Hallo zusammen,
kürzlich erhielt ich hier sehr kompetente Hilfe und wende mich daher erneut an euch.
Folgender Fall: Betriebsbedingte Kündigung zum 30.9.2021 erhalten, ab dem 1.10.2021 arbeitslos, ab dem 11.10.2021 wieder einen neuen Job. Bis 30.9.2021 privat krankenversichert.
Wechsel in die GKV durch Arbeitslosigkeit möglich.
Aussage der gesetzlichen KV: ich muss mich zunächst vom 1.10 bis 10.10 bei dem Partner (gesetzlich versichert) Familienversichern. Erst ab 11.10 kann ich in die gesetzliche KV.
Aussage des Arbeitsamtes: ich kann ganz „normal“ in die gesetzlich Versicherung. Die Arbeitsagentur übernimmt bis zum 10.10 die Kosten bzw. die Kosten werde durch die Abfindung bezahlt. Danach ganz normal weiter gesetzlich freiwillig krankenversichert.
Was gilt nun?
Danke