Frage zur Haftpflichtversicherung

Hallo zusammen!!

Ich habe mir heute das Auto eines Freundes geliehen, leider ist mir auf der Autobahn der Motor geplatzt.

Eine Schuldfrage gibt es hier wohl nicht… Ich hab das Auto richtig hart ran genommen und bei 180 km/h hat es einen lauten Schlag getan und nichts ging mehr…

Jetzt kam die noch schlechtere Nachricht. In einer Werkstatt wurde der Schaden auf 5000-6000 Euro geschätzt. Klar ist, ich muss es zahlen. Wenn ich es selbst zahlen muss bin ich ruiniert und weiss auch nicht wie ich das machen soll…

Leider kann mir meine Versicherung erst am Montag helfen. Ich weiss aber nicht wie ich ruhig schlafen soll!

Kennt sich jemand mit sowas aus??

VIELEN DANK für hilfreiche Antworten!!!

(Und ja, ich weiss, dass ich selbst schuld bin und man mit Dingen anderer so nicht umgeht… kann aber nicht rückgängig machen… :frowning: …)

Die Privathaftpflicht leistet hier leider nicht.

Wenn Du mit der Privat-Haftpflicht liebäugeslst, dann vergiss es … die hat ne Benzinklausel

Dieser Schaden kann - soweit vorhanden - über die Vollkasko des Autos reguliert werden.

Grundsätzl. hat jedoch der Halter des Wagens einen Schadenersatzanspruch, der grundsätzl. so in keiner priv. Haftpflichtvers. enthalten ist. Selber zahlen ist dann das Motto.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
geliehene Sachen sind in der Privtahaftpflicht standartmässig nicht versichert, es sei denn, dass Sie das ausdrücklich zusätzlich beantragt haben.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Keine Chance es einer Vers unterzujubeln…!!
Zum Glück… Wäre auch noch schöner…
Ein Gutachter könnte klären ob der Wagen vorher schon Defekt war aber der kostet Geld…!!

Keine Chance es einer Vers unterzujubeln…!!
Zum Glück… Wäre auch noch schöner…
Ein Gutachter könnte klären ob der Wagen vorher schon Defekt
war aber der kostet Geld…!!

Die Kosten nehme ich sehr gerne in kauf, wenn die Versicherung dann zahlt! Aber es scheint ja so, als würde die Versicherung auch dann nicht zahlen…

Hallo,

nachdem Sie Ihre Anfrage zu dem Thema Haftpflichtversicherung gestellt habe, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Frage darauf bezieht, ob die Privathaftpflichtversicherung solche Schäden, wie beschrieben deckt.

Hier leider ein klares nein. Schäden durch den Betrieb eine Kraftfahrzeuges bzw. an dem kraftfahrzeug während dem Betrieb des Fahrzeuges sind aus der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie trotzdem eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Freund finden.

Viele Grüße
NB

Richtig!

Man kann nur die minimieren…!!

Danke für die nette Antwort!!
Gruß

leider hilft hier keine versicherung!
empfehlung:
mit dem freund eine private rückzahlungsvereinbarung treffen.

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.