Frage zum Thema Mietsrecht

Hey Leute,

also Folgendes: Ich bin letztes Jahr umgezogen und im Streit mit meiner Vermieterin auseinander gegangen weil sie mich richtig abgezockt hat. Ich sollte für Sachen bezahlen, die noch vom Vormieter waren und extra 50 € damit sie ein zweites mal vorbei kommt und die Wohnung besichtigt… Ja ich weiß schon ich war nicht gerade klug dass ich das Übergabeprotokoll unterschrieben hab und alles zahlen musste aber das war meine erste Wohnung, ich wusste nicht was ich machen sollte und sie hat mir gedroht wenn ich nicht unterschreibe is am nächsten Tag n neuer Monat und den müsste ich auch noch bezahlen.

Jetzt zum eigentlichen: Dieses Jahr im Mai hab ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und diese auch gleich beglichen in der Hoffnung, nie wieder was von ihr zu hören. In den letzten 3-5 Wochen kamen dann zwei Mahnungen dass ich noch nicht bezahlt hätte, daraufhin hab ich ihr meinen Kontoauszug geschickt und somit bewiesen, dass die Kontodaten die sie mir geschickt hat gepasst haben und das Geld von meinem Konto abgebucht worden ist.
Vorgestern kam ein Brief mit einer Entschuldigung von ihr, sie hat mir die falsche Kontonummer gegeben, aber sie wird sich darum kümmern dass das Geld wieder auf mein Konto zurück gebucht wird und dann soll ich es auf das richtige Konto buchen.
Meine Frage: Muss ich ihr das Geld im Falle einer Rückbuchung auf die richtige Bankverbindung überweisen oder kann ich es behalten wenn es wieder zurück kommt? Ich weiß wenn es nicht zurück gebucht wird muss ich sowieso nicht nochmal bezahlen.

Danke schonmal für eure Hilfe

mfg

P.Lips

Hallo p.Lips,

ich kenne mich im Mietrecht so aus.
Jedoch das hier betrifft das Banking.
Bitte frage doch die Bankfachleute.

Sorry und beste Grüße
Kocki

Hallo,

im Falle einer Rückbuchung steht der Vermieterin bei berechtigten Ansprüchen das Geld für die Nebenkosten auch zu.

Es sein denn die Zahlung geschah unter Vorbehalt - muss vermerkt sein und es hat sich zwischenzeitlich ergeben, das diese fehlerhaft war.

Viele Grüße
tina

Hallo!

Na, das scheint ja ein lustiger Vogel gewesen zu sein.

Da sie über beide Bankverbindungen verfügen kann, ist es nicht Ihre Aufgabe, ihr bei einer Umbuchung mit Ihrem Konto als Zwischenziel behilflich zu sein. Dies könnte man ihr mitteilen.

Andererseits eröffnet es die Gelegenheit, bei einer neuerlichen Überweisung die genannten 50€ zu verrechnen (abzuziehen), da sie diese nicht hätte berechnen dürfen (u.a.: §1 Betriebskostenverordnung).
Voraussetzung: Es gibt irgendeinen Beleg darüber oder Zeugen dazu.

Die zweckgebundene Gutschrift einzubehalten wäre jedenfalls angreifbar.

MfG
virages

Hallo,
natürlich musst du das dann bezahlen. Du kannst lediglich, falls vorhanden, anfallende Kosten dafür gegenrechnen, die aber belegt werden müssen.

Gruss Daylighter

Hallo,

ich verstehe nicht ganz den Sinn deiner Frage. Wenn du die Nebenkostenabrechnung beim ersten mal anstandslos bezahlt hast, warum nicht auch zum zweiten Mal?
MfG
Sabine Kruse

Hallo P.Lips,

wenn die Ex-Vermieterin falsche Bankdaten angibt, kann sie auch selber die Umbuchung dirket auf ihr eigenes Konto veranlassen, anstatt eine Rücküberweisung über dein Konto. Dabei entstehen doch nur wieder unnötig Buchungskosten, die nicht wirklich sein müssen.
Diese Kosten würde ich ihr dann auch klar in Rechnung stellen, sowie für Kopie des Kontoauszuges, Porto usw.

