Frage zu Wild-Warnschilder auf Autobahnen

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 StVO muß man, vereinfacht beschrieben, jederzeit innerhalb des Sichtbereichs anhalten können. Das führt für mich zu folgendem Konflikt: Auf Autobahnen stehen gelegentlich Wild-Warnhinweisschilder. Aus leidvoller eigener Landstraßen-Erfahrung läßt sich festhalten, daß bei plötzlich die Straße wechselndem Wild selbst 60 Km/h bereits zuviel sind, um einen Unfall noch zu vermeiden; er wird fast unausweichlich. Auf einer Autobahn mit deshalb nur MAXIMAL 50 Km/h zu fahren, wäre für alle höchst gefährlich und nebenbei auch in sich absurd. Fährt man autobahngemäß zügig, wenngleich natürlich aufmerksam, hat man (und das Wild) so gut wie keine Chance. Plötzlicher Wildwechsel auf Autobahnen ist ein unlösbarer Konflikt. Was soll also das Schild, außer allenfalls die Reaktionsbereitschaft (wie dargestellt vergeblich) zu erhöhen? Wie stellt sich eigentlich die Haftungsfrage des Staates (muß er Großwild abhalten oder nicht; wird sie z.B. allein aufgrund des Schildes schon auf den Fahrer abgewältzt)? - Wer kann hierzu etwas Generelles / Fundiertes sagen? Vielen Dank!

Moin!

Haftungsfrage des Staates (muß er Großwild abhalten oder
nicht; wird sie z.B. allein aufgrund des Schildes schon auf
den Fahrer abgewältzt)?

Ok - wer eine potentielle Gefahrenstelle schafft, muss dafür sorgen, dass sie so gesichert ist, dass keiner zu Schaden kommt.
Aber NUR weil der Staat die Autobahn baut, muss er für alles darauf haften? Ich finde die Frage nach der Haftung des Staates immer wieder absurd, wenn es gerade um die Daseinsvorsorge geht - Verkehrswege zur Verfügung stellen.
Welche Möglichkeit gäbe es den angeblich „unlösbaren“ Konflikt zu lösen - keine Autobahnen mehr?

Gerade an den Autobahnen werden in den Bereichen, wo Wildwechsel aufgrund der Gegebenheiten, die bereits in der Planung bekannt sind und berücksichtigt werden (z.B. Wildbrücken) Wildschutzzäune aufgestellt.
Sollten diese aus welchen Gründen auch immer (Bauer fährt mit dem Trecker dagegen usw.) beschädigt sein und Tiere auf die Straße gelangen, so ist das die Gefahr, die das tägliche Leben gerade im Auto mit sich bringt.

Steht der Staat dann auch in Haftung für den Winter? Dort wo die Verwaltung nach besten Kräften versucht der weißen Schlittergefahr Herr zu werden, wird es immer Bereich geben, wo nicht sofort mit Eintritt der Glätte / Schneefall geräumt und gestreut ist. Um darauf hinzuweisen, stehen bzw. standen nach der super organisierten „Ausdünnung“ der Verkehrsschilder die „Schneeflocke“.

Man könnte noch einige Beispiele aufzählen, in denen keine 100%ige Sicherheit gewährleistet werden kann und man nur mit Schildern darauf hinweisen kann und dem Kfz-Führer erhöhte Aufmerksamkeit abzuverlangen, ständig bremsbereit zu sein. Dass ein Unfall mit Wild nicht zu verhindern ist, wenn es plötzlich vor dem Fahrzeug steht ist klar. Aber: es sind unterscheiedliche Auswirkungen ob man ungebremst mit 130 reinrauscht oder abgebremst auf 80.
Des Weiteren sollten auf deutschen BAB mehr als nur 3 KfZ pro km und Stunde unterwegs sein. Sodass hier ein plötzlich vor der Haube stehendes Wildschwein unwahrscheinlicher ist, als auf einer Landstraße.

Gruß!
T.

Betriebsgefahr
Hallo

Wie stellt sich eigentlich die
Haftungsfrage des Staates (muß er Großwild abhalten oder
nicht; wird sie z.B. allein aufgrund des Schildes schon auf
den Fahrer abgewältzt)? - Wer kann hierzu etwas Generelles /
Fundiertes sagen?

Es gibt hier überhaupt keine staatliche Haftung, da das Wild nicht verbeamtet und im Dienst ist. Folglich kann auch keine Haftung vom Staat auf den Fahrer abgewälzt werden. Bei Vieh kann das anders sein, wenn es sich z. B. im Eigentum eines Landwirts befindet und aus der Weide ausbricht. Aber Wild „gehört“ niemandem. Und es ist selbst auch nicht schuldfähig.

Bei einem Wildunfall haftet folglich überhaupt niemand. Es verwirklich sich schlicht die (vom Fahrer selbst und freiwillig eingegangene) Betriebsgefahr des Kfz.

Gruß
smalbop