Frage zur Familienversicherung

Hallo, ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung in Verbindung mit der Familienkrankenversicherung.

ich arbeite normal als Arbeitnehmer, meine Frau hat sich letztes Jahr als Webdesignerin mittels  Kleinunternehmerregelung selbständig gemacht (sonst keine weiteren Arbeitsstellen)
sie ist bei mir Krankenkassen mitversichert.
Ich weiss der Freibetrag beträgt für Sie im moment 405€ im Monat (also 4860€ im Jahr)
was bedeutet diese Zahl.
angenommen sie hat 5000€ bezahlte Einnahmen im Jahr
angenommen es kommen noch 1000€ Ausgaben hinzu.
sprich in der EÜR steht als Einnahme 5000 und als Ausgabe 1000 bleiben 4000€ zu versteuern.
Was zählt für die Krankenkasse die 5000€ Einnahmen oder die 4000€ Gewinn vor Steuer?
sie muss ein bisschen aufpassen, sonst erschlägt uns die AOK mit ihren knapp 300€ Abgaben.

Hallo,

das Ganze ist § 10 SGB 5 geregelt. Dort steht vereinfacht: Deine Frau kann familienversichert bleiben, solange ihr Einkommen 405.- € nicht übersteigt. Sobald sie diese Grenze übersteigt muss Sie als freiwilliges Mitglied Beiträge abführen ca. 300 .- € mtl… Wichtig ist hier, der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. Wenn es eng wird, könnt Ihr lediglich mit der Rechnungsstellung den Gewinn für das jeweilige Jahr steuern. Rückstellungen o.ä. funktionieren nur wenn ihr bilanziert!

VG Dani

Erstmal Danke für die Antwort, aber meine Frage war eigentlich, sieht die AOK die fiktiven 5000€ Einnahmen als Gewinn an oder die nach Abzug verbleibenden 4000€ vor Steuer (das wär für mich logischer) weil dann könnte man ja eventuell mit Investitionen das Ergebniss noch unter den kritischen Bereich drücken.

Servus,

Einnahmen sind Einnahmen.

Gewinn sind Einnahmen minus Ausgaben.

Das „Einkommen“, das Bemessungsgrundlage für die KV ist, ist nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern der Gewinn (= Einkünfte).

Schöne Grüße

MM

Also der Gewinn nach Steuerabzug?

ich habe 3 Zahlen
5000€ Einnahmen
4000€ Gewinn vor Steuer
3500€ Gewinn nach der Jahressteuer (also zählt diese Zahl?)

Servus,

Einkommensteuer ist genauso Privatsache wie beim Gehalt die Lohnsteuer: Maßstab ist beim Selbständigen der Gewinn, so wie beim Angestellten das Gehalt.

Schöne Grüße

MM

Erstmal vielen lieben Dank für deine Hilfe, aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch :frowning:
Mag sein, dass ich jetzt ein bisschen wie schwer von Begriff klinge, aber schreib doch einfach eine der drei fiktiven Zahlen hin die ich oben genannt habe. Dann weiss ich sofort Bescheid. Für mich klingt das jetzt so wie wenn die 4000€ richtig wären, diese trage ich auch in die Anlage G ein.

Servus,

ich habe absichtlich immer wieder den Gewinn und keine von den konkreten Zahlen genannt, damit Du die Möglichkeit hast, dich ein bissel an die Systematik zu gewöhnen und nicht beim nächsten Anlass wieder auf dem Schlauch stehst. Und Du hast das ja jetzt auch richtig erkannt, um welche Zahl es geht.

Wenn Du die Systematik der Chose kennst, siehst Du z.B. auch Möglichkeiten, wie sich das mit der Familienversicherung u.U. ein wenig steuern lässt.

Schöne Grüße

MM

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Ich habs jetzt rausgefunden. nach einem Anruf bei der AOK
(zweimal weiterverbunden und einmal große Anfrage beim Chef)
heisst das jetzt Es gilt die Zahl auf dem Steurbescheid d.h.der reine Netto
Gewinn nach Steuerabzug sprich die fiktiven 3500€ sind richtig.

Danke für die Hilfe

steuern :, ein bisschen mehr investieren, Aufträge ablehnen, Rechnungen im Folgejahr stellen, diese Möglichkeiten bleiben.

