Frage zum Rückzug einer Kündigung

Hallo,

tretet mich, ich bin ordentlich neben mir. Habe meinem AG fristlos (aber rechtens) gekündigt und hatte vorher mehrere Anläufe mich zu einigen, auch mit Hilfe von Außenstellen - erfolglos.

Nun kam die Kündigung heute fristgerecht bei ihm an und er wollte heute Mittag ein abschließendes Gespräch führen. Um dem Ganzen einen sauberen Abschluss zu ermöglichen stimmte ich ein.
Auf einmal scheinen alle Probleme keine mehr zu sein. Ich kann nicht gut in solchen Situationen und stimmte zu die Arbeit wieder aufzunehmen (mündlich). Die Kündigung liegt vermutlich bereits im Müll.

Nun fühle ich mich richtig schlecht und frage mich, ob ich noch irgendetwas tun kann um aus der Sache herauszukommen.

Hallo,

Hä? Aus welcher Sache denn???
und Du hast fristlos fristgerecht gekündigt, wie geht das denn?

Also entweder kündigst du fristlos oder fristgerecht oder gar nicht, welches Schweinerl hättest du gern?

Grüße

Auch eine fristlose Kündigung muss fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes beim AG eingehen. Das meinte ich damit.

ok, also welches Schweinerl hättest Du gerne fristlose Kündigung oder keine Kündigung?

Hallo,

du wolltest außerordentlich kündigen, du hast diese außerordentliche Kündigung („aus wichtigem Grund“) schriftlich dem AG zukommen lassen.
Nachdem diese Kündigung eingetroffen ist, wurden in einem Gespräch die Probleme besprochen und gelöst.
Es wurde angeboten, die Arbeit wieder aufzunehmen,
dieses Angebot wurde angenommen.

Hab ich das richtig verstanden?

Was willst du denn jetzt?
Soll die Kündigung Bestand haben?
Ich denke, dass das nicht geht. Durch Angebot „arbeite weiter für mich“ und Annahme des Angebots besteht ein Arbeitsvertrag.

Du könntest nun versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu bewirken.
In beiderseitigem EInverständnis kann der Vertrag beendet werden - unmittelbar, mit sofortiger Wirkung.