Ja, denn eine Rente kann ein reiner Fondsparplan nicht abbilden. Und da gelten die Steuerregelungen der Schicht 3 im Alterseinkünftegesetz. Oder in Kurzfassung: Ja, ihre Rente müssen Sie versteuern!
Wenn ihr Fondssparplan jetzt schon eine Rentenversicherung als Mantel hätte, Sie also eine fondsgebundene Rentenversicherung hätten, würden Sie zwar die Kosten für die Versicherung bezahlen, aber Sie sparen sich die Abgeltungssteuer und weitere Kosten wie Ausgabeaufschläge. Abgesehen davon wird ihre Rente zu den aktuellen Stebertafeln berechnte und nicht die zum Renteneintritt voraussichtlichschlchteren.
Auch hier die Kurzfassung: Wenn Sie jetzt schon wissen, dass das für Ihre Altersvorsorge ist und sie eine Rente erwarten, dann schließen Sie lieber eine derartige Rentenversicherung ab. Schaffen Sie das noch heute, haben Sie sogar die günstigen Konditionen für Männer gesichert. Denn allen Unkenrufen zum Trotz ist der 21.12. nicht der Weltuntergang, sondern kurioserweise der 1. Tag, wo „Mann“ nur noch nachteiligere Unisextarife abschliessen kann.
Freundliche Grüße
Fenris