Frage zum generellen Leinenzwang in Thüringen

Hallo ich habe mal eine Frage zur generellen Leinenpflicht in Thüringen.

Ich wohne in einem 200 Seelen Dorf an der thüringischen-bayerischen Grenze. Wenn ich aus meinem Garten gehe bin ich auf einem Wiesenweg, der ins Feld geht. Ich hatte es bisher immer so gemacht, dass ich die Hunde angeleint hatte, bis ich weiter im Feld war und einen guten Überblick hatte und habe die Hunde dann frei laufen lassen. Die Hunde laufen immer im Umkreis von etwa 10m hinter mir oder vor mir und hören aufs Wort. Wenn ich von Feld spreche meine ich Feldwege, Wiesenwege und asphaltierte Wirtschaftswege.

Gestern hielt mich ein Mann vom Thüringer Jagdschutz an und sagte mir, ich müsse meine Hunde anleinen, in Thüringen bestehe eine generelle Leinenpflicht für Hunde. Dies gelte sowohl für das Dorf und die Feldwege. Sollte er mich nochmals treffen und die Hunde sind nicht angeleint, gebe es eine Anzeige.

Bisher konnte ich aber beobachten, dass alle Leute hier im Dorf ihre Hunde sowohl im Dorf und auch im Feld nicht anleinen. Beim Bürgermeister angefangen. An diesen möchte ich mich aber nicht wenden, da es hier im Dorf zweierlei Auslegungsarten von Gesetzen gibt, einmal für Ossis und einmal für Wessis. Und ich gehöre zu den letztgenannten.

Was ich bislang im Internet zur Leinepflicht gefunden hatte, war immer die Rede von Kampfhunden und gefährlichen Hunden. Ich habe 4 Mischlingshunde, wovon 2 blind sind und einen 14jährigen Staff.Terrier, der ich i m m e r angeleint habe, da er taub ist. Ich gehe mit den Hunden immer in zwei Gruppen.

Meine Frage: Gibt es diese generelle Leinenpflicht in Thüringen wirklich, wie ist evtl. die genaue Bezeichnung und an wen kann ich mich wenden, wenn ich feststelle, dass andere ihre Hunde nach wie vor frei laufen lassen, nur mich will man anzeigen, wenn es wieder so ist.

Im übrigen kann ich mir schon helfen, ich laufe 500 m in die andere Richtung, bin in Bayern und lasse die Hunde dort laufen, was auch von den dortigen Anwohnern gemacht wird. Der Weg dort ist viel schöner, als die LPG-Felder-Landschaft, die ich bisher gelaufen bin, nur trifft man dort Wild an, was ich bisher immer vermeiden wollte, um das Wild nicht aufzuscheuchen.

Viele Grüße
Carmen

Hallo,
ein Blick auf

http://www.ig-hundefreunde.de/HVOThuringen.htm

zeigt Dir, das dies offensichtlich nur für „gefährliche Hunde“ gilt (es sei denn es gab ein Update seit 2000).

Gruss
Enno

http://www.ig-hundefreunde.de/HVOThuringen.htm

Hallo, Carmen und Enno,
der Pferdefuß könnte in §11 der Verordnung lauern:
„Kommunale Rechtsvorschriften über das Halten von Hunden einschließlich von Anleingeboten bleiben unberührt, soweit diese Vorschriften nicht gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung besonders betreffen.“
Carmen sollte sich also schon einmal die einschlägigen Kommunalen Satzungen in Bezug auf Hundehaltung ansehen.
Hat ja keinen Zweck sich mit dem Feldhüter anzulegen.
Grüße
Eckard.

Hi Carmen,

NEIN, es gibt keinen generellen Anleinzwang. WO und WANN anzuleinen ist, erfährst Du ganz normal beim Ordnungsamt. Ruf da einfach mal an.
Das ist von Stadt zu Stadt verschieden…

Bei uns rennt auf den Feldern immer der Feldschütz rum unt verteilt Zettel, oder ermahnt einen, die Hunde im Wald nicht loszumachen, weil Kitzen am Wégrand herumliegen können. Der sagt für gewöhnlich von wann bis wann man aufpassen muss…ABER:
EIn Hund der nicht jagdlich ausgebildet ist, hat grundsätzlich nicht zu jagen…wenn dem so ist, und er rennt hinter einem Viech her…und evtl.(meistens) sieht der Jäger die Hundemarke am Halsband nicht…dann ist tuk…und der Hund ein Exhund.
Wenn der Hund sich in einem befehlsfähigen Eizugs-Radius (In der Regel max 20m) befindet, ist in temporären Freilaufzonen nichts dagegen einzuweden.
Absolutes Hundeverbot besteht auf Spielplätzen, Freizeitanlagen und Parks, und sonstige Grünflächen nach Verordnung.
Leinenzwang besteht da, wo kein absolutes Hundeverbot herrscht, sich Begegnungspunkte überschneiden, wie zB öffentliche Verkehrsmittel…
Aber wie gesagt, das ist von Stadt zu Stadt und Land total verschieden…also zustänidges Ordnungsamt fragen.
Mein Ridgeback würde in Bayern gefressen…und hier idt er so ein Lieber :wink:
Meine Tante hat 4 Bordeaux-Doggen…hier wäre sie garantiert nicht glücklich…

Grüße
Maja

PS kennst Du das Buch „Hund aufs Herz“?