Sollte die Rückbuchung doch über dein Konto erfolgen, müssen die Nebenkosten noch einmal auf das neue Konto der Ex-Vermieterin überweisen werden, da diese Forderungen dann ja wieder bestehen und es in einem Streitfall nicht wirklich für dich gut aussieht.

Aber wie bereits erwähnt, würde ich ihr sämtliche entstandene Kosten in Rechnung stellen, sofort schriftlich mitteilen (Einschreiben g. Rückschein)und von den Nebenkosten wieder abziehen.

Viel Erfolg.

petra0801

Werter Fragesteller!
Wenn die Vermieterin Ihnen eine falsche Kontonummer für eine fällige Überweisung genannt hat, dann kann es Sie nicht interessieren wie die Vermieterin an ihr Geld kommt.Schließlich hat sie, die Vermieterin, den Fehler begangen. Lassen Sie sich nicht auf diese, von der Vermieterin vorgeschlagene Verfahrensweise ein. Sie haben gezahlt und damit basta!
Das ist meine Meinung dazu, sie stellt kein Rechtsgutachten dar. Ich meine aber, dass Sie die fälligen Nebenkosten bezahlen müssen, soweit diese Ihrem Mietvertrag entsprechen.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“

Hey Leute,

also Folgendes: Ich bin letztes Jahr umgezogen und im Streit
mit meiner Vermieterin auseinander gegangen weil sie mich
richtig abgezockt hat. Ich sollte für Sachen bezahlen, die
noch vom Vormieter waren und extra 50 € damit sie ein zweites
mal vorbei kommt und die Wohnung besichtigt… Ja ich weiß
schon ich war nicht gerade klug dass ich das Übergabeprotokoll
unterschrieben hab und alles zahlen musste aber das war meine
erste Wohnung, ich wusste nicht was ich machen sollte und sie
hat mir gedroht wenn ich nicht unterschreibe is am nächsten
Tag n neuer Monat und den müsste ich auch noch bezahlen.

Jetzt zum eigentlichen: Dieses Jahr im Mai hab ich meine
Nebenkostenabrechnung bekommen und diese auch gleich beglichen
in der Hoffnung, nie wieder was von ihr zu hören. In den
letzten 3-5 Wochen kamen dann zwei Mahnungen dass ich noch
nicht bezahlt hätte, daraufhin hab ich ihr meinen Kontoauszug
geschickt und somit bewiesen, dass die Kontodaten die sie mir
geschickt hat gepasst haben und das Geld von meinem Konto
abgebucht worden ist.
Vorgestern kam ein Brief mit einer Entschuldigung von ihr, sie
hat mir die falsche Kontonummer gegeben, aber sie wird sich
darum kümmern dass das Geld wieder auf mein Konto zurück
gebucht wird und dann soll ich es auf das richtige Konto
buchen.
Meine Frage: Muss ich ihr das Geld im Falle einer Rückbuchung
auf die richtige Bankverbindung überweisen oder kann ich es
behalten wenn es wieder zurück kommt? Ich weiß wenn es nicht
zurück gebucht wird muss ich sowieso nicht nochmal bezahlen.

Danke schonmal für eure Hilfe

mfg

P.Lips

versteh zwar nicht, warum Vermieter nicht direkt umbuchen läßt, wenn beide Konto vom ihm sind,

aber wenn technich nicht anderes möglich, und sie Rückbuchung erhalten, ist natürlich der Betrag für Nebenkosten offen, den sie natürlich erst bei Zahlungseingang auf neue Kontodaten überweisen sollten.

Ist ja keine große Sache -

Lustiges Thema, aber eher nicht Mietrecht.

