Frage zur fortlaufenden Rechnungsnummer bei Kleinunternehmer

Wie definiert man fortlaufend…Wenn man als Kleinunternehmer das Datum als fortlaufende Rechnungsnummer verwenden will, muss diese lückenlos sein?

Zwei Beispiele:

1.) Aufräge Rechnungen - Beispiel für den Januar 2014: 1. Re= 2014-01-01, 2. Re= 2014-01-06, 3. RE = 2014-01-16 … also die Tage dazwischen bleiben bei der letzten Zahl weg 

2.) Oder muss es z.B. lückenlos w.o., nur ergänzt heißen:
1.Re= 2014-01-01-1, 2. Re= 2014-01-06-2, 3.Re= 2014-01-16-3…etc

Ich würde gerne wissen, ob es mir freigestellt ist, Möglichkeit 1 oder 2 zu nehmen.

Danke für Eure Antwort

Was hat denn eine fortlaufende Rechnungsnummer mit einem Datum zu tun ?

unter fortlaufend versteht man 1 / 2 / 3 / 4 usw.

Gruß Merger

Weil man das Datum als fortlaufende Nummer verwenden darf und ich das auch so möchte.

Hallo,

Weil man das Datum als fortlaufende Nummer verwenden darf und
ich das auch so möchte.

nein, darf man für Zwecke der Umsatzsteuer nicht. Die Nummer darf aber das Datum enthalten, also bspw.

150314001 (1. Rg am 15.03.)
220314002 (2. Rg am 22.03.)
310314003 (3. Rg am 31.03.)

oder ähnlich.

Möglich wäre auch jeden Tag wieder von vorne zu beginnen

Also

15031401 (1. Rg des 15.03.)
27031401 (1. Rg. des 27.03.)
27031402 (2. Rg. des 27.03.)
31031401 (1. Rg des 31.03.)

oder ähnlich. Das kommt vielleicht dem gewünschten Verfahren am nächsten.

Woguckstdudas? Das guckstdu § 14 Abs. 4 UStG und UStAE 14.5 Abs. 10 ff.

&tschüss

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Hallo! Das ist dir freigestellt, es sollte nur rin nachvollziehbares System mit fortlaufender Rechnungsnummer sein. Wie auch immer du das mit dem Datum kombinierst. Ich würde evtl nur die Jahreszahl kombinieren, Datum tritt ja in der Rechnung selbst auf,oder?
Viel Erfolg