondern Geld darüber?

Hab was im Netz gefunden:
Bafög und Unterhalt rechnet sich auf (mal ganz einfach formuliert)- entweder das Kind bekommt die 735 Euro von den Eltern als Unterhalt oder als Bafög (wenn es der Höchstsatz wäre).

Würde bedeuten, ein Studierender hat als Unterhalt maximal diese 735 Euro und nicht- wie ich jetzt dachte evtl auch 2x 735 Euro.
Kann das jemand so bestätigen?

Das Kind hat einmalig Anspruch auf 735.-€! ramses90

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ok danke.

Wenn das Kind mehr Geld im Monat braucht, ist was?
Muss es selbst dafür sorgen- zB durch selbst arbeiten gehen?

Genau, wenn die Eltern nicht mehr geben wollen oder können, muss das Kind selbst für seinen Mehrbedarf sorgen. ramses90

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Ja, so ist das. Bei 735 € pro Monat als sichere Einkünfte, die „fremdfinanziert“ werden, ist es für das Kind vielleicht ja auch zumutbar, Ansprüche zurückzuschrauben oder für das Fehlende selber ein bisschen arbeiten zu gehen.
Ich erinnere mal an die Höhe vieler Renten von Menschen, die - zig Jahre gearbeitet und die Familie bekümmert haben.
Das muss doch irgendwie ausgewogen bleiben.
LG
Amokoma1

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