Hallo, schau doch mal nach, wie sich dieser Feldhüter ansonsten gesetzestreu verhält.
Z.B. Ich bin in einem Angelverein. Da brüsten sich Leute, dass sie sturzbesoffen ohne Führerschein (vor 30 Jahren) von unserem See mit dem Motorrad nach Hause gefahren sind.
Der Lebendköder ist seit Jahren in allen Bundesländern verboten (qua Tierschutz)
Das interessiert die „Alten“ überhaupt nicht.

Aber wehe: jemand lässt seinen Hund in unserem See baden,

Da Angler hier in unserer Gegend (Hessen Süd)leider oft alkoholisiert auftreten, kommen dann auch „rechtliche“ Pöbeleien ins Spiel: lauter verhinderte kleine Blockwarte.
Aber schau einfach mal nach, ob der Herr Feldschütz z.B. entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält.
Ich garantiere dir: Nein

Wehr dich gegen diese Sorte Pg’s

Viel Erfolg
Peter

Hallo,

Mein Ridgeback würde in Bayern gefressen…und hier idt er so ein Lieber :wink:

mir ist ohnehin unklar, wie die auf der Kampfhund Liste gelandet sind. Ich habe noch nie (selbst als Jogger) ein Examplar erlebt das aggressiv gewesen wäre. Dasselbe trifft auf Doggen zu.

Gruss
Enno

Hallo,
stimmt für die Dresdner Heide gibt es auch eine völlig wirre Verordnung, die reinrassige Hunde (oder waren es braunfarbene *g*) vom Leinenzwang befreit … oder umgekehrt. Die Regelung entzog sich zumindest jeder für mich verständlichen Logik. Sinnvoll wäre es sich beim zuständigen Ordnungsamt über die Gesetzeslage zu informieren.

Gruss
Enno

Hallo,

ich werde mal eine schriftliche Anfrage beim Ordnungsamt der Kreisbehörde und bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft stellen. War heute früh mit zwei Hunden - an der langen Leine - wieder unterwegs, um diesen Menschen zu treffen, da ich vergessen hatte, diesen nach seinem Namen zu fragen. Nachdem ich 3 Stunden unterwegs war und dabei 4 Rudel Rehe mit meinen angeleinten Hunden aufgeschreckt hatte sah ich ihn beim Rückweg kurz vorm Dorf im ehemaligen Grenzstreifen mit seinem Auto stehen. Der Grenzstreifen hier ist Naturschutzgebiet und ich bin mir nicht sicher inwieweit der ehemalige Plattenweg als Weg durch Naturschutzgebiet oder zum Naturschutzgebiet gehört. Aber das kann ich sicher auch vom Ordnungsamt erfahren. Dann werde ich öfters mit meinen Hunden hier entlanggehen, zwar angeleint, aber es ist auch ein wesentlich schöner Weg als die Asphaltwege. Und auch um die Herren Jäger und Jagdpächter zu ärgern.

Viele Grüße

Carmen

Der Jagdpächter, sofern es nicht irgendein „Mitläufer“ war, hat sich natuerlich äusserst ungeschickt verhalten. Besser wäre es gewesen, er hätte freundlich darauf hingewiesen, dass mit dem freien Laufenlassen von Hunden auch gewisse Gefahren fuer Wild und auch den Hund verbunden sind. Ein aufgeschrecktes Reh ist fuer viele Hunde eine der groessten Verrsuchungen, die es gibt und kein Fremder kann wissen, dass Deine Hunde darauf vielleicht ueberhaupt nicht abfahren. Das Ziel dieses Menschen ist also, bei Dir ein Verhalten herbei zu fuehren, das sicher stellt, dass Deine Hunde keine Gefahr fuer das Wild darstellen. Am einfachsten geht das natuerlich, wenn man die Hunde an die Leine nimmt. Was der gute Mann aber erreicht hat, ist genau das Gegenteil, weil Du jetzt da einiges tust, „…um die Herren Jäger
und Jagdpächter zu ärgern.“

Ich gehe selbst seit ueber 13 Jahren zur Jagd und schuettele auch öfters den Kopf, wie undiplomatisch sich ein Teil der gruenen Zunft gegenueber Nichtjägern verhält. Diese Leute sind kein Aushängeschild fuer die Jagd in Deutschland. Ich lasse meinen Hund (Jagdhund)im Wald auch nicht frei laufen, weil Reh- und andere Schalenwildfähren (Spuren von Paarhufern)eine immense Faszination auf ihn ausueben. Ich finde es mittlerweile viel entspannender, ihn an der Flexileine im 8m Radius um mich rum laufen zu haben und ihn dort von der Leine nehme, wo die Gefahr einer „nicht autorisierten Fährtenarbeit“ nicht besteht.