Frage zum Schulrecht/Befreiung vom Sportunttericht

Hallo!

Ich bin neu hier und habe zu diesem Thema eine wichtige allgemeine Frage.

Bundesland: Baden-Württemberg
Schule: Gymnasium

Frage hierzu:

Nach Verordnung des Kultusministeriums
über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung)
§ 3 Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fällen oder von sonstigen einzelnen Schulveranstaltungen

Wenn eine Person vom Sportunterricht ordnungsgemäß nach §3 befreit ist, darf diese Person dann privat Sport ausüben? Oder kann dies zu Problemen führen und im schlimmsten Fall zum nichtbestehen des Abiturs führen?
Sportattest ist der Schule bekannt. Es handelt sich hierbei um eine echtes Attest, allerdings kann die Teilnahme am Sport nur mit Einschränkung stattfinden.

Kann man also privat Sport ausüben ohne mit schulischen Konsequenzen rechnen zu müssen?

Ich hoffe, die Frage ist allgeimen genug gehalten. Ich habe mir Mühe gegeben und wäre sehr dankbar wenn sie jemand beantworten kann, mit genauer Gesetzeslage.

Danke

Hallo,

es wird ja einen Grund für die Befreiung geben. Wenn das Sportattest aussagt, dass jemand Glasknochen hat und keinen Sport treiben darf wegen der Verletzungsgefahr, wird es sicherlich Ärger geben, wenn er in seiner Freizeit Fußball spielt.

Wenn jemand Rückenprobleme hat, dann aber trotzdem Schwimmen geht, ist das wohl kaum ein Problem.

Die entscheidende Frage ist aber eine andere: Warum gibt´s das Sportattest? Wer privat Sport treibt, kann es auch im Sportunterricht tun, oder? Wenn´s einen guten Grund gibt und eben nur bestimmte Sportarten gehen, dann gilt das ja auch für den Sportunterricht.

Deswegen bin ich etwas erstaunt über die Frage.
Kannst Du die Hintergründe etwas erläutern?

Grüße aus Manchester
Heero

Hallo!

Für mich wäre die Frage, was den Schulsport vom sonstigen unterscheidet. Das Attest muss ja ein Arzt ausgestellt haben, der der Meinung ist, Schulsport ist gesundheitlich nicht möglich. Bevor Sie anderen Sport machen, werden Sie ja, schon zum Wohle Ihrer eigenen Gesundheit, diesen Arzt aufsuchen und fragen, ob Ihr privater Sport möglich ist. Wenn der Arzt hier ja sagt und Ihnen das am besten schriftlich gibt, sind Sie aus dem Schneider, denn dann muss der Arzt sich verantworten.
Sicherheitshalber würde ich aber den Oberstufenberater oder Tutor aufsuchen und darüber in Kenntnis setzen. Ich weiß nicht, von welcher Art Sport wir reden. Wenn Sie am Wochenende einmal radfahren gehen (zum Beispiel), wird keiner Fragen stellen. Wenn Sie aber tatsächlich in einer Mannschaft spielen, sollten Sie das abklären. Generell müsste es ja im Interesse aller liegen, dass man, wenn man ein Handicap hat, trotzdem Sport macht und nicht auf der faulen Haut liegt. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Schule Ihnen hier Steine in den Weg legt. Aber sicherheitshalber würde ich dies mit den oben genannten Personen abklären.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Hallo,
interessante Frage! Schade, dass Sie sich nicht dazu durchringen konnten, Ihre Anfrage ein wenig konkreter zu gestalten.
Also, Sportunterricht findet im Klassenverband statt. Dies bedeutet für die Schule, dass sowohl die Klasse als auch der betroffene Schüler zu schützen ist.
Wenn die Klasse zu schützen ist, kann der Betroffene sicher im Rahmen seiner Möglichkeiten privat Sport betreiben.

