Hallo,
seit ca. 17 Jahren bewohne ich eine kleine Dachgeschosswohnung. In einem kleinen Eingangsflur ist eine Kochgelegenheit untergebracht, von dem Flur geht es zum Badezimmer, zum Wohn-/Schlafzimmer und in den Trockenboden. Als ich vor 17 Jahren dort eingezogen bin gab es zwischen dem Vermieter und mir die mündliche Vereinbarung, eine ältere Nachbarin dem Zutritt zum Trockenboden zu gewähren. Sie hatte auch die Schlüssel zu meiner Eingangstür, jedoch nicht zu meiner eigentlichen Tür für den Wohnbereich, d.h. sie ging durch den Flur, das Bad hätte sie auch betreten können, und schloss dann mit einem anderen Schlüssel die Tür zum Trockenboden auf um dort ihre Wäsche aufzuhängen. dies ist deshalb nötig, weil der eigentliche Trockenplatz im Keller (wo auch die Waschmaschinen stehen) zu knapp bemessen ist und dort nicht alle Bewohner ihre Wäsche aufhängen können. Die Nachbarin machte das nun seit 30 Jahren so, und wir hatten im großen und ganzen keine Probleme miteinander. Sie verstarb vor ein paar Jahren und es zogen neue Mieter ein, die allerdings von der Möglichkeit, Wäsche auf dem Trockenboden aufzuhängen kein Gebrauch machten.
Nun ziehen wieder neue Nachbarn in die Wohnung ein und ich frage mich, ob ich diesen den Zugang zum Trockenboden erlauben muss, oder ob ich mich dagegen wehren kann. Schließlich sind das meine, von mir bewohnten Räume und ich möchte nicht, das, wenn ich z.B. Tagsüber von der Nachtschicht am schlafen bin, andere Leute durch meine Wohnung laufen.
Was sagt das Mietrecht dazu? Der Trockenboden wird aktuell von mir benutzt, eine Anfragen seitens des Vermieters hat es noch nicht gegeben allerdings habe ich ihm vor ein paar Jahren bereits gesagt, das die neuen Mieter sich auf Restriktionen einrichten müssten und der Zugang nur dann gewährt würde, wenn ich abwesend (Arbeit) bin, dies ist natürlich abhängig vom jeweiligen Dienstplan.
Gruß, hoteldelta7