Hallo, ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung in Verbindung mit der Familienkrankenversicherung.
ich arbeite normal als Arbeitnehmer, meine Frau hat sich letztes Jahr als Webdesignerin mittels Kleinunternehmerregelung selbständig gemacht (sonst keine weiteren Arbeitsstellen)
sie ist bei mir Krankenkassen mitversichert.
Ich weiss der Freibetrag beträgt für Sie im moment 405€ im Monat (also 4860€ im Jahr)
was bedeutet diese Zahl.
angenommen sie hat 5000€ bezahlte Einnahmen im Jahr
angenommen es kommen noch 1000€ Ausgaben hinzu.
sprich in der EÜR steht als Einnahme 5000 und als Ausgabe 1000 bleiben 4000€ zu versteuern.
Was zählt für die Krankenkasse die 5000€ Einnahmen oder die 4000€ Gewinn vor Steuer?
sie muss ein bisschen aufpassen, sonst erschlägt uns die AOK mit ihren knapp 300€ Abgaben.