Wenn ein älteres Haus mit ausschließlich selbstbewohnten Eigentumswohnungen vom Statiker für einsturzgefährdet erklärt wird und abgerissen werden soll, welche Entschädigung und von wem bekommen die Eigentümer? Die Wohnung ist vor dem Bericht des Statikers auf 250.00 Euro geschätzt worden
Hallo,
ob es irgendeine Art von Entschädigung gibt, hängt grundsätzlich davon ab, ob irgendjemandem ein Verschulden innerhalb der einschlägigen Verjährungsfristen am Zustand des Hauses juristisch nachgewiesen werden kann - zB durch mangelhafte Sanierungsarbeiten.
Liegt der Zustand aber allein am Geiz der WEG, dann gibt es tendenziell nichts und es bleibt lediglich der Wert des Grundstücks.
&tschüß
Wolfgang
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Abzüglich der Kosten des Abrisses, für die die Eigentümergemeinschaft ebenfalls aufzukommen hat.
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Wer hat den Statiker denn bestellt und warum?
Die Frage deshalb, weil sowas auch ein „interessengeprägtes“ Gutachten sein kann!
ramses90