Hallo ihr Lieben Rewe-Experten,
ist es korrekt, dass die fertigen und unfertigen Erzeugnisse eines Unternehmens gemäß dem Niederwertprinzip zu Herstellkosten bewertet werden?
Wenn nicht, bitte korrigiert mich.
Danke und herzliche Grüße
D-T
Hallo ihr Lieben Rewe-Experten,
ist es korrekt, dass die fertigen und unfertigen Erzeugnisse eines Unternehmens gemäß dem Niederwertprinzip zu Herstellkosten bewertet werden?
Wenn nicht, bitte korrigiert mich.
Danke und herzliche Grüße
D-T
Servus,
das „Besondere“ am Niederstwertprinzip ist, dass (beim Umlaufvermögen) ein geringerer Wert als die fortgeschriebenen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten angesetzt werden muss, wenn der Verkehrswert zum Bewertungsstichtag die AHK unterschreitet.
Übrigens ist der grundsätzliche Pessimismus in der Bewertung, der sich nicht nur an dieser Stelle zeigt, im internationalen Vergleich eine Besonderheit des HGB. Es gibt Leute, die (etwas überspitzt) behaupten, mit etwas mehr HGB in den IFRS hätte man diese oder jene große Krise viel früher und rechtzeitig aufziehen sehen können.
Schöne Grüße
MM