Frage zur Arbeitszeit

Hallo, ich bin in einem Pflegeheim als Betreuungskraft tätig. Ich habe eine 30-Stundenwoche. Teilweise müssen wir an Sonn- und Feiertagen arbeiten mit Freizeitausgleich.
Ich bin Gehaltsempfängerin. Auf meinem Gehaltsschein stehen 30 Tage als sozialversicherungspflichtige und steuerliche Tage. Ich kenne das so. Bei Gehaltsempfängern geht man vom 30 Tage Monat aus. Das heist (Berechnungsgrundlage) 30 Tage abzüglich 4 Samstage und 4 Sonntage = 22 Arbeitstage. Bei uns werden die zu arbeitenden Tage nach Lust und Laune berechnet. Antwort: Es gibt ja auch Monate mit 31 Tage. Ich habe mitbekommen, dass etliche Kollegen mit der Stundenberechnung nicht klar kommen.
Kann Jemand helfen?

Liebe Grüße

Hallo,

da es bei diesem Problem auf die konkreten Einzelfallumstände und auch Details ankommt, kann Dir in einem I-net-Forum nicht wirklich seriös geantwortet werden. Neben der Berechnung der Arbeitstage können zB auch die Entgeltzahlung bei Urlaub und/oder Arbeitsunfähigkeit eine Rolle spielen.
In so einem Fall ist es leider unerläßlich, die Angelegenheit einem Fachmenschen vor Ort (Fachanwalt oder auch gewerkschaftlicher Rechtsschutz, sofern Mitglied) zur Prüfung vorzulegen, der alle erforderlichen Unterlagen einsehen bzw. je nach Notwendigkeit zur Einsicht anfordern kann.

&Tschüß
Wolfgang

Servus,

die Steuer- und SV-Tage haben keinen Einfluss auf die Berechnung der entlohnten oder zu entlohnenden Arbeitszeit, sondern nur auf die Höhe der Abzüge für Lohnsteuer (immer) und SV, AV, KV, PV (wenn man in die Nähe der Beitragsbemessungsgrenzen kommt). Deswegen heißen sie so.

Für die Sozialversicherungstage sind 7/Woche - 30/Monat - 360/Jahr gesetzlich vorgeschrieben, da gibt es kein Wahlrecht für den Arbeitgeber.

Dass die zu arbeitenden Tage „nach Lust und Laune“ berechnet werden, glaube ich Dir übrigens nicht. Beschreibe doch mal ein paar Beispiele, dann kann man leichter sehen, wie sie berechnet werden.

Schöne Grüße

MM

Ich würde dir raten dich mal an den Betriebsrat zu wenden wenn ihr einen habt. Ansonsten falls du eine Rectsschutzversicherung hast mal beim Anwalt beraten lassen.

Was sagen also die anderen, die es verstanden haben?

Falscher Ausdruck von mir. Nicht die Berechnung nach Lust und Laune. Sondern die Anzahl der Stunden, die man als 30 Stunden-Kraft im Monat arbeiten muss. Hier konnte mir tatsächlich die Fachkraft keine ordentliche Auskunft geben. Die Auskunft war. Zitat: „Das macht alles das Programm.“ Das Chaos wird gleich groß, wenn der Monat mitten in der Woche endet und neu beginnt.

Eigentlich ist es ganz einfach.

Servus,

Ja - und ganz ohne 30 Tage / Monat, mit denen die Sollstunden eher zufällig mal richtig herauskommen. Wenn nichts anderes explizit vereinbart ist, ist die Grundlage hier der tatsächliche Monat mit den tatsächlichen regelmäßigen Arbeitstagen bzw. den tatsächlichen Werktagen (je nach Vereinbarung).

Wenn sowas wie die Faustformel (Wöchentliche Arbeitsstunden) * 13 / 3 verwendet werden soll, die für etwas anderes gemacht ist (durchschnittliches Entgelt pro Stunde bei Festgehalt), erfordert das eine explizite Vereinbarung.

Schöne Grüße

MM