Hallo!
Ich bin neu hier und habe zu diesem Thema eine wichtige allgemeine Frage.
Bundesland: Baden-Württemberg
Schule: Gymnasium
Frage hierzu:
Nach Verordnung des Kultusministeriums
über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung)
§ 3 Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fällen oder von sonstigen einzelnen Schulveranstaltungen
Wenn eine Person vom Sportunterricht ordnungsgemäß nach §3 befreit ist, darf diese Person dann privat Sport ausüben? Oder kann dies zu Problemen führen und im schlimmsten Fall zum nichtbestehen des Abiturs führen?
Sportattest ist der Schule bekannt. Es handelt sich hierbei um eine echtes Attest, allerdings kann die Teilnahme am Sport nur mit Einschränkung stattfinden.
Kann man also privat Sport ausüben ohne mit schulischen Konsequenzen rechnen zu müssen?
Ich hoffe, die Frage ist allgeimen genug gehalten. Ich habe mir Mühe gegeben und wäre sehr dankbar wenn sie jemand beantworten kann, mit genauer Gesetzeslage.
Danke