Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand etwas „Aufklärung“ verschaffen kann. Sollte, warum auch immer, Morpheus318 sich hierher verirren: von dir möchte ich ausdrücklich KEINE Antwort bekommen.
Wir haben im Dezember 2002 („Steuerlicher Vertragsbeginn: 03.12.02“) einen Bausparvertrag abgeschlossen, weil wir 2002 auch ein Haus gekauft haben und wir „eigentlich“ nach Ablauf des Hauskaufkredits den Rest mit dem Bausparvertrag bezahlen wollten. Im Januar 2008 schrieb uns die Bausparkasse, dass unser Vertrag zum 30.04.08 zuteilungsreif wird. Im Anhang war eine Annahmeerklärung, die aber nicht ausgefüllt ist, und doch bin ich mir sicher, dass wir damals „irgendwie“ schon noch darauf reagiert haben, ich habe nur keinen Nachweis mehr darüber, in welcher Form. Möglicherweise nur telefonisch.
Die letzte Einzahlung unsererseits erfolgte im April 2008, danach wurden nur noch Zinsen gut geschrieben. Heute (natürlich samstags, wenn man niemanden mehr erreichen kann) kommt ein Brief von der Bausparkasse, ihnen sei bei einer routinemäßigen Durchsicht unseres Bausparkontos (kann man noch von Routine sprechen, wenn das SECHS Jahre nach Zuteilungsreife aufällt??) aufgefallen, dass unser Bausparvertrag nicht entsprechend der ABB bespart wird. Diese sähen eine Regelsparrate in Höhe von 4 Promille vor. Der genaue Wortlaut aus den ABB ist: „Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).“
So, ab hier komme ich damit nicht mehr klar. Sie schreiben, dass ein fehlender Sparbeitrag von knapp 4000 Euro aufgewiesen wird, aber: Bausparsumme ist 30.000, 4% wären demnach 120 Euro monatlich, und das auf 6 Jahre hochgerechnet wären das gut über 8000 Euro. Wieso wollen sie dann „nur“ 4000 haben?
Der nächste Punkt: wir haben 2 Alternativen, entweder überweisen wir den fehlenden Betrag auf das Bausparvertragskonto, oder sie kündigen uns vorsorglich jetzt schon zum 31.10. Wir sollen für den zweiten Fall die Bankverbindung mitteilen, dass sie uns das Geld überweisen können, ansonsten schicken sie uns einen Verrechnungsscheck. Die Guthabenverzinsung endet bei Ausstellung des Schecks. Falls wir aber kurzfristig über das Guthaben verfügen möchten, sollen wir sie einfach anrufen.
Worauf der Brief aber nicht eingeht: wenn ich NICHT kündigen möchte UND auch nicht kurzfristig über das Guthaben verfügen möchte UND die geforderte Summe fristgerecht überweise, was dann? Kann ich dann den monatlichen Mindestbeitrag weiter zahlen und evtl. irgendwann doch noch ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen? Und wenn ja, ab wann ginge er weiter, ab 1.05. oder erst ab 1.08., also nach Ablauf der 3-Monatsfrist zum „Kontoausgleich“?
Anders als ursprünglich geplant, haben wir nämlich das Geld beim Ablauf des anderen Kredits doch nicht benötigt, und (warum auch immer!) wir sind davon ausgegangen, dass der Bausparvertrag einfach „ruht“, was er wohl nicht tat. So blöd das klingt, wir haben jetzt keine Verwendung für das Geld , zumal der Zinssatz dort auch ganz gut ist, aber irgendwann müssen wir das Dach erneuern lassen, und da werden wir das Geld natürlich gut gebrauchen können.
Kann mir jemand also die fettgedruckten Fragen beantworten?
Viele Grüße
Christa