Antwort/en:
Irgendwie versteh’ ich’s nicht.
Wenn Sie mit dem Verkäufer zum Notar gehen wird der Kaufvertrag beurkundet. Der hat Bedingungen, z.B
Anrechnung der persönlichen Schuld des Verkäufers (also: Sollstand seiner Verpflichtungen ggü der Grundschuldgläubigerbank, den Sie abzulösen bereit sind) am Kaufpreis, d.h., Sie zahlen einen geringeren Kaufpreis, übernehmen aber die Differenz als Schuldübernahme bei der Alt-Bank (des Verkäufers).
So geht das reibungslos. Ferner wird für Sie im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen, damit das Objekt nicht noch ein zweites mal verkauft werden kann. Der Alt-Gläubigerbank hätte eine Anzeige gemacht werden sollen, dass das Objekt verkauft wird/ist. Entweder durch den Verkäufer oder durch Sie.
Die kreditgebende Bank des Verkäufers weiß solange vom Verkauf nichts, als ihr das nicht mitgeteilt wird.
Der Notar tuts nicht automatisch. Es ist Aufgabe des Verkäufers, das zu tun. Tut er’s nicht, gibts ne Hängepartie.
Die Altbank muß nach BGB innerhalb von 6 Monaten von sich geben, ob sie den Übernehmer als neuen Kreditnehmer akzeptiert oder nicht.
Wohlgemerkt läuft diese Frist erst ab Tag der Kenntnis des Verkaufs.
Wenn Sie den geschilderten Weg über den Notar nicht richtig gegangen sind, ist der Kaufvertrag Makulatur.
Schlimmstenfalls haben Sie die Notarkosten zu zahlen und haben dafür keinen Gegenwert.
Der Verkäufer aber sollte sich überlegen, ob er nicht eine Straftat begangen hat (Neuvalutierung der Grundschuld, obwohl er bereits verkauft hat).
Bei dieser heftigen Situation sollten Sie zum Rechtsanwalt gehen und ggfs. auf Schadenersatz klagen
um zumindestens die Kaufvertragsgebühren zurückzubekommen.
Wurde denn im Kaufvertrag eine maximal abzulösende Kreditsumme benannt? Es könnte ja auch gewesen sein, dass die Grundschuld z.B. bei 300.000 Euro lag, beansprucht mit 200.000,00 und der Verkäufer nimmt dann nochmals 100.000,00 auf, dann hätten Sie 300.000,00 abzulösen, falls die Schuldübernahme im Kaufvertrag nicht eingegrenzt worden ist.
Aber diesen Fall kann ich mir gar nicht vorstellen, da der Notar entsprechende textliche Vorkehrungen im Kauvertrag macht.
Weitergehende Spekulationen möchte ich nicht von mir geben, da hierfür zu wenig geschrieben wurde.
Viel Glück, aus Niederbayern
Bracco