Hallo Nina,
meine Ausbildungszeit in Deutschland ist zwar schon ein weinig her (1998-2001), ich kann jedoch mit Sicherheit sagen, dass ich damals ein Lehrlingslohn (nach den damaligen Tarifbestimmungen im öffentlichen Dienst während der Ausbldung) erhalten habe.
Während der Zeit, wo ich in der Ausbildung im Praktikum war, (d.h. im Spital gearbeitet habe) kamen zusätzlich noch Schichtzulagen dazu.
Während den Theorieblöcken (in dieser Zeit hatten wir „nur“ Unterricht und waren nicht in der Praxis) bekamen wir den regulären Lehrlingslohn(also keine Schichtzulagen).
Das sind die Infos, dich ich Ihnen/ Dir dazu geben kann.
Ich empfehle doch nochmal bei dem Lehrkankenhaus bezüglich des Lohns, in Ihrem/ Deinem Fall nach dem Lohn mit einer bereits aubgeschlossenen Ausbildung, nachzufragen.
Und zum Schluss: Falls die Krankenpflegeschule zu einem Lehrkrankenhaus gehört- ist die Frage ob es ein privates oder öffentliches ist. Ebenso ob die Schule privat oder öffentlich geführt wird. Im einem öffentlichen Spital gelten nach meinem Wissen die Tarifbestimmungen im öffentlichen Dienst.
Ich hoffe damit gedient zu haben und würde mich über eine Rückmeldung freuen, ob die Angaben hilfreich waren.
Herzliche Grüsse
Iris