Frage zur Einlagensicherung

Hallo,

habe beim Bundesverband deutscher Banken e.V. die Sicherungsgrenze meiner Bank abgefragt:

_Sicherungsgrenze liegt bei 1.491.119.000 EUR

Die Sicherungsgrenze, die zur Zeit 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank pro Einleger beträgt,…_

Maßgeblich haftendes Eigenkapital? Sind das nun die 1.491.119.000 EUR? Stehe auf dem Schlauch. Kann mir jemand vom Fach die Antwort erläutern?

Dank + Gruß,
M.

Hallo,

_Sicherungsgrenze liegt bei 1.491.119.000 EUR

Die Sicherungsgrenze, die zur Zeit 30 % des maßgeblichen
haftenden Eigenkapitals der Bank pro Einleger beträgt,…_

Maßgeblich haftendes Eigenkapital? Sind das nun die
1.491.119.000 EUR? Stehe auf dem Schlauch. Kann mir jemand vom
Fach die Antwort erläutern?

das ist doch selbsterklärend: Sicherungsgrenze 1,5 Mrd, was 30% von EK entspricht.

Gruß
C.

Hallo C.,

das ist doch selbsterklärend: Sicherungsgrenze 1,5 Mrd, was 30% von EK entspricht.

danke! Bei so hohen Summen verlier ich die Logik. Also nochmal dumm gefragt: Bedeutet das, wenn ich 1.491.119.000 EUR auf der Bank deponiert hätte, wären die zu 100% sicher?

Gruß,
M.

Hallo,

danke! Bei so hohen Summen verlier ich die Logik. Also nochmal
dumm gefragt: Bedeutet das, wenn ich 1.491.119.000 EUR auf der
Bank deponiert hätte, wären die zu 100% sicher?

wenn man daran glaubt, daß der Einlagensicherungsfonds über hinreichende liquide Mittel verfügt, dann ja, wobei die Obergrenze ab 2015 schrittweise von 30% des EK auf 8,75% abgesenkt werden soll.

Gruß
C.

1 Like

Hallo C.,

danke, habs jetzt endlich kapiert.

wenn man daran glaubt

schön gesagt *grins*

Gruß,
M.