Frage zu Vorfälligkeitszinsen

Hallo zusammen !
Dass man in aller Regel Vorfälligkeitszinsen an die Bank zahlen muss, wenn man seinen Kredit dort vorzeitig ablöst, ist ja bekannt. Aber wie sieht es bei einem Gründerkredit aus ? Angenommen, man hat einen Gründerkredit bei der KfW über die Hausbank zur Finanzierung einer freiberuflichen Tätigkeit aufgenommen und es kommt nun dazu, dass die freiberufliche Tätigkeit wieder aufgegeben wird. Die Hausbank fordert nun das Darlehen zurück, weil die Grundlage hierfür (freiberufliche Tätigkeit) nicht mehr gegeben ist. Können in diesem Fall, wo ja nicht der Kunde, sondern die Bank den Kreditvertrag vorzeitig gekündigt hat, Vorfälligkeitszinsen erhoben werden ? Und wenn ja: Geht das auch noch Monate später, wenn das Darlehen bereits rückabgewickelt worden ist ?

Gruß und vielen Dank !
Kai

Hallo,

ich fürchte, Du hast den Sinn bzw. Hintergrund der Vorfälligkeitsentschädigung nicht verstanden. Diese fällt an, wenn der Kreditvertrag auf Kundenwunsch vorzeitig aufgelöst wird und der Bank dadurch ein Zinsschaden entsteht.

In dem von Dir geschilderten Fall gibt es weder einen Zinsschaden noch einen Kundenwunsch, sondern vielmehr einen Vertragsverstoß bzw. eine Kündigung, die aufgrund der geänderten Gesamtsituation nach den Vertragsbedingungen ausgesprochen wurde.

Gruß
C.