Der Inhalt des Sportunterricht ist durch den Bildungsplan vorgegeben. Wenn die Einheiten aus einem Grund vom Betroffenen nicht durchgeführt werden können (Beispiel Schwimmen und Chlor-Allergie), so muss die Betroffenheit im Einzelfall überprüft werden.

Grundsätzlich zu bedenken ist, ob eine Teilnahme verhindert wird

  • durch die Art der Krankheit und über evtl. Hilfsmaßnahmen (z.B. bei zuckerkranken oder asthmatischen Schülern), die der Fachlehrer nicht durchführen kann
  • durch eine Bewertung, inwieweit der Schüler seine Belastungsgrenze selbst einschätzen kann
  • dadurch dass durch die Teilnahme der Sportunterricht mit Blick auf die Mitschüler unverhältnismäßig stark beeinträchtigt wird
  • durch die Abwägung, in welchem Maße die Teilnahme für den Schüler einen hinreichenden Bildungs- und Erziehungsgewinn erwarten lässt.

Grundsätzlich ist daher gegen eine private Sportausübung im Rahmen der o.a. Überlegungen, wenn sie die Belastungen im Unterricht nicht überschreiten, nichts einzuwenden und hat so im Regelfall keine Auswirkungen auf die Note. Eine präzise Aussage kann nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls erfolgen.

Gruß
Karlo

Hallo,

wenn der Sportunterricht nur mit Einschränkung ausgeübt wird und die private sortliche Akivität mit dem Attest konform geht - also auch Einschränkungen unterliegt dürfte nichts gegen das Privatvergnügen sprechen.
Allerdings hat die Schule das Recht, die Sportunfähigkeit vom schulmedizinischen Dienst (Amtsarzt / Schularzt) überprüfen zu lassen.
Der hat dann das letzte Wort und das wird auch ausschlaggebend für das Abitur sein.

Der Verdacht auf ein Gefälligkeitsattest ist ja durch private Aktivitäten durchaus gegeben und eine Untersuchung dahingehend gerechtfertigt.

LG
tina

Hallo,

ich bin kein Jurist, aber immerhin mit dem Gymnasium bestens vertraut.
Wenn ein Attest besteht, das die Nicht-Teilnahme am Sportunterricht entschuldigt, so muss man ein Ersatzfach wählen, damit man die notwendige Anzahl von Kursen in der Kursstufe (Jahrgangsstufe) hat.
Wenn man trotz Attest privat Sport macht (Verein), so dass begründete Zweifel an der Gültigkeit des Attestes bestehen, kann man den Amtsarzt konsultieren, der dann eine bindende Entscheidung formuliert. Es empfiehlt sich jedoch im Voraus mit der Schulleitung zu sprechen, damit die Karten offen auf dem Tisch liegen und nicht der Eindruck entsteht, dass man etwas verheimlicht oder herumtrickst. Im Klima der Offenheit lassen sich strittige Dinge besprechen und klären. Wenn der Schulleiter eine Entscheidung trifft, dann gibt es auch keine Probleme, wenn das Abitur gemacht ist.

Viel Erfolg.

Hallo,
ich kann nur Vermutungen anstellen, da ich nichts mit Sportunterricht zu tun habe. Wenn dich jemand von der Schule beim privaten Sport sieht bzw. davon hört, so kann es sein, dass man das der Schulleitung zuträgt und die dich dann bittet, den Widerspruch zwischen Attest und tatsächlicher Sportausübung zu erklären und gegebenenfalls bei Zweifeln dann ein amtsärztliches Attest verlangt. Wie wahrscheinlich das ist, kann ich nicht sagen.
Außerdem ist es eine komplizierte Sache mit den anzurechnenden Kursen fürs Abitur - theoretisch könnte schon das Abitur gefährdet sein, wenn das Attest nicht anerkannt wird und deshlab Kurse unterpunktet/nicht belegt werden- aber damit kenne ich mich zu wenig aus.
Grüße
mitzisch

Hallo!

