Frage zur Elterngeldberechnung - freiwilliger Verzicht auf Mutterschutz vor der Geburt

Hallo zusammen,

folgender Fall.
Der berechnete Entbindungstermin ist der 03.10.2019, dann würde 6 Wochen vorher ja der Mutterschutz beginnen. Sprich Mitte/Ende August 2019.
Da zur Elterngeldberechnung aber nur das Einkommen der letzten VOLLEN 12 Monate vor Beginn des Mutterschutz zählen, würde der August nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen werden.
Da aber nur in den letzten Monaten ein Verdienst vorhanden war, zählt bei uns nun jeder Monat.

Wäre es daher möglich auf die ersten 2 Wochen Mutterschutz zu verzichten umd den August auch noch „voll“ zu bekommen - Man könnte ja zum Beispiel Urlaub nehmen?
Sprich der Mutterschutzbeginn würde dann erst Anfang September beginnen?

Die Elterngeldstelle bekommt Ihre Daten ja von der Krankenversicherung, oder?
Was würde die Krankenversicherung in dem Falle aushändigen?
Mutterschutzbeginn August aber freiwilliger Verzicht, oder Mutterschutzbeginn im September?

Ich habe von 2 Elterngeldstellen verschiede Meinungen gehört, daher hier die Frage ob es jemand schon mal so gemacht hat und wann?
Angeblich soll da was in 2017 geändert worden sein…

Danke für Eure Hilfe!!!

Hallo,

der Mutterschutz VOR der Geburt ist nicht verpflichtend, nur die 8 Wochen NACH der Geburt. Man kann auch direkt von der Arbeit ins Krankenhaus zur Entbindung fahren. :smile:
Hier findest du z. B. mehr Infos dazu: https://www.elterngeld.net/mutterschutz.html

Gruß
Christa

Hallo Christa,

vielen Dank für Deine Antwort. Verzichten kann man, ja ( auch nur teilweise - Also für z.B. 2 Wochen ? )

Aber wie erfolgt in dem Fall dann die Berechnung des Elterngeldes? Ab da wo tatsächlich Mutterschutz genommen wird ( z.B. 01.09.2019 dann 12 Monate rückwirkend, sodass der August mit eingerechnet wird ), oder ab den 6 Wochen vor geplantem Entbindungstermin ( Also so das der August nicht mehr eingerechnet wird )?
Ich möchte ungerne, dass meine Frau 2 Wochen Urlaub nimmt und dann doch keinen Vorteil im Elterngeld hat…

Hallo,

das ist nicht richtig; wird Mutterschaftsgeld bezogen, wird dieser Zeitraum nicht bei der Ermittlung des Elterngeldes berücksichtigt. Nachzulesen in §2b BEEG:
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html

Alles andere wäre ja auch Quatsch. So oder so kann natürlich auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichtet werden. Bleibt halt die Frage, ob die Idee in einem halben Jahr noch genauso gut klingt - insbesondere für die werdende Mutter.

Gruß
C.

? Das habe ich doch auch so geschrieben… Es werden nur die Einkommen der letzten 12 vollen Monate VOR Beginn des Mutterschutzes eingerechnet!!!

Die Mutter möchte ja schon „frei“ nehmen, aber würde das lieber mit Ihren Urlaubstagen machen und dafür 150 Euro mehr Elterngeld bekommen :wink:

Danke aber nochmal für den Link… Da stand es drin.

4Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend, in dem der voraussichtliche Tag der Entbindung angegeben ist.

Also egal ob man drauf verzichtet oder nicht, es kommt nur darauf an was die Ärztin schreibt und von da wird zurückgerechnet.

SCHADE…

Ich verstehe nicht, was du da jetzt mit dem Mutterschaftsgeld hast, aber in dem Link von @C_Punkt lese ich:

Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger
Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf
Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes
maßgeblich.

Da steht nichts vom Beginn des Mutterschutzes!

Ja aber die Monate in denen man Ersatzleistung sprich Mutterschutzgeld bezieht, werden ausgeklammert… sodass nur das Gehalt zählt.

Aber sie bekommt keine Ersatzleistung, wenn die Mutterschutzfrist später anfängt und sie vorher Urlaub nimmt! Nur NACH der Geburt müssen die (mindestens) 8 Wochen Mutterschutz sein.

Ich muss gestehen, dass mich die Fragestellung angesichts des errechneten Geburtstermins, einer sehr frischen Schwangerschaft also, annähernd schockiert hat. Zu den aufgeworfenen Fragen kommt es dann, wenn die Schwangere und das potenzielle Kind bis zur Geburt in einer angenehmen, fürsorglichen und vor Allem stressfreien Umgebung leben können.
Du meinst es sicher gut.
Du kannst aber doch nicht schon jetzt akribisch davon ausgehen, dass Alles so läuft wie von Dir voraus geplant.
Ich male mal einige Risiken an die Wand:
Abort, Frühgeburt, Behinderung beim Kind, schwierige Schwangerschaft, Kaiserschnitt, Geburtstermin simmt nicht.
Jedes Mal wäre Deine vorsorgliche Planung perdut.
Du wärest enttäuscht und traurig und würdest neue Planungen für nicht sicher Planbares beginnen? Mit Aufregung usw. insbesondere auch für die Schwangere und das Baby?
Das wäre nicht eine gute Basis für die Schwangerschaft oder den Start ins Leben.
LG
Amokoma1

Schon mal darüber nachgedacht, dass ich hier keine echten Daten verwende?
Vielleicht ist der berechnete Termin ja auch deutlich früher?

Was ist denn so schlimm daran sich frühzeitig Gedanken um die Finanzen zu machen?
Das gilt ja auch beim Steuerklassenwechsel - da ich mind. 7 Monate vor der Geburt in der neuen Steuerklasse sein muss, damit es entsprechend angerechnet wird.
Das hat doch nichts mit der Gesundheit des Kindes zu tun?

Sorry aber mein Kind braucht leider nicht nur Luft und Liebe sondern ist sicher froh, wenn ich mir durch eine frühzeitige Planung nachher auch mal einen Schwimmkurs o.ä. leisten kann, anstatt das ich sagen muss, sorry geht nicht, weil ich zu spät gehandelt habe.

Gerade das mit dem Steuerklassenwechsel kommt ja nicht von mir, sondern ist gesetzlich geregelt. Fair finde ich es auch nicht…