Hallo, bei vielen ZZV’s gelten ja gestaffelte Höchstgrenzen, z.B. zahlen sie
- innerhalb des ersten Jahres max. 750€
- innerhalb der ersten beiden Jahre max. 1.500€
- innerhalb der ersten drei Jahre max. 3.000€
Meine Frage ist, ob es bei diesen Höchstgrenzen darauf ankommt, wann ein Zahnarzt einen Schaden feststellt oder ab wann die Behandlung begonnen wird.
Um bei obigen Beispiel zu bleiben. Ich schließe die Versicherung ab und nach einem Jahr und 11 Monaten stellt der Zahnarzt fest, dass was zu machen wäre. Wenn ich jetzt noch einen Monat warte, zahlt die Versicherung dann 1.500 oder 3.000€?
Danke und Gruß
Martin