Der Fall ist folgender. Ich habe ein Sportattest, weil am Fuß Probleme vorhanden sind, dieser ist öfters entzündet. Führt zu starken Schmerzen. Deshalb bin ich vom Sportunterricht befreit. Allerdings betreibe ich trotzdem in meiner Freizeit Tanzsport. Das klingt jetzt etwas seltsam, aber es hängt von der Belastung ab. Wenn ich diese selbst einteilen kann, dann komme ich damit zurecht. Der Arzt aber ist der Ansicht, dass ich nicht am Schulsport teilnehmen soll. Dieser ist über das ausgeübte Hobby informiert und hat nichts dagegen.

Ist dieser Fall nun ein Problem und ein Gespräch mit der Schulleitung am besten?

Danke

Gruß Torsten

Hallo Torsten,
eigentlich ist es ein Widerspruch, wenn man sich vom Sportunterricht in der Schule wegen körperlicher Gebrechen abmeldet und dann trotzdem privat Sport treibt, möglicherweise sogar Leistungssport.
Wenn die Schule davon erfährt,kann sie theoretisch die Befreiung vom Sportunterricht überprüfen und evtl. zurücknehmen. Dann müsstest Du am Sportunterricht wieder teilnehmen.
Weitere Konsequenzen sehe ich nicht, auch nicht hinsichtlich des Abiturs.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Sport-Attest:

  • Ist dies von einem Facharzt ausgestellt?
  • Auf welche Zeit ist es ausgestellt?
  • Welchen Anteil hat das Fach Sport am Abitur?

Ich würde einen Kompromiss empfehlen:

  • Mit offenen Karten mit dem Sprtlehrer reden.
  • Bereitschaft bekunden, bei bestimmten gesundheitlich unproblematischen Sportarten freiwillig auf eigenes Risiko am Sportunterricht teilzunehmen.

Ansonsten könnte man doch all zu leicht „Drückebergerei“ unterstellen.

Ich hoffe, das hilft weiter!

Gruß
Karlo

Wenn das Attest zB schwimmen befreit wegen … dann sollte Fußball im Verein möglich sein, aber halt auch in der Schule nicht nur draußen. Gesetzeslage dazu? Rechtsanwalt! oder die Schulleitung direkt ansprechen und schriftlich bestätigen lassen.

Tschau

Hallo Torsten Klenert,
eine genaue Gesetzeslage zu diesem Problem wird und kann es nicht geben, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, der aber sicher in allen Fällen gerichtlich nachprüfbar wäre.
Wenn laut Attest alle Sportarten verboten sind - was sehr unwahrscheinlich ist - dann darf man sicher auch in der Freizeit keinen Sport betreiben. Wenn sich das Attest aber auf bestimmte Sportarten bezieht oder einzelne gerade ausnimmt (z.B. bestimmte gymnastische Übungen gerade zur Wiederherstellung der Gesundheit), dann sollte die Schule keine Einwände haben, wenn man sich „attestgerecht“ verhält, und die entsprechenden Sportarten betreibt.
Gruß
Egolf

Hallo zurück,

ich kann dir die Frage nicht beantworten, halte aber die Teilung von Schulsportnichtteilnahme und Freizeitsportteilnahme für bedenklich, zumindest hat es ein „Geschmäckle“.

Liebe Grüße

Hallo, so genau kenne ich mich nicht aus. Ich gehe aber davon aus, dass die Befreiung auf Grund eines Atteste, solange sie nicht zurückgenommen sind, ihre Rechtwirkung entfalten. Anderweitiger Sport dürfte daher ausgeübt werden. Im schlimmsten Fall wird die Befreiung widerrufen.

Gruss Siegfried

Hey Torsten!
Ich bin zwar kein experte in diesem bereich, aber ich denke schon, dass man sport außerhalb der schule ausüben kann. denn vllt ist das ein sport den du ausüben kannst und dir nicht schadet und der sportunterricht kann eben nur beschränkt von dir ausgeübt werden, da er eben nicht in den für dich machbaren bereich fällt.
liebe grüße bienchen