Frage zum Schulgesetz

meine Tochter(14) war mit ihrer Freundin(14) auf dem Weg zur Schule. Ein 10jähriges Mädchen ging auf dem Weg an Ihnen vorbei und beschimpfte sie grundlos als die Hässligen.Die Freundin schlug daraufhin dem Mädchen leicht auf den Kopf und meine Tochter gab dem Mädchen einen Schubs aber so, das es nicht hin fiel.
Ich weiss, das die beiden aufgrund ihres Alters das nicht hätten tun dürfen, aber es ist nunmal leider geschehen.Jetzt zu meiner Frage: Da es auf dem Schulweg und nicht während der Schulzeit war, in wie weit dürfen sich die beiden beteiligten Schulen in die Angelegenheit mit einmischen. Wir Eltern sind telefonisch von der Schule zu einer Konferenz am kommenden Montag eingeladen worden.Ist dies alles Rechtens? Ich bitte um Antwort

Da es auf dem Schulweg und nicht während der
Schulzeit war, in wie weit dürfen sich die beiden beteiligten
Schulen in die Angelegenheit mit einmischen. Wir Eltern sind
telefonisch von der Schule zu einer Konferenz am kommenden
Montag eingeladen worden.Ist dies alles Rechtens?

Über einschlägige Regelungen im Schulgesetz kann man ohne Kenntnis des Bundeslands nichts sagen.

(In NRW gibt es z. B. einen Runderlass, der in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen disziplinarische Maßnahmen der Schule ermöglicht.)

Wenn Ihr Zweifel an der Rechtmäßigkeit habt, lasst Euch doch zu Beginn dieses Gesprächs die rechtlichen Grundlagen nennen.

Gruß
Kreszenz

Hallo Karli,

Ist dies alles Rechtens?

Keine Ahnung, ob diese Einladung Rechtens ist. Ich finde aber, daß dies wohl nur eine untergeordnete Rolle spielt. Wenn meine Tochter sich so verhalten hätte, würde ich auf jeden Fall hingehen, schon um den Vorfall nicht einfach so auf sich beruhen zu lassen. Mit deiner Tochter hast Du ja sicher schon darüber gesprochen, aber solltest Du nicht auch die andere Seite hören, um dir ein besseres Urteil bilden zu können? Besteht nicht die Möglichkeit, daß der Vorfall nicht ganz so harmlos war, wie ihn deine Tochter geschildert hat? Oder daß er nur das Ende einer Kette von schwelenden Konflikten darstellte?
Antworten auf diese und andere Fragen würden mich schon interessieren, insofern würde ich als Vater hingehen, ob diese Einladung/Aufforderung nun rechtlich hinterfüttert ist oder nicht.

Viele Grüße
Marvin

Hallo,

ganz unabhängig von irgendwelchen schulrechtlichen Regeln: Stell’ dir einfach mal vor, deine Tochter wäre die Zehnjährige.

Hättest du nicht auch das Bedürfnis, zumindest rauszufinden, was hinter dieser Attacke der 14-Jährigen steckt? Und wenn es möglicherweise nicht der erste Vorfall gewesen wäre? Würdest du nicht auch von der Schule erwarten, dass sie aktiv wird und etwas für den Schutz deines Kindes tut?

Deshalb: Geh hin. Wenn deine Tochter sich falsch verhalten hat, ist es eine selbstverständliche und gute Geste, wenn du als Mutter auf dieses Verhalten reagierst. Ich denke, das würdest du im umgekehrten Fall auch erwarten.

Was du von einer Mutter (und deren Kindern) halten würdest, die sich in einem solchen Fall in einer möglicherweise existierenden rechtlichen Nische verstecken würde, kannst du dir selbst beantworten.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo

Jetzt
zu meiner Frage: Da es auf dem Schulweg und nicht während der
Schulzeit war, in wie weit dürfen sich die beiden beteiligten
Schulen in die Angelegenheit mit einmischen. Wir Eltern sind
telefonisch von der Schule zu einer Konferenz am kommenden
Montag eingeladen worden.Ist dies alles Rechtens? Ich bitte um
Antwort

Das ist alles Rechtens.

Der Vorfall passierte auf dem Schulweg, diesen Weg benutzen - denke ich - auch andere Schüler, die den Vorfall beobachten. Also wirkt der Vorfall direkt in die Schule hinein. Deswegen muss die Schule auch aktiv werden. Alles andere wäre Unterlassung.

hth
MklMs

Hallo,
als ich diese Darstellung las, schrillten bei mir alle Alarmglocken- Die Darstellung des Vorfalls jedenfalls wirkt auf mich „geschönt“. Ich an Ihrer Stelle würde auf alle Fälle zu dem Gespräch hingehen, außer man weiß im „Hinterkopf“, dass es vielleicht doch nicht so war, wie die Tochter berichtet.
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