Frage zur Berechnung von Feiertagszuschlägen

Hallo Leute,
ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch. Ein Freiberufler verdient bei einem Auftrag folgendes:
Grundsatz 33€ pro Std.
Wochenendzulage +4€ pro Std.
Feiertagszuschlag 100%
Leitungszuschlag +2€ pro Std.

Frage: Wenn der bspw. am Sonntag Leitungsdienst hat und dieser Sonntag ist ein Feiertag, berechnen sich dann die 100% Feiertagszuschlag auf den 33€ Grundsatz oder auf den Grundsatz 33€ + Wochenendzulage 4€ + Leitungszuschlag 2€?
Wenn er also 10 Stunden arbeitet, ist dann der Feiertagszuschlag 330€ oder 390€?

Danke und Grüße
Bozi

Hallo,

wie sind denn die Zuschläge vereinbart ? Wurde dies frei vereinbart oder vom Auftragnehmer bzw. Auftraggeber vorgegeben ?

Und liegt hier wirklich ein Werkvertrag vor ? Dann hätte es nämlich mit Arbeitsrecht überhaupt nichts zu tun.

&Tschüß
Wolfgang