Hallo zusammen,
Ich hatte eine Frage zu einem Tatbestand.
Folgende Situation:
Ich wohne ich einer wg wo jede Partei eher ein eigenständiges leben fuhrt. (dh.: keine Absprachen bezüglich Einkauf von verbrauchsgegenstanden: Reinigungsmittel, usw)
Nun hatte ich Reinigungsmittel mit einem Gesamtwert von 30€ gekauft und in einer verschlossenen tute in dem Gemeinschaftsraum aufbewahrt. Nach 2 Wochen urlaubsbedingter Abwesenheit war ich nun etwas erschrocken. Ohne vorherige Absprache mit mir wurde das Reinigungsmittel von einer meiner Mitbewohnerinnen fast aufgebraucht. Sie verteidigt sich mit der Aussage das diese Mittel ja zur Reinigung der allgemeinen Raume benutzt wurde. Reinigungsmittel für die Allgemeinheit allerdings auch vorhanden!!!
Stellt dieses „entwenden“ von reinigungsutensil aus einer verschlossenen tute einen tatbestand nach StGB dar? Und wenn ja welchen?
Ich Ware über antworten sehr erfreut.
Ja na klar ist das Diebstahl,aber vor Gericht bzw der Sta wird das wegen geringfügigkeit fallen gelassen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass ein besonders schwerer Fall von Diebstahl vorliegt i.S. d. §243, Abs.1Nr.2 STGB, trifft dies nicht zu, da eine verschlossene Tüte nicht der Definition eines „verschlossenen Behältnisses“ i. S. d. § 243 STGB entspricht. Einfacher Diebstahl i.S.d. §242 STGB könnte gegeben sein. Da Sie jedoch in einer WG leben, handelt es sich um einen Haus - und Familiendiebstahl § 247 STGB, dies ist ein Antragsdelikt, Sie müssen Strafantrag stellen bei der Polizei. Aber Vorsatz wird der Mitbewohnerin nur schwer nachzuweisen sein, außerdem handelt es sich um eine geringwertige Sache. Also kaum Erfolgsaussichten, dass ein Verfahren eingeleitet wird.
Stellt dieses „entwenden“ von reinigungsutensil aus einer
verschlossenen tute einen tatbestand nach StGB dar? Und wenn
ja welchen?
Wenn, dann wäre es Diebstahl. Nur, dass sich hier etliche Fragen ergeben:
- Was heisst „verschlossene Tüte“? Zugetackert? Vorhängeschloß?
- Stand explizit Dein Name drauf (Etwa: „Das ist meins! Pedi“ oder so ähnlich)?
- Warum wurde die Tüte im Gemeinschaftsraum und nicht in den privaten Gemächern aufbewahrt?
- War, ohne die Tüte zu öffnen, zu sehen, was sich darin befindet?
Und, und, und…
So, wie es geschildert wurde, stellt es sich für mich fast so dar, dass alles von jedem genutzt wird - ausser, was sich im „Privatbereich“ befindet (Hoffe ich doch).
Die Frage lässt sich also nicht so leicht beantworten. Ich würde es unter „selbst schuld“ abhaken und meine Sachen beim nächsten Mal nicht im Gemeinschaftsraum abstellen.
Tut mir leid, aber mehr kann ich momentan nicht dazu sagen…
Gruß
Thomas