eher nicht
Moin,
würde ich genauso sehen, da Du bei einem privaten Notebook die
Ergebnisse weitergeben könntest.
das ist für mich kein hinreichendes Argument (obwohl die Benutzung technischer Geräte vielleicht tatsächlich auch verboten sein könnte). Wahlauszählungen sind öffentlich, ich war selbst schon mal bei einer zum beobachten. Ein Wahlhelfer könnte einem Außenstehenden auch durch Handzeichen den Wahlausgang mitteilen. Die verbotene Tat wird also (in erster Linie) der Verrat sein, nicht (wenn überhaupt) die Benutzung des Notebooks.
Es würde sich also die Frage stellen, warum Du ein NB nutzen
würdest.
Man könnte sich auch die Frage stellen, warum ich als Wahlhelfer beim Auszählen meinen Clownshut trage Das allein begründet doch gar nichts…
VG!
J~