Frage zur Baufinanzierung

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage bzgl. einer Baufinanzierung.

Es besteht seit 2 Jahren eine Baufinanzierung für eine ETW über ca. 100.000 EUR.

Ich habe die ETW jetzt für 170.000 EUR verkauft und habe ein Haus für 220.000 EUR gekauft.

Bei der bestehenden Baufinanzierung wurde beantragt das Darlehen um 50.000 EUR aufzustocken und auf das Haus umzuschreiben.

Obwohl 70.000 EK vorhanden sind, hat die Bank die Erhöhung abgelehnt. Mein Schufa-Score liegt bei 89%, deshalb wurde meine Anfrage abgelehnt.

Begründung: Ablehnung aufgrund einer automatisierten Einzelfallentscheidung (gem. § 6a Bundesdatenschutzgesetz) erfolgte.

Bei einer anderen Bank habe ich jetzt eine neue Baufinanzierung zu 150.000 EUR problemlos erhalten.

Bei der alten Bank muss ich jetzt natürlich noch ca. 98.000 EUR zurück zahlen. Hierfür verlangen die eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 15.000 EUR.

Kann die Bank so etwas machen? Ich habe keine Rechtsschutz und werde wohl kaum einen Prozess gegen die anstreben können.

Hallo,
ist die Finanzierung über die andere Bank bereits schriftlich per Darlehensvertrag zugesagt?
Wegen der Vorfälligkeitsentschädigung bitte googeln „Vorfälligkeitsentschädigung berechnen“ - es gibt mehrere seriöse Anbieter, die Berechnungen der Banken richtig rechnen und denen die Banken dann auch folgen!
Wenn der Zins des zurückzuzahlenden Darlehens höher ist als der heutige Marktzins, dann darf die Bank den Zinsschaden daraus als Vorfällikgeitsentschädigung berechnen (bitte vergleichen: Zinsbindung des alten Darlehens nehmen und vergleichen, wie hoch der Zinssatz für die selbe Sollbindungsdauer (z.B. 10 Jahre) heute ist:
diese Differenz auf die Restlaufzeit darf die Bank berechnen.
Darauf hätte übrigens die neue Bank als seriöser Berater hinweisen MÜSSEN!!!
VG
Heinz
http://www.hs-baufinanzierung.de

Hallo Rolf,

ja, die Bank darf eine Erhöhung ablehnen. Es ist eine der Geschäftspolitik der Bank geschuldete Entscheidung, auf welche Weise die Bank die Kredite entscheidet und welche Kredite sie annimmt und welche nicht.
Bezüglich des Aufhebungsentgeltes: Bei der Gegenrechnung ist zur berücksichtigen, dass Du jetzt ein Darlehen mit geringeren Zinsen hast. In aller Regel der Fälle ist das Aufhebungsentelt somit nicht nachteilig.
Mit freundlichen Grüssen

Tja - grundsätzlich ist das ok. Es gibt keine Verpflichtung der alten Bank einen zusätzlichen Kredit zu vergeben und sie haben damit den Anspruch das Geld incl. Vorfälligkeitsentschädigung zu bekommen. Ob die Entschädigung richtig berechnet wurde kann man hier prüfen http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?vie…

Leider legal.

ja, kann sie machen.
evtl. lässt sich die schufaauskunft verbessern? sonst aber die vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen (lassen).
MfG
MH

Hallo Rolf,

Ihre Frage kann fachlich kompetent wohl tatsächlich eher ein Jurist/ eine Jurstin beantworten.
Wir von HYPOFACT beschäftigen uns ja mit der Vermittlung von (Immobilien-) Finanzierungen. Deshalb können wir Ihne hier nur einige Anregungen geben.
Natürlich erleben wir auch immer wieder bei unseren Kunden Situationen, wie die von Ihnen Beschriebene.
Auf der einen Seite ist es wohl so, dass bei Ihnen einer der Fälle vorliegt, in denen die Bank Sie aus dem Darlehen in der Regel entlassen muss. Dazu ist Ihre bisherige Bank aber ja auch wohl bereit.
Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen, kann die Bank aber einen Ersatz des ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entstehenden Schadens verlangen. Ob die Höhe bei Ihnen korrekt berechnet ist, ob nicht vielleicht doch Ausnahmen möglich sind usw., das hängt sicher von den weiteren genauen Umständen bei Ihnen und auch von den Regelungen Ihres Darlehensvertrages ab.
Wir empfehlen in solchen Streitfällen immer wieder, zunächst alle Gesprächsmöglichkeiten mit der Bank auszuschöpfen. Wenn das bei Ihnen bereits passiert ist, dann ist es sicher Sinnvoll, erst einmal die Höhe der Vorfällikeitsenetschädigung nachrechnen zu lassen. Neben dem Besuch beim Anwalt kommt dann auch die Verbraucherzentrale in Frage. Im Internet gibt es natürlich auch entsprechende Rechenhilfen.

Ich hoffe, meine Antwort/ Anregung kann Ihnen ein wenig helfen.

Gruß aus Berlin

Ihr Matthias Rother