Frage zum Bausparvertrag

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand etwas „Aufklärung“ verschaffen kann. Sollte, warum auch immer, Morpheus318 sich hierher verirren: von dir möchte ich ausdrücklich KEINE Antwort bekommen.

Wir haben im Dezember 2002 („Steuerlicher Vertragsbeginn: 03.12.02“) einen Bausparvertrag abgeschlossen, weil wir 2002 auch ein Haus gekauft haben und wir „eigentlich“ nach Ablauf des Hauskaufkredits den Rest mit dem Bausparvertrag bezahlen wollten. Im Januar 2008 schrieb uns die Bausparkasse, dass unser Vertrag zum 30.04.08 zuteilungsreif wird. Im Anhang war eine Annahmeerklärung, die aber nicht ausgefüllt ist, und doch bin ich mir sicher, dass wir damals „irgendwie“ schon noch darauf reagiert haben, ich habe nur keinen Nachweis mehr darüber, in welcher Form. Möglicherweise nur telefonisch.

Die letzte Einzahlung unsererseits erfolgte im April 2008, danach wurden nur noch Zinsen gut geschrieben. Heute (natürlich samstags, wenn man niemanden mehr erreichen kann) kommt ein Brief von der Bausparkasse, ihnen sei bei einer routinemäßigen Durchsicht unseres Bausparkontos (kann man noch von Routine sprechen, wenn das SECHS Jahre nach Zuteilungsreife aufällt??) aufgefallen, dass unser Bausparvertrag nicht entsprechend der ABB bespart wird. Diese sähen eine Regelsparrate in Höhe von 4 Promille vor. Der genaue Wortlaut aus den ABB ist: „Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).“

So, ab hier komme ich damit nicht mehr klar. Sie schreiben, dass ein fehlender Sparbeitrag von knapp 4000 Euro aufgewiesen wird, aber: Bausparsumme ist 30.000, 4% wären demnach 120 Euro monatlich, und das auf 6 Jahre hochgerechnet wären das gut über 8000 Euro. Wieso wollen sie dann „nur“ 4000 haben?

Der nächste Punkt: wir haben 2 Alternativen, entweder überweisen wir den fehlenden Betrag auf das Bausparvertragskonto, oder sie kündigen uns vorsorglich jetzt schon zum 31.10. Wir sollen für den zweiten Fall die Bankverbindung mitteilen, dass sie uns das Geld überweisen können, ansonsten schicken sie uns einen Verrechnungsscheck. Die Guthabenverzinsung endet bei Ausstellung des Schecks. Falls wir aber kurzfristig über das Guthaben verfügen möchten, sollen wir sie einfach anrufen.

Worauf der Brief aber nicht eingeht: wenn ich NICHT kündigen möchte UND auch nicht kurzfristig über das Guthaben verfügen möchte UND die geforderte Summe fristgerecht überweise, was dann? Kann ich dann den monatlichen Mindestbeitrag weiter zahlen und evtl. irgendwann doch noch ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen? Und wenn ja, ab wann ginge er weiter, ab 1.05. oder erst ab 1.08., also nach Ablauf der 3-Monatsfrist zum „Kontoausgleich“?

Anders als ursprünglich geplant, haben wir nämlich das Geld beim Ablauf des anderen Kredits doch nicht benötigt, und (warum auch immer!) wir sind davon ausgegangen, dass der Bausparvertrag einfach „ruht“, was er wohl nicht tat. So blöd das klingt, wir haben jetzt keine Verwendung für das Geld :smile:, zumal der Zinssatz dort auch ganz gut ist, aber irgendwann müssen wir das Dach erneuern lassen, und da werden wir das Geld natürlich gut gebrauchen können.

Kann mir jemand also die fettgedruckten Fragen beantworten?

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

das mit der Zuteilung im Jahr 2008 kann ich nicht glauben,
denn bei einer Regelbesparung wird ein Bausparvertrag nach 6 Jahren nicht zugeteilt.
Bei den meisten Tarifen geht man von einer Mindestbesparung von 40 % der Bausparsumme aus. Bei einigen sogar von 50 %.

Zu deinen weiteren Fragen kann ich nicht antworten ohne die Bausparkasse, den Tarif und die Bausparbedingungen zu kennen.

Nur was mir komisch vorkommt, dass ein Bausparvertrag gekündigt werden soll ohne dass das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat.

Oder handelt es sich noch um einen Bausparvertrag mit hoher Guthabenverzinsung von ca. 4 %. Da versuchen viele Bausparkassen mit allen nur erdenklichen Tricks die Verträge zu beenden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

das mit der Zuteilung im Jahr 2008 kann ich nicht glauben,

kannst du aber, ich habe es schwarz auf weiß vor mir liegen. :smile:

denn bei einer Regelbesparung wird ein Bausparvertrag nach 6
Jahren nicht zugeteilt.

Mindestsparzeit bei unserem beträgt 35 Monate.

