Nabend. Habe eigentlich nur eine Frage zur Elektronischen Arbeitszeiterfassung. Und zwar:
Wenn ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt bin und der Kunde bei dem ich eingesetzt bin die Arbeitszeit nur Elektronisch erfasst, habe ich dann ein Anrecht auf Einsicht bzw. ein Recht darauf das der Kunde bei dem ich eingesetzt bin diese für mich ausdruckt? Also so das auch ich einen Nachweis habe.
Grüße.
die Personalabteilung der Fa. sollte dir einen Ausdruck geben, damit auch du im Falle einer Unstimmigkeit etwas schriftliches hast.
Das war nicht die Frage, sondern ob man ein Anrecht darauf hat!
Hallo
Hier hat mal jemand im Jahr 2010 diese Frage in einem anderen Forum gestellt, und ihm wurde geraten, sich auf das Recht auf Akteneinsicht in die Personalakte zu berufen.
Lies aber besser selber den Thread nach.
Hi,
in der [Personalakte][1] stehen aber nicht die täglichen Arbeitszeiten! Ich weiß nicht, welche Möglichkeiten der Zeiterfassung es heutzutage gibt (im Betreff steht etwas von elektronischer Arbeitszeiterfassung, da ist es wohl nicht so einfach), meine „Stempelzeit“ ist seit über 15 Jahren vorbei. Was ich beim ersten Link deshalb nicht verstehe: wo ist das Problem, wenn eine Stempelkarte existiert, die Stempelkarte am Monatsende zu kopieren? Das habe ich zu der Zeit auch gemacht, einmal am Monatsende, bevor ich die Stempelkarte zur Personalabteilung geschickt habe. Da muss ich auch bei niemandem „betteln“, egal, ob ich ein Recht darauf habe oder nicht.
Im vorliegenden Fall würde ich sagen, dass man „gefühlt“ durchaus einen Anspruch hat, mit Paragraphen oder Urteilen kann ich das aber leider nicht belegen.
Gruß
Christa
[1]: https://karrierebibel.de/personalakte-inhalt/
Das Problem wird in dem von mir verlinkten Thread auch erwähnt.
Da wird noch auf Gerichtsurteile verwiesen und anderes.
Bitte lies den Thread, ich weiß die Antwort eh nicht.
Die „Stempelkarte“ bei elektronischer Zeiterfassung ist eine Plastikkarte im sog. Scheckkartenformat. Daten sind ausschließlich im System gespeichert.
Hatten wir das nicht schonmal als Thema?
Gruß
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Die Frage war, ob der Kunde der Zeitarbeitsfirma dem Leiharbeitnehmer den Ausdruck aushändigen muß.
Gruß
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Bist du gerade auf Krawall gebürstet, oder was ist dein Problem? Ich habe mich auf den Link von Simsy_Mone bezogen, bei dem es um eine richtige Stempelkarte ging, und genau aus diesem Grund habe ich auch zusätzlich angegeben
Habe ich etwas anderes behauptet?
Überhaupt nicht.
Mit ist es allerdings ein stilles Rätsel, warum Du jetzt erneut von Deiner Papp-Stempelkarte aus dem vorigen Jahrhundert erzählst, obwohl ich Dir schon beim letzten Thread erzählt habe, daß es das bei elektronischer Zeiterfassung nicht mehr gibt.
Das steht dort nirgends, daß es um eine „richtige“ Stempelkarte ging.
Aus dem Kontext ergibt sich, daß dort von elektronischem System die Rede ist.
Der dortige Fragesteller schreibt, daß er seine Zeiten nicht kontrollieren kann und er möchte jeden Monat einen Ausdruck seiner Stunden haben.
Auch keiner der dortigen Antworter ist auf die Idee gekommen, „Stempelkarte kopieren“ zu schreiben.
Ich kenne nur Terminal mit Karte reinstecken, bin aber sicher, daß es mittlerweile modernere Systeme auch ohne Karte gibt, z.B. automatische Erfassung beim PC-Login oder ähnliches.
Du hast das Wesentliche, daß es im hiesigen Thread um Leiharbeit geht, bei Deiner Antwort nicht berücksichtigt.
Deswegen war es nötig, Deine Antwort ein klein wenig zu korrigieren/zu ergänzen.
Natürlich hat ein AN, der im Stundenlohn arbeitet, ein Anrecht auf einen Stundennachweis, der logischerweise Grundlage seiner Lohnabrechnung ist bzw. sein muß.
Auch Gehaltsempfänger mit gleitender Arbeitszeit haben ein Anrecht auf ihre Stundennachweise.
Ein Leih-AN ist aber nicht bei der Firma angestellt, bei der er eingesetzt ist.
Er muß seine Stundenzettel bei seinem AG anfordern.
Der AG, also die Leiharbeitsfirma, hat diese ja sowieso vorliegen. Schließlich muß sie auf „irgendeiner“ Grundlage ihre Rechnung an den Kunden erstellen.
Gruß
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