Frage zur Altersvorsorge

Hallo,

ich habe eine frage zur Altersvorsorge und zwar spare ich in ein Fondssparplan monatlich 100 Euro ein. Der Fondssparplan ist kein Riesersparen oder sonstige geförderte Sparplan sonder ein reiner Fondssparplan. Muss ich später wenn ich in Rente gehe das eingezahlte geld + zinsen nochmal versteuern oder nicht da ich jetzt schon abgeltungssteuer zahle? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank

Gruß
Volk

Hallo Volk,
da bin ich überfragt,bei meinem Fondsverwalter habe ich einen Freistellungsautrag abgegeben.Ggf hilft der folgende link:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rv/alter…
Gruß heinst

Die laufenden Erträge des Sparplans eines Jahres werden in dem Jahr besteuert, in dem die Erträge zufließen. Und das so lange, wie der Fondssparplan besteht und Erträge abwirft.

Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich bei den Einzahlungen um Umschichtungen aus dem (bereits versteuerten) Vermögen, und die laufenden Erträge sind steuerpflichtig, wobei die Abgeltungssteuer zum Zuge kommt.

Dann hat die Anlage insbesondere mit betrieblicher Altersversorgung nichts zu tun. Über die Anlage kann grundsätzlich jederzeit verfügt werden, ohne dass die Einkommensteuer(noch einmal) darauf zugreift. Die Altersvorsorge mag als Motiv für die Anlage dienen, die damit verknüpften steuerlichen Regelungen sind hier m.E. aber irrelevant.

Viele Grüße
Heinrich

Hallo Volk,

danke für die Frage. Hinweis, da es sich hier um eine rein steuerliche Frage handelt und wir keine Steuer- Rechtsberatung durchführen dürfen, bitte hier die Person fragen wo der Vertrag abgeschlossen wurde oder mit den Unterlagen zum Steuerberater gehen.

Wir wünschen ein paar schöne Weihnachtsfeiertage :smile:

Team von
B.G.-p. oHG

Ja, denn eine Rente kann ein reiner Fondsparplan nicht abbilden. Und da gelten die Steuerregelungen der Schicht 3 im Alterseinkünftegesetz. Oder in Kurzfassung: Ja, ihre Rente müssen Sie versteuern!

Wenn ihr Fondssparplan jetzt schon eine Rentenversicherung als Mantel hätte, Sie also eine fondsgebundene Rentenversicherung hätten, würden Sie zwar die Kosten für die Versicherung bezahlen, aber Sie sparen sich die Abgeltungssteuer und weitere Kosten wie Ausgabeaufschläge. Abgesehen davon wird ihre Rente zu den aktuellen Stebertafeln berechnte und nicht die zum Renteneintritt voraussichtlichschlchteren.

Auch hier die Kurzfassung: Wenn Sie jetzt schon wissen, dass das für Ihre Altersvorsorge ist und sie eine Rente erwarten, dann schließen Sie lieber eine derartige Rentenversicherung ab. Schaffen Sie das noch heute, haben Sie sogar die günstigen Konditionen für Männer gesichert. Denn allen Unkenrufen zum Trotz ist der 21.12. nicht der Weltuntergang, sondern kurioserweise der 1. Tag, wo „Mann“ nur noch nachteiligere Unisextarife abschliessen kann.

Freundliche Grüße
Fenris

Hallo Artikon,
gewiß hast Du schon einmal gehört, daß eine Doppeltbesteuerung eigentlich rechtlich ausgeschlossen sein soll; dennoch kommt sie hin und wieder praktisch dann doch vor…
Wenn Du eine reine Geldanlage (hier auch die bereits während ihrer Laufzeit in ihren Erträgen besteuerte) betreibst, so erhälst Du irgendwann die Ablaufleistung (den Anlagebetrag zurück) auch steuerfrei. Die Besteuerung bezieht sich hier stets auf Erträge (während der Zeit). Dies ergibt sich aus dem deutschen Steuergesetz, in dem eine der Einkommensarten „Erträge aus Kapitalanlagen“ lautet.

Hey, Volk,

wenn es ein Fondssparplan im Mantel einer Altersvorsorge ist, versteuerst Du bei einer Kapitalauszahlung nur die Hälfte der Erträge (wenn Du im Rentenalter den Sparplan fällig hast) bzw. nur Ertragsanteilsbesteuerung bei der Inanspruchnahme einer lebenslangen Rente, ebenfalls abhängig davon, wie alt Du dann bist… In keinem Fall versteuerst Du das Kapital. In der Zwischenzeit - also Ansparzeit - zahlst Du gar keine Steuern auf Erträge.

Ist es ein reiner Fondssparplan ohne „Altersvorsorge-Mantel“, versteuerst Du jährlich mit Kapitalertragssteuer u. Soli - genauso als wenn es Fondsanteile in Deinem Depot wären.

Frohe Weihnachten
IDX

Hallo Artikon, Sie müssen nur einmal Steuern zahlen, wie Sie bereits richtig erkannt haben die Abgeltungssteuer und diese jetzt, laufend und nicht nochmal am Schluss. Viele Grüße, die-verbraucherberatung.de

Hallo Volk,

wie der Name schon sagt: Abgeltungssteuer, damit ist alles abgegolten.

Hallo,
für diese Anlage sind die Erträge des Fonds zu versteuern,das gilt sowohl für die Ansparphase wie auch für die Phase des Verbrauchs.
Falls Freistellungsauftrag möglich,bleibt die Sache erstmal ohne Abzug,da ja die angelegte Summe erst langsam wächst.
Ansonsten muss nichts versteuert werden.
Gruß
Martin Mendorf

Hallo,
wieviel und ob Steuer im Alter gezahlt werden muss kann aktuell niemand garantieren, denn bis dahin werden garantiert die Gesetze noch mehrmals geändert.
Und da „unsere Volksvertreter“ immer mehr gegen die Menschen entscheiden …??? Ich denke nur an die Änderung des Besteuerung von Direktversicherungen, welche ohne jeglichen Bestandsschutz zuungunsten der Versicherten umgestellt wurd, oder an die aktuellen Änderungen des VAG und VVG.
MfG JOs

Hallo,

bin etwas spät mit meiner Antwort…
Es kommt auf die Art des Sparplans an. Bei vielen fällt während der Sparphase keine Steuer an, also auch keine Abgeltungssteuer. Je nach Gestaltung kann man die Steuerlast, die später anfällt, halbieren oder noch geringer gestalten. Das hängt aber von vielen Faktoren ab, dazu müsste man mehr wissen über die Situation derzeit.

Ich wünsche einen guten Start in ein schönes Jahr 2013.

Uli

Hallo,

leider war ich nicht online und habe daher nicht zeitnah geantwortet, ich gehe davon aus, dass Sie
eine ausreichende Info erhalten haben!

Gruß