Frage zum Mietrecht, Zugang zu Trockenboden

Hallo,

seit ca. 17 Jahren bewohne ich eine kleine Dachgeschosswohnung. In einem kleinen Eingangsflur ist eine Kochgelegenheit untergebracht, von dem Flur geht es zum Badezimmer, zum Wohn-/Schlafzimmer und in den Trockenboden. Als ich vor 17 Jahren dort eingezogen bin gab es zwischen dem Vermieter und mir die mündliche Vereinbarung, eine ältere Nachbarin dem Zutritt zum Trockenboden zu gewähren. Sie hatte auch die Schlüssel zu meiner Eingangstür, jedoch nicht zu meiner eigentlichen Tür für den Wohnbereich, d.h. sie ging durch den Flur, das Bad hätte sie auch betreten können, und schloss dann mit einem anderen Schlüssel die Tür zum Trockenboden auf um dort ihre Wäsche aufzuhängen. dies ist deshalb nötig, weil der eigentliche Trockenplatz im Keller (wo auch die Waschmaschinen stehen) zu knapp bemessen ist und dort nicht alle Bewohner ihre Wäsche aufhängen können. Die Nachbarin machte das nun seit 30 Jahren so, und wir hatten im großen und ganzen keine Probleme miteinander. Sie verstarb vor ein paar Jahren und es zogen neue Mieter ein, die allerdings von der Möglichkeit, Wäsche auf dem Trockenboden aufzuhängen kein Gebrauch machten.
Nun ziehen wieder neue Nachbarn in die Wohnung ein und ich frage mich, ob ich diesen den Zugang zum Trockenboden erlauben muss, oder ob ich mich dagegen wehren kann. Schließlich sind das meine, von mir bewohnten Räume und ich möchte nicht, das, wenn ich z.B. Tagsüber von der Nachtschicht am schlafen bin, andere Leute durch meine Wohnung laufen.
Was sagt das Mietrecht dazu? Der Trockenboden wird aktuell von mir benutzt, eine Anfragen seitens des Vermieters hat es noch nicht gegeben allerdings habe ich ihm vor ein paar Jahren bereits gesagt, das die neuen Mieter sich auf Restriktionen einrichten müssten und der Zugang nur dann gewährt würde, wenn ich abwesend (Arbeit) bin, dies ist natürlich abhängig vom jeweiligen Dienstplan.

Gruß, hoteldelta7

Hallo,
grundsätzlich sollte solche Dinge schriftlich festgehalten werden. Ich würde die damals gemachte Zusage nur auf den damaligen Mieter beziehen.

Es kann ja nicht sein, daß alle möglichen Leute durch Deine Wohnung laufen können. Oder ist die Miete besonders niedrig, weil die Wohnung von anderen Mietern betreten werden können (müssen)?
Eine verbindliche Aussage kann ich hier nicht geben, der Fall ist zu speziell.

Gruß
Melodie

Hallo Melodie,

Danke für deine Antwort! Die Miete ist nicht extra niedrig, hat sich im Laufe der Zeit schon ziemlich erhöht. Bei den letzten Mietern habe ich auch explizit darauf hingewiesen, das ein betreten den Trockenbodens nur an bestimmten Tagen möglich sein wird, so hab ich das dem Vermieter mitgeteilt, danach hatte sich die Sache erledigt. Denke mir mal, das das jetzt auch so sein wird. Mal gucken, vielleicht steht ja auch wieder ein Trockner im Waschkeller…
Schriftlich fixiert wurde nichts, habe nochmal extra im Mietvertrag nachgeguckt. Es war lediglich ein mündliche vereinbarung, die nur die entsprechende Person betraf, rein rechtlich hätte nämlich noch eine weitere Person (mit Kind) ein Recht, auf dem Trockenboden Wäsche aufzuhängen - aber diese Person macht davon kein Gebrauch.
Gruß, Heiko

Hallo

meiner Meinung nach kannst du dem neuen Mieter den Zugang verwähren. Man kann nicht von dir verlangen jeden und zu jederzeit durch deine Wohnung latschen zu lassen wie es ihm passt.
Du hast ja gar keine Privatsphäre mehr.

mfg

Hallo,
also, ich würde das zukünftig ablehnen und mich darauf berufen, daß die Zustimmung nur für den einen Mieter seinerzeit erfolgt sei. Ich würde auch keine bestimmten Tage einräumen.
Aber um ganz sicher zu sein, frag mal einen Anwalt. Oft geben die auch mal so eine kleine Auskunft kostenlos.
Gruß
Melodie

Hallo Hoteldelta,
grundsätzlich ist die Privatwohnung,wenn sie abschliessbar ist, unverletzlich. Du musst aso niemanden reinlassen, wenn es dir nicht passt. Da in vielen Haushalten ein Wäschtrockner nicht Exotisches ist, wird in der allgemeinen Hausordnung der Trockenraum gerne vernachlässigt. Du solltest dich mit dem Vermieter absprechen, ob es keine Möglichkeit gibt, den Trockspeicher durch einen separaten Zugang erreichbar zu machen. Wenn der Trockenraum allerdings ausschliesslich dir zur Verfügung steht, musst du damit rechnen, dass dir die Miete um genau diesen Raum erhöht wird. Grundsätzlich aber gilt der im Grundgesetz verankerte Grundsatz.Die Wohnung ist unverletzlich.
Schönes Wochenende

clcmaria

hallo

im mietvertrag steht sicherlich, dass es keine mündlichen nebenabsprachen gibt bzw änderungen in schriftform vorliegen müssen. ist eigentlich bei aller art von verträgen standard. somit müssten bei neuen mieternmeiner meinung nach neue vereinbarungen getroffen werden und was sie dann „erlauben“ und was nicht bleibt ihnen überlassen.