Bei den meisten Tarifen geht man von einer Mindestbesparung
von 40 % der Bausparsumme aus.

Ja, auch bei uns. Und die wurden eben bis dahin erreicht.

Zu deinen weiteren Fragen kann ich nicht antworten ohne die
Bausparkasse, den Tarif und die Bausparbedingungen zu kennen.

Hier hast du alles. :smile:
https://www.bsq-bausparkasse.de/uploads/media/Allgem…

Oder handelt es sich noch um einen Bausparvertrag mit hoher
Guthabenverzinsung von ca. 4 %.

Es sind sogar 5% inkl. Bonus, s. §3 der ABB.

Da versuchen viele
Bausparkassen mit allen nur erdenklichen Tricks die Verträge
zu beenden.

Genau DAS ist nämlich auch mein Verdacht, deshalb wollte ich mich im Vorfeld schon informieren, bevor ich bei denen nachfrage und sie mir etwas vom Pferd erzählen, eben nur um uns loszuwerden.

Ich habe das hier noch gefunden:
http://www.drklein.de/bausparsumme-faq.html
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen möchten, raten wir Ihnen, die Bausparsumme genau so zu wählen, dass Sie in der geplanten Zeit die Mindestsparsumme von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreichen. Beachten Sie bitte, dass Sie mit jeder zusätzlichen Zahlung Ihren Darlehensanspruch reduzieren.

D. h. wenn ich so lange einzahle, bis die Bausparsumme erreicht wurde, dann kann ich kein Darlehen mehr aufnehmen, richtig? Aber ich würde die 5% Guthabenzinsen auf die ganze Bausparsumme bekommen, das mal so grob gesagt. Denn ich bekomme eigentlich nur die 2% jährlich, und die weiteren 3% dann bei Kündigung. Habe ich das richtig verstanden?

Vielleicht kannst du aber auch erstmal die Fragen aus dem UP beantworten, mit Hilfe der ABB.

Danke und Gruß
Christa

Hallo Christa,

von dieser Bausparkasse habe ich noch nie gehört.

Hallo Merger,

das mit der Zuteilung im Jahr 2008 kann ich nicht glauben,

kannst du aber, ich habe es schwarz auf weiß vor mir liegen.

bezog sich die Zuteilung auf die volle Bausparsumme,
oder nur auf eine Teilbausparsumme ?

Wenn Du bei deinem 30.000 Bausparvertrag nur mtl. 120 € gezahlt hast,
hättest Du in 2008 noch kein Sparguthaben von 12.000 € gehabt.
Und dies ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung des Bausparvertrages.
(§ 4 Abs.2 c)

-)

denn bei einer Regelbesparung wird ein Bausparvertrag nach 6
Jahren nicht zugeteilt.

Mindestsparzeit bei unserem beträgt 35 Monate.

siehe oben!

Bei den meisten Tarifen geht man von einer Mindestbesparung
von 40 % der Bausparsumme aus.

Ja, auch bei uns. Und die wurden eben bis dahin erreicht.

Also habt ihr in diesen 6 Jahren mehr als den Regelsparbeitrag gezahlt.

Zu deinen weiteren Fragen kann ich nicht antworten ohne die
Bausparkasse, den Tarif und die Bausparbedingungen zu kennen.

Hier hast du alles. :smile:
https://www.bsq-bausparkasse.de/uploads/media/Allgem…

Oder handelt es sich noch um einen Bausparvertrag mit hoher
Guthabenverzinsung von ca. 4 %.

Es sind sogar 5% inkl. Bonus, s. §3 der ABB.

Da versuchen viele
Bausparkassen mit allen nur erdenklichen Tricks die Verträge
zu beenden.

Genau DAS ist nämlich auch mein Verdacht, deshalb wollte ich
mich im Vorfeld schon informieren, bevor ich bei denen
nachfrage und sie mir etwas vom Pferd erzählen, eben nur um
uns loszuwerden.

Tja… Nur hast Du dabei den § 2 Abs. 3 nicht gelesen

(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von
Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung
der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen,
kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Vertragsbeginn 2002 - 2014 = 12 Jahre * 120 € mtl. = 17.280 €

Dies bedeutet also, wenn dein Guthaben weniger als 17.280 € ist, dann musst Du den Differenzbetrag auffüllen, oder die Bausparkasse kann diesen Vertrag kündigen.

Und zusätzlich müsstest Du dann natürlich noch die mtl. 120 € weiter in diesen Bausparvertrag zahlen.

Ergänzend sollte man solch einen Bausparvertrag nicht für die Finanzierung vorsehen.

Also Sparbuch passt er besser.
Nur solche Sparbücher findet man heute nicht mehr.