VM kann meines Erachtens die Rückbuchung nicht veranlassen, es sei denn es ist eines ihrer Konten.
Also wirst Du ranmüssen. Wenn und falls das Geld dann tatsächlich zurück auf Dein Kto kommt, mußt Du es selbstverständlich an den VM weiterleiten. Dafür könntest Du dann Aufwendungen geltend machen (Fahrt zur Bank, Bankgebühren, Parkgebühren, persönlicher Stundensatz, Verdienstausfall - was halt je nach persönlichen Umständen plausibel ist) und diese vom Erstattungsbetrag abziehen.
Das wird allerdings nicht zu weniger Kontakt mit der Dame führen.

Weiter viel Spaß!
war

Hallo Lips,
zum ersten ist es eine Frechheit 50€ zu verlangen für die besichtigung der Wohnung geht garnicht, muss man sich nicht gefallen lassen.
zum zweiten wenn du den Übergangsprotokoll Unterschriebeb hasst bedeutet das noch nicht das du dafür Haften musst, wenn es natürlich nicht in dem Protokoll drin steht, z.B. Nachzahlungen Wasser oder strom VORSICHT musst die Eigentümerin dem Vormieter in Rechnung stellen.
Zu dem anderen fall, hier liegt ein irtum vor, so das eigentlich beide Ihren Aufgagen nach gekommen ist, ich weis auch nicht ob das so einfach ist das Geld wieder zurück zu bekommen, es muss ein Nachforschungsauftrag bei der Bank beantragt werden, und die Frist dabei liegt glaub ich 6 Wochen? danach wird es nur mit der zustimmung vom anderen Konto inhaber möglich sein. Falls Sie das hinbekommt und da das Geld bekommen solltest müsstest du auf jeden Fall das Geld wieder an Sie Überweisen, da Sie innerhalb der 12 Monate an dich die NK zugestellt hat versehentlich nur ein Irtum in den Kontodaten lagen.
Also das nächste mal nicht alles Unterschreiben))

gruss Ayhan

Hallo P.

Sie kann sich ja wohl auch darum kümmern, dass das Geld auf ihr eigenes anderes Konto umgebucht wird. Das ist ja nun wirklich ihre Sache. Es ist pünktlich bezahlt. Wenn sie es tatsächlich auf dein Konto zurückbuchen lässt, - was ja nur geht, wenn Sie Zugriff auf das Konto hat, muss es natürlich dennoch bezahlt werden. Alle Belege sorgfältig aufbewahren!!

Gruß

Mary

hallo… der VM ist für die Richtigkeit der Bankdaten verantwortlich. Kommt kein Geld retour, ist es des Vermieters Problem. Kommt es retour, dann bitte an die neue, aber schriftlich zugewiesene Bankverbindung buchen. In jedem Falle haftest du nicht für den Verzögerungsschaden. Ab Zugang der Rückbuchung beginnt erneut wieder die Zahlungsfrist, üblich 14 Tage. Mfg Tom

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, hatte aber - wie so oft - beruflich viel „um die Ohren“ und komme erst jetzt wieder zum Lesen der privaten E-Mails…

Leider kann ich jedoch zum Thema nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

JA NATÜRLICH - DIE FRAGE IST NICHT NACHVOLLZIEHBAR

Lieber Ratsuchender,
die Antwort wissen Sie schon selbst: natürlich müssen Sie das Geld noch einmal, diesmal auf das richtige Konto, überweisen, sobald es Ihnen vom falschen Konto zurückgebucht wird.
Eventuelle Bankgebühren können Sie von dem Betrag dann einbehalten, da die Falschbuchung von der Vermieterin verursacht wurde.
Viel Glück!

Hallo,

wenn die Vermieterin dafür sorgt, dass das Geld an Sie zurückfließt, ist es nur recht und billig, dies an sie weiterzuleiten. Sie hat ja damit ihrem Fehler mit der falschen Bankverbindung ausgeglichen und Ihnen ist kein Nachteil entstanden.

MfG