Frage zur Gesundheitskasse

Hallo ins Forum, beim durchstöbern im Netz habe ich diese interessante Seite gefunden und habe eine Frage:

Ich bin w. 46 Jahre und bei einer namhaften „Kasse“ versichert. Angestellte in einem Großunternehmen und seit 30 Jahren ununterbrochen in der gleichen „Gesundheitskasse“
versichert.

Ich bin seit 6 Wochen krank-geschrieben und falle jetzt in die Weiterzahlung der ges. KV

Heute war ich vorstellig dort und fragte an, wie es jetzt weiter geht. (Hatte, wie gewünscht meine Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate dabei.

Die Aussage der SB:

-Lohnabrechnungen interessieren jetzt nicht, wir gleichen die sowieso mit ihrem Arbeitgeber ab.

  • Können sie in ihrem Betrieb weiter arbeiten, oder müssen sie umgesetzt werden?

  • Nehmen sie Medikamente?

  • Warum haben sie noch keinen Facharzttermin?

Meine Antworten:

-Warum fordern sie denn Abrechnungen, wenn sie diese nicht brauchen

  • ich kann keine Medikamente nehmen, wenn ich noch kein „feedback“ eines Facharztes habe

  • Mein Facharzttermin ist am 12. April, vorher war keiner möglich

Auf meine Frage, wie hoch denn mein Krankengeld sein werde, wurde mir entgegnet ich müsste erst mal ein 3 seitiges Schreiben ausfüllen, wo ich unter anderem auch selbstständig ausfüllen muss, wie meine Zukunftprognose ist…

Frage: hat von euch schon mal jemand von dieser Verfahrensweise gehört?

Kann das rechtens sein…Habe bis dato noch nie Leistungen erhalten und kann mir kein Urteil erlauben…

Gibt es betroffene, dir mir Ratschläge geben können?

Wäre sehr dankbar über Infos
Viele Grüße
Meike

Hallo,

ich finde das auch erstaunlich. Normalerweise ist für das Krankengeld noch nicht einmal persönliches Erscheinen erforderlich.

Möglicherweise vermuten sie aufgrund der Diagnose, dass eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit droht.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
so etwas nennt sich „Fallsteuerung“ und gibt es bei allen Kassen.
Die Frage ist eben, wie wird es umgesetzt und auch hier macht der Ton die Musik.
Grundsätzlich gilt in der Fallsteuerung, dass diese einsetzt bei bestimmten Krankheitsbildern (Diagnoseschlüssel) und zwei Ziele hat, zum Einen dem Versicherten beratend zur Seite zu stehen und Hilfestellung zu geben und zu beraten damit er schnell wieder arbeitsfähig wird und zum Anderen natürlich möglichst kein oder eben möglichst für kurze Zeit nur Krankengeld zahlen zu müssen. Wenn das ordentlich und in einem Miteinander über die Bühne geht, haben alle etwas davon , Versicherter und Krankenkasse.
Problematisch wird es, wenn die Kasse das zweite Ziel rigoros vor das erste stellt und dabei den Versicherten mehr unter Druck setzt als mit ihm/ihr zusammen zu arbeiten und ganz schlimm, wenn sich die Kasse dazu unlauterer Mittel bedient, die, wie das Wort schon sagt, rechtlich nicht zulässig sind.
Soweit will ich in dem hier geschilderten Fall erst mal nicht gehen.
Was ich nicht kenne ist, dass der Versicherte mit seinen Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate bei der Kasse erscheinen muss. Es ist vielmehr so, dass der Arbeitgeber in der sechsten Woche der AU. der Kasse von sich aus eine Verdienstbescheinigung maschinell übermitteln muss und die Kasse daraufhin das Krankengeld errechnet und eine Krankengeldbewilligung incl. Auszahlscheinen an den Versicherten übersenden.
Fragebögen an arbeitsunfähig Versicherte kenne ich auch - die Frage hier ist allerdings, ob so alle Fragen, die dort gestellt werden die Kasse auch wirklich etwas angehen - da werden teilweise Fragen gestellt, die nicht die Kasse sondern nur den Medizinischen Dienst (MDK) interessieren können. Den Kassen steht für ihre Aufgabenbewältigung die Arztanfrage (genormt) zur Verfügung - alle anderen Berichte und medizinischen Aussagen haben wie gesagt mit den direkten Aufgaben einer Kasse nichts zu tun - kommt also auf die Fragen an. Im Zweifelsfall kann man entweder die Ausfüllung verweigern oder den Fragebogen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „nur durch den MDK zu öffnen“ versehen.
Gruss
Czauderna

Hallo Meike,

die Auseinandersetzungen um unzulässige Fragebögen von KKs ist alt. Manche lernen es wohl nicht und/oder testen anscheinend aus, ob sich der/die Versicherte wehrt.
Einen Einstieg zum Thema findest Du hier:
http://www.vzhh.de/gesundheit/30757/krankenkassen-fr…

&Tschüß
Wolfgang

vielen,vielen Dank für die Ratschläge…

LG

Meike