Hallo, ich bin in einem Pflegeheim als Betreuungskraft tätig. Ich habe eine 30-Stundenwoche. Teilweise müssen wir an Sonn- und Feiertagen arbeiten mit Freizeitausgleich.
Ich bin Gehaltsempfängerin. Auf meinem Gehaltsschein stehen 30 Tage als sozialversicherungspflichtige und steuerliche Tage. Ich kenne das so. Bei Gehaltsempfängern geht man vom 30 Tage Monat aus. Das heist (Berechnungsgrundlage) 30 Tage abzüglich 4 Samstage und 4 Sonntage = 22 Arbeitstage. Bei uns werden die zu arbeitenden Tage nach Lust und Laune berechnet. Antwort: Es gibt ja auch Monate mit 31 Tage. Ich habe mitbekommen, dass etliche Kollegen mit der Stundenberechnung nicht klar kommen.
Kann Jemand helfen?
Liebe Grüße