Servus,

Aufträge ablehnen darf man natürlich nicht.

Aber wer nicht bilanziert, kann Einnahmen und auch Ausgaben in einigem Umfang von einem Jahr ins andere verschieben und auf diese Weise eventuell zwischen Familienversicherung und eigener Beitragspflicht „schaukeln“.

Einfacher ist es freilich, wenn man sich bei relativ niedrigen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit um Festsetzung der KV-Beiträge nach ermäßigter Bemessungsgrundlage bemüht. Auf diese Möglichkeit weisen Krankenkassen nur ziemlich zurückhaltend hin, weil es für sie ein undankbares Geschäft ist.

Schöne Grüße

MM

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klar aber wenn die Umsätze sagen wir mal nicht auf 10000€ steigen, dann wird das ziemlich teuer sonst mit der Krankenkasse sprich viele werden es dann wieder sein lassen mit dem Geschäft, deshalb wird die AOK lieber den Spatz in der Hand nehmen, gehe ich mal davon aus, ist im Moment noch nicht aktuell, es ging mir nur darum falls nötig die richtigen Maßnahmen einleiten zu können. Ja Aufträge ablehnen wäre die schlechteste Option, aber im geringen Umfang kann man wohl schon gegensteuern, ich werde meine Frau drauf hinweisen, dass man vielleicht nur auf die Zahl achtet die in die Anlage G kommt, daann ist man auf der sicheren Seite, da ich ja nicht genau sagen kann was steuerlich abgezogen wird.

Hallo

Ich habs jetzt rausgefunden. nach einem Anruf bei der AOK
(zweimal weiterverbunden und einmal große Anfrage beim Chef)
heisst das jetzt Es gilt die Zahl auf dem Steurbescheid

Ja genau, der zu versteuernde Gewinn.

d.h.der reine Netto
Gewinn nach Steuerabzug

_vor_!

sprich die fiktiven 3500€ sind
richtig.

Nein, die 4000,-EUR

MfG Frank

Servus,

schau Dir mal einen Steuerbescheid an, dann findest Du den Fehler.

Schöne Grüße

MM

Servus,

mehr als etwa 1.600 € im Jahr muss die Krankenkasse nicht kosten, wenn man mit kleinen Erträgen aus selbständiger Tätigkeit aus der Familienversicherung rutscht.

Schöne Grüße

MM

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jo Danke nochmal, soviel zur qualitativen Auskunft bei der AOK :smile: oh man die hat mir klar erzählt der Nettogewinn zählt. Ich vertrau lieber euch, da bin ich auf der sicheren Seite.

Servus,

wenn Dir bei der AOK gesagt wurde, wie Du schriebst: „Es gilt die Zahl auf dem Steurbescheid“, ist diese Auskunft der AOK ganz genau richtig. Die „Zahl auf dem Steuerbescheid“ sind nämlich die Einkünfte, das ist bei selbständiger Tätigkeit so viel wie der Gewinn oder Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben.

Das, was Du als „Nettogewinn“ definiert hast, Gewinn minus GewSt minus ESt, steht auf keinem Steuerbescheid.

Schöne Grüße

MM

ich kann dir hier nur bedingt antworten,  als milhelfende ehefrau ist teilweise beitragstreiheit möglich.  sonst werden prämien nach den Steuerbescheiden ermittelt. da dieser noch nicht vorliegt, wird nach dem gewinn gefragt, der ist bei er aufnahme einer tätigkeit ja bekanntlich immer erst mal serh gering

Sehr kleinliches beschränktes Denken

Was zählt für die Krankenkasse die 5000€ Einnahmen oder die 4000€ Gewinn vor Steuer?
sie muss ein bisschen aufpassen, sonst erschlägt uns die AOK mit ihren knapp 300€ Abgaben.

Das Ziel Deiner Frau muss es sein, so viel zu verdienen, dass die 300€ Sozialversicherungsbeiträge nicht ins Gewicht fallen.

Denn wenn Deine Frau beabsichtigt, immer monatlich weniger als 400€ zu verdienen, hat die ganze Selbststämdigkeit keinen Sinn. Denn dann könnte Deine Frau auch McDoof Hamburger rausreichen, ohne Gewerbe und festem Stundensatz.