Ich habe das hier noch gefunden:
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag zur Finanzierung von
Wohneigentum nutzen möchten, raten wir Ihnen, die Bausparsumme
genau so zu wählen, dass Sie in der geplanten Zeit die
Mindestsparsumme von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme
erreichen. Beachten Sie bitte, dass Sie mit jeder zusätzlichen
Zahlung Ihren Darlehensanspruch reduzieren
.

Da bin ich völlig anderer Meinung!

In der heutigen Zeit der Niedrigzinsphase sollte man überhaupt keinen Bausparvertrag für die Finanzierung verwenden.

Da entstehen nur unnötige Kosten.
Von einem BSV mit einem effektiv-Zins der zwischen 5,22 - 5,40 % liegt ist völlig abzuraten.
Hier hat nur die Bausparkasse verdient.

D. h. wenn ich so lange einzahle, bis die Bausparsumme
erreicht wurde, dann kann ich kein Darlehen mehr aufnehmen,
richtig? Aber ich würde die 5% Guthabenzinsen auf die ganze
Bausparsumme bekommen, das mal so grob gesagt.
Denn ich
bekomme eigentlich nur die 2% jährlich, und die weiteren 3%
dann bei Kündigung. Habe ich das richtig verstanden?

Aber nur dann wenn Du von Vertragsbeginn an die Bonusverzinsung gewählt hast.
(§3 (1))

Vielleicht kannst du aber auch erstmal die Fragen aus dem UP
beantworten, mit Hilfe der ABB.

Danke und Gruß
Christa

Gruß Merger

3 Like

Hallo Merger,

von dieser Bausparkasse habe ich noch nie gehört.

es ist der „Nachfolger“ der Quelle Bausparkasse. Den Bausparvertrag hatten wir mit der Quelle Bausparkasse abgeschlossen, und die BSK ist irgendwann in die Nachfolge eingetreten.

bezog sich die Zuteilung auf die volle Bausparsumme,
oder nur auf eine Teilbausparsumme ?

Dazu stand nichts, ich gehe aber von der vollen aus.

Wenn Du bei deinem 30.000 Bausparvertrag nur mtl. 120 €
gezahlt hast,

Das habe ich nicht gesagt. :smile: Ich hatte mehr bezahlt, mit VL zusammen waren’s 190 …

hättest Du in 2008 noch kein Sparguthaben von 12.000 € gehabt.

… deshalb waren auch die 12.000 überschritten.

Also habt ihr in diesen 6 Jahren mehr als den Regelsparbeitrag
gezahlt.

Ja. :smile:

Tja… Nur hast Du dabei den § 2 Abs. 3 nicht gelesen

Damals leider nicht, jetzt schon, deshalb bin ich ja auch „aufgewacht“.

(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung
von
Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen
Aufforderung
der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht
nachgekommen,
kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Also heißt das im Umkehrschluss, dass wenn ich nachzahle ich den Vertrag einfach wie gehabt fortsetzen kann, ja?

Vertragsbeginn 2002 - 2014 = 12 Jahre * 120 € mtl. = 17.280 €

OK, also die geringere Differenz kam dadurch zustande, dass wir mehr als den Regelbeitrag eingezahlt haben. Das leuchtet ein.

Und zusätzlich müsstest Du dann natürlich noch die mtl. 120 €
weiter in diesen Bausparvertrag zahlen.

OK, auch das leuchtet ein, aber die Frage ist, ab wann? Quasi ab sofort, also schon für Mai, oder erst nach Ablauf der 3 Monate, also ab August? Und 120€ würden inkl. VL ausreichen, oder kämen die VL zusätzlich dazu?

Also Sparbuch passt er besser.
Nur solche Sparbücher findet man heute nicht mehr.

Ja, deshalb würde ich auch gerne so lange wie möglich daran halten.

In der heutigen Zeit der Niedrigzinsphase sollte man überhaupt
keinen Bausparvertrag für die Finanzierung verwenden.

Ja gut, das ist eine Grundsatzfrage dann. Die Bedingungen haben sich in den letzten Jahren natürlich auch verändert.

Aber nur dann wenn Du von Vertragsbeginn an die
Bonusverzinsung gewählt hast.

Ja, das war ja der Tarif Q8Bonus.

Eine Frage habe ich noch: wenn irgendwann mal die Bausparsumme erreicht ist (falls wir nicht doch schon vorher das Geld benötigen), bleibt nur noch die Kündigung unsererseits übrig, richtig? Oder wir lassen das zumindest noch 3 weitere Monate ruhen, bis die Bausparkasse es wieder merkt. :smile:)

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

Du solltest den Differenzbetrag schnellstens einzahlen, denn wenn die 3 Monate überschritten sind, kann die Bausparkasse sofort kündigen.
Und natürlich dann auch ab sofort die mtl. 120 €.

Wenn die Bausparsumme überschritten ist, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag sofort beenden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

danke, dann werden wir das die Tage in Angriff nehmen. Gibt auch mehr Zinsen, je früher wir überweisen. :wink:

Viele Grüße
Christa