vg

Hallo hoteldelta7,

leider kann ich nicht zu 100% sagen, wie hier ein Gericht etc. entscheiden würde.
Hier sind zwei Varianten möglich:

  1. da es damals von Dir geduldet wurde, Deine Wohnung zu passieren um zum Trockenraum zu gelangen, warum dann nicht heute auch, wenn das die neuen Mieter in Anspruch nehmen möchten - sollte dies Bestandteil des Mietvertrages der neuen Mieter sein. Zumal Du dem Vermieter schon Restriktionen mitgeteilt hast. Was hat er damals dazu gesagt? Oder steht hierzu etwas in Deinem Mietvertrag, denn es könnte ja, sein, dass mündlich in diesem Fall nicht zählt und nur für die damalige Dame galt?
    Für mich wäre es ehrlich gesagt eine Zumutung, wenn ständig bzw. öfter mal andere Mieter durch meine Wohnung laufen würden/müssten um ihre Wäsche aufzuhängen, da es doch ein Eingriff in die Privatsphäre ist - aber auch Einstellungen ändern sich.

Andererseits:
2. Könnte man vom Gewohnheitsrecht Gebrauch machen und dies verweigern. Aber man sollte leider schon damit rechnen, dass es evtl. wieder der Fall sein könnte, dass auch andere Mieter den Trockenboden nutzen möchten.

Ich würde mich diesbezüglich mit dem Vermieter absprechen, sollte es zu dieser Bitte der neuen Mieter kommen.

Der Fall ist leider so „eigen“, dass ich hierzu keinerlei weiterer Beispiele oder Rat geben kann sondern nur wie ich es handhaben würde.
LG (in der Hoffnung, dass es einfach für Dich so bleibt, wie es ist)

Hallo,
da muß ihr Vermieter sich was einfallen lassen. Sie brauchen niemand durch ihre Wohnung zu lassen
lg
Mt
P.S. fragen Sie mich aber bitte nicht wo im Mietrecht das steht

Hallo,

m. E. ist maßgeblich was im Mietvertrag steht.

Ein Geohnheitsrecht kann nicht abgeleitet werden, da die Vormieter keinen Gebrauch von der Abrede gemacht haben.

Falls es zu Auseiandersetzungen kommt, würde ich mich an den ‚Deutschen Mieterbund‘ wenden.

Gruß Knarf

Hallo!

Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich einerseits bei dem Flur bereits um einen Teil Ihrer Wohnung und andererseits um eine 'Vorab-'Frage.

Der Vermieter (VM) kann den Zugang zum Trockenboden durch Ihre Wohnung natürlich erbitten, aber nicht verlangen. Selbst wenn er sich auf ein Gewohnheitsrecht bezieht, so lag in der Person der vertrauten Nachbarin ein wesentliches Detail begründet, das jetzt nicht mehr greift.
Falls Sie den neuen Mietern einen Zugang (freiwillig) einräumen, dürfen Sie auch (Zeit-) Regeln aufstellen.
Ich gehe davon aus, daß nur wenige diese Einschränkung der Wohnung überhaupt dulden würden.

MfG
virages

Hallo falls in deinem Mietvertrag eine derartige Klausel nicht vorhanden ist, brauchst du niemanden Zugang durch deine Wohnung zu gewähren. Zumal im Keller wie du schreibest Trockenraum (wenn auch wenig) vorhanden ist.
Ich würde gar keinen Zugang gewähren, immerhin willst du deine Ruhe und Sicherheit in deiner Wohnung haben. Wenn du den Trockenraum nutzt ist ja im Keller schon mehr Platz.
Die neuen Mieter haben vielleicht auch einen Trockner. Ich würde mir darüber keine Gedanken machen. Du mußt nur mal den Mietvertrag durchlesen ob dort was schriftlich vereinbart ist, wenn dem allerdings so ist, dann mußt du den Vertrag einhalten.
Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

Ciao,

im Zweifelsfall immer in den Mietvertrag schauen. Wird von einer abgeschlossenen Wohung gesprochen? Verweisen Formulierungen explizit auf Zutrittsberechtigung zum Trockenboden?

Von Sonderregeln (Rücksicht auf Dienstplan) rat ich ab, dass kann schnell zur Wurzel für weiteren Streit werden.

Ich auf den Vermieter zu gehen, meine Lage dalegen und ihn ggf. anbieten gegen eine Mieterhöhung das alleinige Nutzungsrecht für den Dachboden beanspruchen. Du suchst mehr Kompfort, dann sollte dir dies auch einen Aufpreis wert sein.

Wenn Du alleiniger Mieter der Wohnung ohne wenn und aber bist, könntest einen Wechsel des Wohungstürschlosses erwägen. Dann hättest nur du einen Schlüssel und müsstest dem Vermieter/Eigentümer und seinen Beauftragten bei berechtigtem Interesse Zutritt gewähren.

Ich empfehle immer den Weg der Diplomatie! Niemandem ist geholfen wenn sich streitet und am Ende ein langes und vertrauensvolles Mietverhältnis zerbricht.

Viel Erfolg!
gmar

sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Weiss leider keine Lösung für Dein Problem, wünsche Dir aber auf alle Fälle alles Gute!

Hallo hoteldelta7!

Hier ist scheinbar einiges ungewöhnlich und es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Dazu sollten Sie aber einen Fachmann (Rechtsanwalt) fragen!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin.