Frage zu Wechsel in die GKV

Hallo zusammen,
kürzlich erhielt ich hier sehr kompetente Hilfe und wende mich daher erneut an euch.
Folgender Fall: Betriebsbedingte Kündigung zum 30.9.2021 erhalten, ab dem 1.10.2021 arbeitslos, ab dem 11.10.2021 wieder einen neuen Job. Bis 30.9.2021 privat krankenversichert.
Wechsel in die GKV durch Arbeitslosigkeit möglich.
Aussage der gesetzlichen KV: ich muss mich zunächst vom 1.10 bis 10.10 bei dem Partner (gesetzlich versichert) Familienversichern. Erst ab 11.10 kann ich in die gesetzliche KV.
Aussage des Arbeitsamtes: ich kann ganz „normal“ in die gesetzlich Versicherung. Die Arbeitsagentur übernimmt bis zum 10.10 die Kosten bzw. die Kosten werde durch die Abfindung bezahlt. Danach ganz normal weiter gesetzlich freiwillig krankenversichert.

Was gilt nun?

Danke

Hallo,
wenn ab dem 01.10.2021 wegen einer Sperrzeit die Sperrzeit-KV greift, dann wird die Mitgliedschaft schon ab 01.10.2021 in der GKV-Kasse hergestellt. Voraussetzung dafür sind aber die entsprechende Meldung des Arbeitsamtes an die Kasse. In diesem Fall ist die Familienversicherung nachrangig. Das Arbeitsamt hätte dann recht.
Gruss
Czauderna

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Es greift keine Sperrzeit. Ab dem 1.10. wird ALG-1 bezahlt.

Hallo,
ja, dann erst recht - eigene Mitgliedschaft ab 01.10.
Gruss
Czauderna

Da weiß das Arbeitsamt (und er Guenter) wieder einmal mehr als die Krankenkasse.