Guten Tag
vielleicht weiss jemand Rat ?
Wir haben eine private Rentenversicherung gekündigt.
Neben unserer schriftlichen Kündigung per E-Mail verlangt der Versicherer in einem separaten , uns per Post zugesandten Formular ,
ich solle entweder:
die originale Versicherungsurkunde einsenden
ODER
den Verlust der Urkunde melden UND (schreiben die wörtlich) damit zugleich auf jegliche weitere Forderungen betreffs des Vertrages verzichten. dies schließt natürlich die Prüfung der ausgeschütteten Prämien etc. mit ein.
Der Vertrag beginnt ab 1998.
Ich bitte darum sachbezogen zu antworten(wer helfen möchte) !
Servus,
anders als bei Sachversicherungen wird bei Kapitalversicherungen besonders darauf geachtet, dass der Versicherungsschein der einzige Nachweis dafür ist, dass jemand eine Auszahlung aus dieser Versicherung beanspruchen kann. Selbst wenn Du nachweisen kannst, dass alle Beiträge seit 1998 von Dir respektive Euch (gibt es mehrere Versicherungsnehmer?) bezahlt worden sind, schließt das nicht aus, dass demnächst der Umzugshelfer, dem der Schein vor zehn Jahren in die Hände gefallen ist, diesen vorlegt und die Versicherungsleistung ausgezahlt haben möchte.
ist erstmal ein automatisierter Vorgang, der dieses Schreiben raushaut.
Es schließt nicht aus, dass Du über Weiteres verhandeln kannst. Tu das aber diplomatisch und ohne jemandem von der Versicherung in den Schuh zu pinkeln - alles, was die Versicherung jetzt konzediert, ist Kulanz.
Schöne Grüße
MM
Wo ist das Problem? Die Vorlage der Versicherungsurkunde ist zwingend. Also einsenden und gut ist.
Liegt diese nicht mehr vor/ist nicht mehr auffindbar ist gem. §§ 945 ff., 1003 ZPO ein Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung zu betreiben, wenn man aus der Versicherung noch irgendwelche Rechte herleiten will (sonst siehe Vorschlag der Versicherung). Sobald die ursprüngliche Versicherungsurkunde hiernach für kraftlos erklärt worden ist, besteht Anspruch auf Neuausstellung nach § 3 VVG/wird in diesem speziellen Fall voraussichtlich einfach auf die Vorlage verzichtet werden.
Danke für die Antwort , ergänzt die von MM !
Kann leider keine 2 zur Lösung „anhaken“ … !
DD
vielen Dank !
DD
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